Was ist LNG?

LNG (Liquefied Natural Gas) ist verflüssigtes Erdgas. Um das Gas per Schiff transportieren zu können, wird es in einem energieaufwendigen Prozess auf mindestens -161°C heruntergekühlt, bis es flüssig wird. Auf Terminals in den Importländern wird das Gas wiederum aufgewärmt und wieder in einen gasförmigen Zustand gebracht, um es in das Erdgasnetz einzuspeisen. Dieser Vorgang heißt Regasifizierung. Neun LNG Terminals sind derzeit in Deutschland geplant. Bereits drei schwimmende Terminals (FSRUs) sind seit Ende 2022 bzw. Anfang 2023 in Brunsbüttel, Lubmin und Wilhelmshaven in Betrieb. Es werden weitere in Wilhelmshaven, Stade, Brunsbüttel und Mukran auf Rügen hinzukommen, bevor ab 2026 drei feste, landseitige Terminals in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel den Betrieb aufnehmen sollen. Etwa 70% des nach Deutschland importierten LNG wird durch umwelt- und gesundheitsschädliches Fracking gefördert.

Aktuell

Derzeit werden neun Flüssigerdgasterminals an fünf Standorten in Deutschland geplant. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Terminaltypen: Schwimmende Terminalschiffe, sogenannte Floating Storage an Regasification Units (FSRUs) und feste, landseitige Terminalanlagen. 

Die FSRU „Neptune“ lag von Mitte Januar 2023 bis Anfang Juli 2024 im Industriehafen Lubmin. Die FSRU konnte in Lubmin nur über einen komplizierten Shuttleverkehr mit LNG beladen werden, da die Fahrrinne zur FSRU nur für die kleineren Shuttleschiffe zugänglich war. Die DUH geht vor Gericht gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSchG) des Terminalschiffes vor. Das Terminal fiel insbesondere durch besorgniserregender Mängel beim Brandschutz, akute Lärm- und Lichtverschmutzung sowie massive Gefährdung des Greifswalder Boddens durch den erhöhten Anlieferverkehr auf. Das Urteil steht noch aus.

Über die FSRU „Höegh Gannet“ wird seit April 2023 LNG-Gas ins deutsche Gasnetz eingespeist.

Die "Höegh Gannet" darf um ein vielfaches mehr Stickoxid, Kohlenmonoxid und Formaldehyd ausstoßen, wie bei normal geltenden Grenzwerten erlaubt ist. Dies wurde vom Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig Holstein durch eine Ausnahmegenehmigung geregelt. Ein derart hoher Schadstoffausstoß kann auch in den anliegenden Wohngebieten zu großen gesundheitlichen Belastungen führen. Die Schadstoffe lagern sich auch im Boden ab und verschmutzen so die umliegenden Gebiete. Für Brunsbüttel ist außerdem ein landseitiges festes LNG-Terminal in Planung. Die DUH setzt sich gegen die LNG Terminals in Brunsbüttel ein.

Im Dezember 2022 wurde die FSRU „Höegh Esperanza“ in Betrieb genommen. Die FSRU wird laut Antragsunterlagen mit großen Mengen an umweltschädlichem Biozid gereinigt. Auf Wirken der DUH forderte auch der Haushaltsausschuss des Bundestags, das Schiff umzurüsten, sodass nicht weiter Chlor-Biozid in das Wattenmeer eingeleitet wird. Bisher ist keine Umrüstung erfolgt. Die DUH geht rechtlich gegen den Betrieb der FSRU „Höegh Esperanza“ mit Biozid vor.

Für Wilhelmshaven ist außerdem noch eine weitere FSRU, die FSRU „Excelsior“ sowie ein landseitiges  festes LNG-Terminal in Planung. 

In Stade wurde das erste feste, landseitige LNG-Terminal der Firma Hanseatic Energy Hub (HEH) genehmigt, das ab 2026/2027 in Betrieb gehen soll. Für das Terminal sind umfassende Hafenumbauten notwendig, unter anderem ein neuer Schiffsanleger und die Erweiterung des Südhafens in Stade-Bützfleth. Zuständig ist hier Niedersachsen Ports, Betreiber der landeseigenen niedersächsischen Häfen. Zudem wurde der Betrieb der FSRU "Energos Force" genehmigt. Die „Energos Force“ speist trotz Genehmigung bislang kein Gas in das Gasnetz ein. Die DUH unterstützt die Klage des BUND Niedersachsen gegen die Genehmigung für das landseitige LNG Terminal in Stade.

