Drei Jahrhundertwasser bereits in 2024, Rekordhitze – die Klimakrise eskaliert zunehmend. Und die Politik? Die bleibt weitestgehend untätig! Viel schlimmer noch: Sie entkernt das so wichtige Klimaschutzgesetz und sabotiert damit wirksame Klimaschutzmaßnahmen. Diesen Verfassungsbruch lassen wir nicht stehen und zwingen sie vor dem Bundesverfassungsgericht zur Umkehr. Und dabei kannst du uns jetzt unterstützen! Werde Klimaheld*in!

Ich schließe mich den Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe ideell an und fordere die Bundesregierung und Unternehmen auf, sofort ausreichende Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen!

(Dieser Schritt kostet nichts, du trägst kein rechtliches Risiko, aber wir nehmen dein Votum und deine Stimme mit vor Gericht.)

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Die Bundesregierung hat uns und alle kommenden Generationen durch die verfassungswidrige Abschwächung des Klimaschutzgesetzes verraten und verspielt damit unser aller Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Und das alles nur, damit Porsche-Minister Wissing und andere ihre Klimaschutzverweigerung fortsetzen dürfen und Gerichtsurteile gegen sie ausgehebelt werden. Die Zeche zahlen müssen dann alle Menschen in der nahen und fernen Zukunft in Form von Einschränkungen, immer mehr Hitzewellen, Dürren und Flutkatastrophen. Deswegen haben wir eine neue Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht eingereicht. Daneben führen wir weitere Klimaklagen gegen die Bundesregierung, Landesregierungen und Großunternehmen.

Schließe dich jetzt unseren Klimaklagen an und werde auch du Klimaheld*in! Wir erinnern die Regierung an ihre Verantwortung: Wie das Bundesverfassungsgericht 2021 klarstellte, haben wir alle – und vor allem zukünftige Generationen – ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Klage jetzt mit uns. Fürs Klima. Für uns alle! Wir nehmen deinen Namen zusammen mit zehntausenden Mitstreiter*innen vor Gericht. Wir zeigen der Bundesregierung, dass hier nicht nur ein Umweltverband klagt oder elf mutige einzelne Menschen, sondern dass 10.000 oder gar 100.000 Menschen dahinterstehen! Du möchtest uns nach einer Teilnahme auch noch deine persönliche Botschaft mitgeben? Das haben wir für dich eingerichtet – und auch diese kommt mit in die Gerichtssäle. Lass uns gemeinsam die Bundesregierung und auch große Unternehmen mithilfe unserer Klimaklagen zu mehr und besserem Klimaschutz in die Pflicht nehmen. Wir alle zusammen sorgen dafür, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen nachkommt – für eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad!  

Wir klagen für einen gesunden Planeten für uns, unsere Kinder und Enkel*innen!

Fragen & Antworten

Die Änderungen am Klimaschutzgesetz durch die Bundesregierung sind verfassungswidrig, da sie den klaren Vorgaben des historischen Klimaurteils von 2021 widersprechen, welches wir zusammen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit unserer ersten Verfassungsbeschwerde erstritten haben.

Verpflichtende jährliche Vorgaben für die jeweiligen Sektoren fallen weg. Die Einhaltung der Klimaziele wird nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert. Zuvor musste ein Sektor bei Nichteinhaltung der Ziele im Folgejahr wirksame Maßnahmen in einem Sofortprogramm umsetzen. Nun wird anstelle des tatsächlichen CO2-Ausstoßes auf mehrjährige Treibhausgasprognosen geschaut. Nur wenn alle Sektoren zusammen zwei Jahre in Folge die Gesamtemissionen überschreiten, muss die Bundesregierung tätig werden. Darüber hinaus gibt es keine zeitnahe Nachsteuerung zur CO2-Reduktion für den Zeitraum nach 2030, obwohl wir schon heute wissen, dass wir bis 2045 hunderte Millionen Tonnen CO2 zu viel ausstoßen werden. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der verbindlichen Klimaziele der EU durch das Klimaschutzgesetz nicht garantiert ist – bei Überschreiten der ESR-Ziele der EU müsste Deutschland für viel Geld Emissionsrechte anderer Länder dazukaufen. Die Bundesregierung hat sich damit einen Freibrief gegeben: Sie muss nun bis zum Ende ihrer Amtszeit keine einzige Klimaschutzmaßnahme mehr auf den Weg bringen.

Kurzum: Das abgeschwächte Gesetz stellt nicht sicher, dass Deutschland einen fairen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leistet – das hat dramatische Folgen für das Klima und damit für uns Alle.

