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Pressemitteilung

Artenschutz und Windenergie: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Einigung, warnt aber vor Schnellschuss mit handwerklichen Fehlern

Montag, 04.04.2022

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben heute Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorgestellt, um den Windenergieausbau an Land und den Schutz bedrohter Vogelarten gleichzeitig zu stärken. Die Ergebnisse der Verhandlungen kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner:

© W. Scott/Fotolia

Berlin, 4.4.2022: Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben heute Vorschläge zu Gesetzesänderungen vorgestellt, um den Windenergieausbau an Land und den Schutz bedrohter Vogelarten gleichzeitig zu stärken. Die Ergebnisse der Verhandlungen kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner:

„Der Ausbau der Windenergie muss dringend beschleunigt werden, um die Energiewende voranzubringen. Es liegt aber nicht am Artenschutz, sondern an unsinnigen Abstandsregeln und bürokratischen Schikanen, dass der Windenergieausbau in Deutschland massiv ins Stocken geraten ist. Es ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die neue Bundesregierung heute einheitliche Regeln für die Anwendung des Artenschutzrechtes beim Bau von Windkraftanlagen vorgeschlagen hat. Diese enthalten jedoch gravierende handwerkliche Fehler und dürfen nun nicht überstürzt durchs Parlament gepeitscht werden. Vor allem die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in anderen Bundesländern als dort, wo die Windkraftanlage errichtet wird, ist europarechtlich fragwürdig. Auch Zugvogelarten und Fledermäuse müssen bei Artenschutzauflagen berücksichtigt werden. Die Festlegung, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt, darf nur für Windenergie und Solarkraft gelten, aber nicht für kleine Wasserkraftanlagen und Bioenergie. Sonst werden weitere Nutzungskonflikte mit dem Naturschutz heraufbeschworen. Eine angemessene Beteiligung der Verbände darf trotz allem Zeitdruck bei der Energiewende nicht übergangen werden. Ohne Nachbesserungen wird das Gegenteil erreicht, es drohen langwierige Gerichtsverfahren. Die Regelungen zum Artenschutz sind außerdem nur ein Baustein beim Ausbau der Windenergie. Die Bundesregierung muss spätestens im Sommerpaket sicherstellen, dass das Flächenziel von zwei Prozent für Windenergie schnellstmöglich erreicht wird und endlich die Freigabe naturschutzfachlich unbedenklicher Standorte ermöglichen. Ein schneller Anfang wären die zahlreichen Flächen, die heute etwa durch Flugnavigation und Bundeswehr blockiert werden."


Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:


030 2400867-20, presse@duh.de

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