Im Hafen Mukran wurde der Betrieb von zwei aneinander liegenden FSRUs genehmigt. Die FSRUs sind mit einer dafür installierten 50 km langen Offshore-Pipeline mit dem Festland verbunden. Das Gesamtprojekt läuft durch mehrere Schutzgebiete, wie beispielsweise durch den sensiblen Greifswalder Bodden, die Kinderstube des Herings und des Schweinswals. Die DUH geht rechtlich gegen die FSRUs vor. Eine von der DUH eingereichte Klage gegen den Betrieb der LNG-Pipeline wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2024 abgelehnt. 

Die Deutsche Umwelthilfe spricht sich mit Nachdruck für Energie- und Versorgungssicherheit aus und damit gegen neue fossile Infrastrukturprojekte, da diese die dringend notwendige Energiewende blockieren. Um Energiesicherheit zu schaffen, müssen neben Energieeffizienz und -einsparungen, erneuerbare Energien sowie die Produktion von grünem Wasserstoff ausgebaut werden. Neue fossile Infrastruktur und langfristige Lieferverträge, die uns auf Jahre und Jahrzehnte an den Import von Fracking-Gas ketten, können nicht die Antwort auf die Krisen unserer Zeit sein. In den vergangenen Jahren hat sich die Debatte um den Import von flüssigem Fracking-Gas nach Deutschland zunehmend verschärft. Deutschland darf seine internationale Verantwortung gegenüber den Lieferländern und dem Klima nicht vernachlässigen. Es darf keinen weiteren Ausbau fossiler Infrastruktur geben!

Berechnungen führender energiewirtschaftlicher Institute sowie die Lageberichte der Bundesnetzagentur zeigen: Die Energie-Versorgungslage in Deutschland ist stabil. Es braucht daher auch keine neuen Importterminals für verflüssigtes Erdgas (LNG).
Erst im September 2023 hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gezeigt, dass das neuste LNG-Terminal auf Rügen für die Gasversorgung von Ostdeutschland nicht notwendig ist. Allerdings drängt die Bundesregierung mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) auf den Neubau fossiler Infrastruktur an Nord- und Ostsee für den Import von LNG.
Das LNGG wurde am 24.05.2022 als Reaktion auf den erweiterten russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die darauffolgende Energiekrise in Europa verabschiedet. Dass dies angesichts einer Krisenlage in Europa notwendig schien, ist nachvollziehbar. Doch die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gasversorgung in Deutschland zu keinem Zeitpunkt gefährdet war, obwohl die LNG–Terminals, die bereits in Betrieb genommen wurden, nicht annähernd ausgelastet waren. Weitere Terminals braucht es in keinem Fall!
Dennoch hält die Bundesregierung am umstrittenen LNG-Beschleunigungsgesetz fest. Das Gesetz hebelt notwendige Prüfpflichten und grundlegende Beteiligungsrechte für die Zivilgesellschaft aus und untergräbt geltendes Naturschutzrecht. Auf Basis dieses Gesetzes stellen Unternehmen gegenwärtig übereilt Anträge für fossile Megaprojekte und Behörden genehmigen diese im Hauruckverfahren. Somit werden immense Schäden an ökologisch einmaligen Lebensräumen und die Bedrohung bereits gefährdete Arten in Kauf genommen.
Der Bau der LNG Terminals wird dabei auch mit dem zukünftigen Import von Wasserstoff gerechtfertigt. Da grüner Wasserstoff oder seine Derivate in den nächsten Jahren nicht ausreichend vorhanden sein werden und auch die Infrastruktur selbst dafür umgerüstet werden muss, erscheinen diese Pläne jedoch vage und unverbindlich. Stattdie Energiewende voranzutreiben, wird also weiter in fossile, klimaschädliche Infrastruktur investiert: Deutschland steuert auf einen fossilen Lock-In zu.

FAQ

Das LNGG ist ein Gesetz, das den Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland beschleunigen soll. Es wurde im Mai 2022 verabschiedet. Durch das LNGG entfallen sonst verpflichtende Maßnahme wie die Umweltverträglichkeitsprüfung für schwimmende Terminals sowie die Anbindungspipelines. Zudem sind die Beteiligungsprozesse während der Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt und die zivilgesellschaftliche Partizipation an diesen Verfahren dementsprechend erschwert. Das LNGG regelt außerdem, dass die LNG-Terminals bis 2043 mit flüssigem Erdgas betrieben werden dürfen. Danach dürfen ausschließlich Wasserstoff und Wasserstoffderivate geführt werden.

