pageBG

Pressemitteilung

Bald saubere Luft für München: Höchstes bayerisches Gericht erklärt: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei“

Freitag, 17.02.2017

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Auffassung der Deutschen Umwelthilfe, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge nötig sind

 

© Sophie Wanninger
Demonstration für saubere Luft in München

München/Berlin, 17.2.2017: Am Donnerstag, 16.2.2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt.

Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rainer Schenk erklärte in der Sitzung unmissverständlich: "Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei." Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor "eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes" und "keinen günstigen Trend". Zu Europa erklärte Richter Schenk, „dass die EU nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft ist.“ 

Hierzu erklärt der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch: „Wir freuen uns, wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind. Das Gericht hat auch bestätigt, dass unser 2012 erstrittenes Urteil auf „Saubere Luft“ weiter gilt und Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können, sobald das Bundesverwaltungsgericht dies in dem Düsseldorf-Verfahren bestätigt hat, was voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin muss München alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen dann unverzüglich einzuführen.“

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
030-884 72 80,0171 2435458, klinger@geulen.com  

DUH-Pressestelle

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz