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Pressemitteilung

Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützte Mieter kommen endlich zu ihrem Recht

Donnerstag, 19.10.2023

• Mieterin und Mieter in Kiel dürfen nach von der DUH unterstützter Klage Steckersolaranlage endlich anbringen

• Unsachliche und überzogene Forderungen: Beklagte und Hausverwaltung „Haus & Grund Kiel“ lenken nach monatelanger Blockade nach Einreichung der Klage schnell ein

• DUH fordert klare Kriterien beim Mitspracherecht statt Genehmigungs-Willkür von Vermietern

© IMAGO/Robert Poorten

Berlin, 19.10.2023: Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage einer Mieterin und eines Mieters zur Genehmigung ihres Balkonkraftwerks ist erfolgreich. Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden. Wie zahlreichen Mieterinnen und Mietern in Deutschland wurde dem Paar die Anbringung der Steckersolaranlage mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung „Haus & Grund Kiel“ faktisch untersagt. Um Willkür künftig vorzubeugen, fordert die DUH das gesetzlich geplante Mitspracherecht von Vermieterinnen und Vermietern bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken zu konkretisieren.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Forderungen der Hausverwaltung waren unangemessen und hätten vor Gericht keinen Bestand gehabt. Sobald der Klageweg bestritten wurde, haben Hausverwaltung und Beklagte deshalb auch schnell eingelenkt. Es kann nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung von Balkonkraftwerken der Willkür ihrer Vermieter überlassen werden. Es braucht dringend transparente rechtliche Rahmenbedingungen, die die Energiewende zuhause unterstützen und nicht ausbremsen. Deshalb muss Justizminister Marco Buschmann das geplante Mitspracherecht von Vermietern zum Beispiel mit einem Kriterienkatalog ganz klar definieren. Damit kann eine Klagewelle von potenziell hunderttausenden Betroffenen und weitere Verzögerungen bei der Energiewende von unten verhindert werden. Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürfen nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Wir stehen hinter den Betroffenen und unterstützen, wo nötig, auch weiter vor Gericht.“

Matthias Weyland, Kläger aus Kiel: „Die Klage ist für uns ein voller Erfolg und wir freuen uns, dass der rechtliche Weg so schnell Klarheit gebracht hat. Monatelange Diskussionen sind endlich beendet und der Montage von unserem Balkonkraftwerk steht nun nichts mehr im Wege. Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren. Es ist höchste Zeit, dass die Dringlichkeit der Energiewende auch bei den deutschen Hausverwaltungen ankommt. Wir hoffen sehr, dass wir mit unserer Klage ein Zeichen setzten konnten – zum Wohle aller Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Haus & Grund muss ihre restriktive Balkonkraftwerkstrategie aufgeben und allen Zweigstellen empfehlen, Balkonkraftwerke unter klar definierten Kriterien vorbehaltlos zu genehmigen.“

Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, der die Kläger im Gerichtsverfahren vertreten hat: „Es ist schon überraschend, wie schnell die Vermieterin von ihren überzogenen Forderungen Abstand genommen hat, nachdem ihr die Klage zugestellt worden war. Es ist gut, dass wir wohl austarierte, sachliche Gründe für den Klimaschutz durch Balkonkraftwerke vor Ort anbringen konnten und ich hoffe, dass damit für viele andere Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland ein objektiver Maßstab über die Wichtigkeit dieser Form der Energiewende im Kleinen erkennbar wird.“

Link:

Mehr Informationen zu dieser Klage: l.duh.de/p230824a

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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