Pressemitteilung
Abfallverbrennung muss zum Erreichen der Klimaschutzziele in den EU-Emissionshandel einbezogen werden
Berlin, 16.7.2021: Die EU-Kommission hat am 14. Juli ihre Pläne zur Ausweitung des EU-weiten Emissionshandels vorgelegt. Durch die Einbeziehung zusätzlicher Wirtschaftssektoren soll der massenhafte Ausstoß an Klimagasen weiter verringert werden. CO2-Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen sollen jedoch nicht mit einem Preis belegt werden. Die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz meint dazu:
„Abfallverbrenner weiterhin aus dem EU-Emissionshandel auszunehmen, ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Die Verbrennung von haushaltstypischen Abfällen heizt mit jährlich über 95 Millionen Tonnen CO2 den Klimawandel weiter an und vernichtet massenhaft Ressourcen. Dazu entstehen giftige Rückstände, die unterirdisch deponiert werden müssen. Eine CO2-Bepreisung von Abfallverbrennungsanlagen entlastet die Umwelt und das Klima, weil die Entsorgung über Verfeuerungsöfen deutlich unattraktiver wird. Das schafft Anreize, Abfälle zu vermeiden, die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern und die Recyclingmengen zu erhöhen. Um die EU-Klimaschutzziele zu erreichen, ist jeder Beitrag zur CO2-Reduktion dringend notwendig. In den weiteren Verhandlungen im EU-Ministerrat muss sich die Bundesregierung für eine Aufnahme der Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel einsetzen. Klimagase aus Verbrennungsanlagen brauchen endlich einen Preis.“
Links:
Gemeinsames politisches Forderungspapier der DUH und Zero Waste Europe zur Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen in das Europäische Emissionshandelssystem ETS: http://l.duh.de/p210422a
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de