Wer sich nicht an Gesetze hält, den muss man eben zwingen: Weil sich namhafte Unternehmen geweigert haben, für verzehrfertige Speisen und Getränke vorschriftsgemäß Mehrweg anzubieten, haben wir Klage eingereicht – und gewonnen! Die Konzerne und Franchise-Händler von Edeka, Yormas und Dunkin Donuts können sich nicht mehr vor ihrer Verantwortung drücken und müssen Mehrweg als Angebot bereitstellen. Falls nicht, droht ihnen ein saftiges Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.
Nach dem Verpackungsgesetz müssen seit Januar 2023 größere Gastro-Unternehmen verzehrfertige Speisen und Getränke auch in Mehrweg anbieten, wenn sie diese ebenfalls in Einweg-Kunststoffbechern- oder –essensboxen verkaufen. Ein Wandel zu Mehrweg ist dringend nötig, denn der Einweg-Müllberg durch Burgerboxen, Kaffeebecher und Co. ist riesig. Pro Jahr fallen bundesweit 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,5 Milliarden Essensboxen als Abfall an. Mit einem praktischen Mehrwegsystem könnte man diese Einweg-Müllflut vermeiden. Doch unsere Testbesuche haben ergeben, dass in vielen Betrieben Mehrweg nicht ernst genommen wird.
Schuld daran sind unter anderem fehlende Kontrollen durch die Ordnungsämter, wodurch Unternehmen bei Verstößen gegen die Mehrwegpflicht nicht ernsthaft mit Konsequenzen rechnen müssen. Wir fordern: Die Mehrwegangebotspflicht muss endlich konsequent kontrolliert und Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden! Solange das nicht passiert, werden wir weiter Testbesuche durchführen, rechtlich gegen Verstöße vorgehen und Unternehmen zwingen, sich an das geltende Recht zu halten. Dabei können Sie uns helfen: Unterstützen Sie unseren Einsatz für die Verpackungswende mit Ihrer Spende.
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