pageBG

Pressemitteilung

Abstimmung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie: Deutsche Umwelthilfe fordert klares Votum der Umweltministerin für Gesundheit und Saubere Luft

Mittwoch, 08.11.2023

• Chance auf strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe: EU-Rat stimmt über Luftqualitätsrichtlinie ab

• Bundesumweltministerium zögert bislang hinsichtlich klarer Haltung für eine verbesserte Gesetzeslage zum Schutz vor Luftverschmutzung

• DUH fordert Kanzler Scholz auf, sich klar für Saubere Luft in Europa und Deutschland zu positionieren

© Adobe Stock - torwaiphoto

Berlin, 8.11.2023: Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entscheidet die Bundesregierung heute Vormittag über ihr Votum zur Revision der europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Die DUH fordert das federführende Bundesumweltministerium sowie Bundeskanzler Scholz auf, die schnelle und ambitionierte Anpassung der Richtlinie zu unterstützen und damit den Weg freizumachen für neue Grenzwerte für Luftschadstoffe. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits im September 2021 ihre Empfehlungen zur Luftreinhaltung vorgestellt.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Wir brauchen dringend ambitionierte Maßnahmen in der Luftreinhaltung, um die Menschen vor gefährlichen Luftschadstoffen zu schützen. Mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ist seit 2021 klar, welche Grenzwerte notwendig sind. Doch das grün geführte Umweltministerium droht darin zu versagen, sich für eine schnelle Umsetzung angepasster Grenzwerte einzusetzen – mit fatalen Folgen! In Europa sterben jährlich 136.000 Menschen vorzeitig durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid, 412.000 durch Feinstaub. Und jetzt droht die Bundesregierung auch noch, unter dem Druck liberaler und konservativer Kräfte einzuknicken und sich bei der Abstimmung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie zu enthalten. Das darf Bundeskanzler Scholz nicht zulassen! Stattdessen muss er als Regierungschef des bevölkerungsstärksten EU-Mitgliedsstaats beweisen, dass er die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Wir fordern die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen – für die Saubere Luft und die Gesundheit von Millionen Menschen.“

Die Abstimmung im Europäischen Rat ist richtungsweisend für die darauffolgenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Die EU-Kommission hatte bereits im Herbst 2022 vorgeschlagen, die Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 an die Empfehlungen der WHO anzupassen. Das Europäische Parlament hatte sich im September für die Einführung von strengeren Luftqualitäts-Grenzwerte ab 2030 und eine weitere Verschärfung entsprechend der WHO-Empfehlungen ab 2035 ausgesprochen. Nun liegt es am Europäischen Rat, und damit nicht zuletzt an der Bundesregierung, die Verhandlungen rechtzeitig vor den Europawahlen in die Wege zu leiten und auf einen möglichst ambitionierten Beschluss für die Saubere Luft hinzuwirken.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz