In der Nacht zum Montag haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Parlament auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, dessen Kern die künftige Bepreisung von CO2 bei Verkehr und Wärme ist. Das Paket muss noch von Bundesrat und Bundestag bestätigt werden. Verkehr und Wärme werden also teurer, gleichzeitig wird die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage auf den Strom sinken und die Pendlerpauschale erhöht. Die EEG-Umlage wird überwiegend von den Haushalten bezahlt, für die Industrie und andere Großverbraucher gibt es Ausnahmen.
Doch was bedeuten diese Beschlüsse konkret für einen Haushalt? Zwei Beispiele:
Fall 1: Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3000 kWh und einem Heizbedarf von 3000 Liter Heizöl. Für den Strom bezahlt er ca. 1,2 Cent/kWh weniger EEG-Umlage, das sind 36 Euro auf der Habenseite. Für sein Heizöl muss er allerdings ab 2021 eine CO2-Abgabe zahlen, sie beträgt bei 3000 Liter Heizöl etwa 195 Euro pro Jahr, bei Gas etwa 156 Euro. Ab 2025 sind es dann wegen des steigenden CO2-Preises 429 Euro bei Heizöl und 343 Euro bei Gas. Fazit: Wegen der steigenden CO2-Abgabe lohnt es sich schon jetzt, auf Techniken zu setzen, die weniger CO2 emittieren, wie z.B. Wärmepumpen und gleichzeitig die Gebäudehülle zu sanieren.
Fall 2: Ein Haushalt 30 km vor der Stadt. Er kommt in den Genuss einer höheren Pendlerpauschale (PP), mit der er sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren kann. Gleichzeitig muss er ab 2021 etwa 6 Cent mehr für den Liter Benzin zahlen. Sein Auto braucht 8 Liter/100 km und er arbeitet an 220 Tagen im Jahr. Dafür braucht er 1056 Liter, die CO2-Abgabe dafür beträgt 63 Euro in 2021. 2025 liegt sie bei140 Euro. Auf der Gegenseite kann er ab 2024 – ab dem 21. km – eine PP in Höhe von 8 Cent/km geltend machen, insgesamt also 176 Euro. Diese bekommt er aber nicht direkt, sondern vermindert damit sein zu versteuerndes Einkommen.
Deswegen sind die Auswirkungen abhängig vom Steuersatz: Muss er sein Einkommen mit 20% versteuern, so spart er 35 Euro. Ist er hingegen beim Spitzensteuersatz von 42% angesiedelt, dann kann er 74 Euro auf der Habenseite verbuchen. Auch hier liegt perspektivisch der Aufwand für die CO2-Abgabe höher als die gewährte Erstattung über die Pendlerpauschale. Vor allem besteht auch hier Planungssicherheit, so dass schon heute CO2-arme Verkehrsmittel deutlich attraktiver werden. Fazit: Die Beschlüsse zur CO2-Bepreisung werden die Nutzung fossiler Techniken deutlich verteuern. Es lohnt sich deshalb schon jetzt, Alternativen ernsthaft zu prüfen.
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