Ein von der DUH beauftragtes Rechtsgutachten zeigt, dass das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) in weiten Teilen europarechtswidrig ist und auf Annahmen basiert, die jetzt überholt sind bzw. von Beginn an unzutreffend waren. 

Mit dem LNGG werden derzeit neun Terminals für den Import von Flüssigerdgas geplant, gebaut oder sind bereits in Betrieb. Der Betrieb der Terminals wird einen Großteil des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen und die deutschen Klimaziele unerreichbar machen. Sogar mit sehr konservativen Annahmen, in denen die Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport nicht berücksichtigt werden, wäre der Großteil des CO2- Restbudgets aufgebraucht, das Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimalimits bleibt. Die geplanten Importkapazitäten sind weit höher als der Anteil russischen Gases, der, wenn überhaupt, ersetzt werden müsste. Damit opfert die Bundesregierung mit diesen vollkommen überdimensionierten Plänen grundlos die Klimaziele. 

Neun LNG-Terminals sind derzeit an fünf Standorten in Deutschland geplant. Bereits drei FSRUs sind seit Ende 2022 bzw. Anfang 2023 in Brunsbüttel, Lubmin und Wilhelmshaven in Betrieb. Es werden weitere in Wilhelmshaven, Stade, Brunsbüttel und Mukran auf Rügen hinzukommen, bevor ab 2026 drei feste, landseitige Terminals in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel den Betrieb aufnehmen sollen.

Studien zeigen, dass Deutschland keine weiteren Importterminals für fossiles Erdgas braucht. Die deutschen LNG-Pläne beruhen auf höchst unwahrscheinlichen Szenarien. Es hat keine Gasknappheit gegeben. Im Gegenteil: Die Erdgasspeicher waren und sind überdurchschnittlich gut gefüllt.

Für 2030 liegt der Erdgasbedarf nach Angaben der Bundesregierung bei 74,1 Mrd. m³. Wenn alle LNG-Projekte wie geplant umgesetzt werden, hätte Deutschland im Jahr 2030 eine Überkapazität von über 50 Mrd. m³. Führende Wirtschaftsforscher*innen sind der Meinung, dass es angesichts der stabilen Gasversorgung und der hohen Füllstände der Gasspeicher keinen Bedarf für weitere LNG-Terminals gibt.
Die Lageberichte der Bundesnetzagentur unterstützen die Einschätzung, dass Deutschland sich in einer stabilen Versorgungslage befindet, der Gasverbrauch deutlich geringer ist als in den vergangenen Jahren und die notwendigen Speicherfüllstände früher erreicht werden als sonst. 

Durch den Neubau der Terminals entstehen neue langfristige Abhängigkeiten. So ist die EU mit den USA eine langfristige Vereinbarung zum Import von LNG eingegangen mit steigenden Mengen! Bei diesen Lieferverträgen geht es um den Import von extrem klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas. Ein anderer zukünftiger Lieferant, der langfristige Verträge fordert, ist Katar. Dabei soll zunächst ab 2024 über ein Terminal, das in Texas vom Staatskonzern Qatar Petroleum betrieben wird, LNG aus den USA importiert werden. Ab 2026 sollen die LNG-Lieferungen dann aus Katar kommen, aus einem neuen Gasfeld. Dies ist symptomatisch für die Problematik des LNG-Hochlaufs: Neue Gasfelder werden erschlossen, was neue Treibhausgasemissionen und neue langfristige fossile Abhängigkeiten von einem zweifelhaften Regime bedeutet. Solche Projekte laufen entgegengesetzt zur Empfehlung der Internationalen Energieagentur, keine neuen fossilen Projekte mehr zu beginnen, wenn es noch eine realistische Chance für die Einhaltung der 1,5°C Grenze geben soll.

Durch den Terminalbau drohen massive Schäden für unser Klima und den sensiblen Lebensraum der Nord- und Ostsee. Geschützte Unterwasser-Biotope sowie Brut- und Rastplätze für Vögel drohen zerstört zu werden. Die lauten Bauarbeiten können bei Deutschlands einzigem Wal, dem gefährdeten Schweinswal, dazu führen, dass den Tieren die Trommelfelle platzen und sie sterben.

