Pressemitteilung
Blaupause für die Klimaschutz-Sofortprogramme: Deutsche Umwelthilfe zeigt Volker Wissing und Klara Geywitz notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele
Berlin, 13.7.2023: Anlässlich der am Montag, den 17. Juli ablaufenden Frist für die Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr, benennt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kurzfristig wirksame Maßnahmen, um die Klimaziele aus dem geltenden Klimaschutzgesetz einhalten zu können. Beide Sektoren verfehlen die gesetzlich festgeschriebenen CO2-Einsparziele deutlich. Deshalb sind die zuständigen Ministerien gesetzlich verpflichtet, Sofortprogramme zu präsentieren, die die Lücke kurzfristig schließen. Da sich Bauministerin Geywitz und Verkehrsminister Wissing erkennbar schwer tun, konkrete Beiträge zu liefern, legt die DUH nun eine Blaupause für die beiden Sofortprogramme vor.
Im Gebäudesektor ist die Senkung des Energiebedarfs durch Sanierung, Wärmepumpen-Förderung und energetische Standards eine zentrale Stellschraube, um Energiekosten bezahlbar zu halten und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Mit geringfügigen Änderungen an Fördersätzen und Abwicklung bestehender Förderprogrammen ließe sich beispielsweise der dramatische Einbruch bei der Wärmepumpen-Neuinstallation von 70 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode mehr als umkehren.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Gebäudesektor hat 2022 zum dritten Mal in Folge die Klimaschutzziele gerissen, ohne dass notwendige Konsequenzen gezogen wurden. Dieser fortlaufende Klimarechtsbruch muss endlich enden. Mit einem 180-Tage-Sofortprogramm zur energetischen Sanierung von Schulen und Kindergärten könnte kurzfristig Ländern und Kommunen und gleichzeitig den Kindern geholfen werden. Klara Geywitz muss dringend die energetischen Standards schärfen und Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude und sozialen Wohnraum festlegen. Grundsätzlich brauchen wir im Bausektor einen Paradigmenwechsel: Die Nutzung bestehender Gebäude muss endlich priorisiert und Abrisse dürfen nur noch mit entsprechender Umweltprüfung genehmigt werden. Klare Vorgaben braucht es auch beim Heizen: Neue Heizungen dürfen keinerlei fossile Brennstoffe mehr nutzen. Die Wärmepumpen-Förderung muss zudem deutlich beschleunigt abgewickelt, allen zugänglich gemacht und ausgebaut werden. Nur so erreichen wir flächendeckend eine Wärmeversorgung, unter der weder die ohnehin schon belasteten Haushalte noch das Klima leiden.“
Im Verkehrssektor sind Klimaschutzmaßnahmen überfällig und besonders einfach möglich. Durch ein sofort verkündetes Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und einer für alle Gemeinden verbindlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h lassen sich jedes Jahr allein über 11 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Darüber hinaus muss die finanzielle Förderung von Dienstwagen mit höheren CO2-Emissionen als die EU seit 2020 vorgibt, beendet werden. Derzeit fördert Finanzminister Lindner Klimakiller-Limousinen und Monster-SUV mit in der Spitze 100.000 Euro und mehr.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das überfällige Sofortprogramm, das Verkehrsminister Wissing mit dem Segen des Bundeskanzlers bislang verweigert, steht exemplarisch für das Versagen aller beteiligten Ministerien. So ist die gerade bekannt gewordene geplante Novelle der Pkw-Verbrauchskennzeichnung aus dem grünen Wirtschaftsministerium erkennbar von den Autokonzernen geschrieben worden und würde als absurde Folge den Verkauf besonders energiehungriger Neuwagen sogar noch verstärken. Die klimaschädlichen Subventionen von über 30 Milliarden Euro pro Jahr im Verkehrsbereich müssen im Rahmen des Sofortprogramms gestrichen und die Mittel für klimafreundliche Mobilität und Abfederung sozialer Härten eingesetzt werden. Die Angst von FDP-Minister Wissing vor unseren im November verhandelten Klagen auf Vorlage gesetzeskonformer Sofortprogramme zeigt schließlich die Notwendigkeit, das Klimaschutzgesetz als geltendes Recht einzuhalten.“
Hintergrund:
Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt jahresscharfe Obergrenzen für klimaschädliche Emissionen für einzelne Sektoren fest. Werden diese nicht eingehalten, wie in den Sektoren Gebäude und Verkehr, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm erarbeiten. Die Maßnahmen des Sofortprogramms müssen laut Klimaschutzgesetz so ausgestaltet sein, dass sie die Einhaltung der CO2-Vorgaben in den folgenden Jahren sicherstellen.
Link:
Die DUH-Sofortprogramme Gebäude und Verkehr finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de