Doch nicht nur in Deutschland haben die LNG-Pläne dramatische Folgen: In den USA wird ein Großteil des geförderten Erdgases durch die extrem umweltschädliche Technik des Frackens gewonnen. Um dieses Gas zu gewinnen, wird ein Chemikalien-Gemisch mit Druck in den Untergrund gepresst, um gashaltiges Gestein aufzubrechen. Diese Praxis ist höchst umweltschädlich. In Deutschland ist unkonventionelles Fracking deshalb verboten. Der Wasserbedarf von Fracking ist zudem enorm und kann zu einer Konkurrenzsituation mit dem Bedarf der Landwirtschaft führen. Das Frackfluid enthält Chemikalien, die zu schwerwiegender (Grund-)Wasserverschmutzung führen kann – ein Teil davon verbleibt permanent im Boden. Zudem kann Fracking Erdbeben verursachen. 70 % der gesamten Gas-Produktion in den USA kamen 2021 aus Fracking-Quellen.

Wer US-amerikanisches LNG importiert, kauft also ziemlich sicher Fracking-Gas. Fracking hat neben extremen umweltschädlichen auch gesundheitliche Folgen wie Krebs- und Atemwegserkrankungen. Da Fracking hauptsächlich an Orten betrieben wird, an denen vor allem einkommensschwächere Menschen leben, sind in den USA hiervon überproportional häufig schwarze und indigene Menschen (BIPoC) betroffen. Dieses Phänomen wird Umweltrassismus genannt. Dass Deutschland aus genannten Gründen selbst ein Fracking-Verbot hat und nun Fracking-Gas aus kolonial geprägten Strukturen importiert, lehnen wir als Deutsche Umwelthilfe ab.

Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die LNG-Terminals für Wasserstoff oder seine Derivate genutzt werden können. Insbesondere für FSRUs ist die Umrüstung nach derzeitigem Wissenstand nicht möglich und eine Umrüstung von landseitigen Terminals ist nicht sichergestellt. Außerdem enthalten die Genehmigungen für LNG-Infrastruktur keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Möglichkeit einer Umstellung auf Wasserstoff. Stattdessen werden die Lieferverträge für LNG für mehrere Jahre abgeschlossen, was eine langfristige Bindung an den Betrieb mit LNG und nicht mit Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten bedeutet. 

Bei den bisherigen Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals und die dazugehörende Infrastruktur, insbesondere die Anschlusspipelines, haben es die Genehmigungsbehörden der Zivilgesellschaft sehr schwer gemacht, sich an den Verfahren zu beteiligen. Konkret bedeutete das, dass die teils mehrere tausend Seiten umfassenden Antragsunterlagen häufig nur in einfacher Ausführung in den Räumlichkeiten der entsprechenden Behörde für 1-2 Wochen zur Einsicht auslagen oder in digitaler Form nicht barrierefrei waren. Durch das LNGG wurde die Beteiligungsfrist außerdem erheblich verkürzt, so dass der Zivilgesellschaft häufig nur eine Woche Zeit bleibt die Unterlagen zu sichten. Der Zivilgesellschaft wurden so bewusst Steine in den Weg gelegt, um die Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals und -Infrastruktur möglichst widerstandsfrei und schnell abzuschließen. Das ist undemokratisch und gefährlich. Denn durch Einwände von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Anwohner*innen werden Perspektiven und Positionen sichtbar, die den Genehmigungsprozess mit konstruktiven Anregungen bereichern. So können wichtige Aspekte, die aus diversen Gründen in den bisherigen Planungen unberücksichtigt blieben, noch aufgenommen werden.

Die DUH unterstützt die Zivilgesellschaft an den LNG-Standorten beim Widerstand gegen die klimaschädliche Infrastruktur. Dafür hat die DUH beispielsweise gemeinsam mit anderen NGOs und Bürgerinitiativen in Wilhelmshaven und auf Rügen alternative Erörterungstermine organisiert, bei denen die Bürger*innen informiert sowie ihre Fragen und Kritik dokumentiert und an die Bundesregierung sowie die Genehmigungsbehörden weitergegeben wurden. Während der Verhandlungen über eine Aufnahme von Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz hat die DUH gemeinsam mit Bürger*innen Aktionen vor dem Bundeskanzleramt, dem Bundestag und Bundesrat organisiert, um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen und Politiker*innen dazu zu bewegen, sich gegen dieses Vorhaben zu stellen.

Außerdem unternimmt die DUH vielfältige rechtliche Schritte, um gegen die LNG-Pläne der Bundesregierung vorzugehen. Dazu zählen Einwendungen und Widersprüche während der Genehmigungsverfahren sowie Klagen. Die DUH hat zudem verschiedene Gutachten und Studien in Auftrag gegeben, die die mangelnde Notwendigkeit des LNG Hochlaufs darstellen.

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