Die DUH hat die Klage initiiert, unterstützt sie inhaltlich und finanziert sie. Das heißt auch, sie bereitet mit ihrer Expertise den fachlichen Hintergrund der Klagen auf. Anders als 2021 ist die DUH dieses Mal auch als Verband als Beschwerdeführerin Teil der Verfassungsbeschwerde. Insgesamt 11 junge Beschwerdeführer*innen klagen mit uns.

Bis eine Entscheidung feststeht kann es mitunter dauern. Das lässt sich nicht genau sagen. Bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde 2021 lagen ca. 1,5 Jahre zwischen Einreichung und Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht soll überprüfen, ob die Grundrechte durch das entkernte Klimaschutzgesetz verletzt werden. Wir streben an, dass die Bundesregierung dazu verpflichtet wird, die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes rückgängig zu machen und an entscheidenden Stellen zu verbessern.

Wir führen mehrere Verbandsklagen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg und dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) sowie zwei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Außerdem klagen wir vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Verwaltungsgericht Berlin.

  • Klage vorm EGMR für ein ambitionierteres KSG (im Anschluss an Nichtannahme Verfassungsbeschwerde BVerfG 2022)
  • Verfassungsbeschwerde BVerfG für ein grundrechtskonformes KSG (ambitioniertere Zielvorgaben und Sicherstellung, dass Zielvorgaben erreicht werden), Juli 2024 eingereicht
  • Verfassungsbeschwerde BVerfG für ein grundrechtskonformes Klimaschutzprogramm, 2023, Entscheidung noch in diesem Jahr erwartet.
  • Klagen gegen die Bundesregierung vorm OVG Sofortprogramme Verkehr & Gebäude (Klagen im November 2023 vorm OVG Berlin-Brandenburg gewonnen, Revisionsverfahren läuft jeweils)
  • Klage gegen die Bundesregierung vorm OVG Berlin-Brandenburg auf effektive Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (LULUCF) (Klage im Mai 2024 gewonnen)
  • Sektorübergreifende Klage gegen die Bundesregierung vorm OVG Berlin-Brandenburg zum Klimaschutzprogramm (Klage im Mai 2024 gewonnen, Revision zu erwarten)
  • Klage gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen verspäteter Veröffentlichung des Klimaschutzberichts, Juli 2024 eingereicht
  • Klage gegen die Bundesregierung vorm OVG Berlin-Brandenburg wegen Nichtvornahme von Korrekturmaßnahmen im Landnutzungssektor nach EU-Vorgaben (LULUCF-Verordnung), Juli 2024 eingereicht
  • Klage gegen die Bundesregierung vorm OVG Berlin-Brandenburg auf Beschluss von Abhilfemaßnahmen nach ESR-Verordnung (EU- Lastenteilungsverordnung), Juli 2024 eingereicht

Die DUH führt gegen BMW, Mercedes-Benz und Winteshall Dea sowie verschiedene Klimaneutralitätsklagen Verfahren. BMW und Mercedes-Benz sowie der Erdöl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea sind für mehrere hundert Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Die Unternehmen dürfen nicht mehr als das ihnen laut dem Weltklimarat IPCC und dem Pariser Klima-Limit zustehende CO2-Restbudget verbrauchen. Wir fordern von den Autoherstellern den weltweiten Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2030. Wintershall Dea darf spätestens ab 2026 keine neuen Erdgas- und Erdölfelder mehr erschließen.

Außerdem führen wir mehrere Klagen gegen verschiedene Unternehmen wegen Greenwashings und Verbrauchertäuschung. Beispielsweise haben wir diesen Monat eine Klage gegen BP gewonnen – der Konzern darf seine Motorenöle und Schmierstoffe nun nicht mehr als klimaneutral bewerben.

Unsere Erfolge

Eingereicht im Januar 2020 mit Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland und Betroffenen aus Bangladesch und Nepal. Im Frühjahr 2021 historisches Klima-Urteil: Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, denn der Staat ist laut Grundgesetz, Artikel 20a, verfassungsrechtlich verpflichtet, alles Notwendige zu tun, damit heutige und insbesondere künftige Generationen ein „Recht auf (eine lebenswerte) Zukunft“ haben. Daraufhin musste das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Die DUH war in diesem Verfahren als Verband nicht selbst Beschwerdeführerin, hat die Verfassungsbeschwerde und die jungen Beschwerdeführer*innen aber inhaltlich und finanziell unterstützt.

November 2023: Bundesregierung wurde verurteilt, Klimaschutzsofortprogramme für den Verkehr- und Gebäudebereich vorzulegen, um die CO2-Lücke von über 200 Millionen Tonnen CO2, die in diesen Sektoren bis 2030 zu viel ausgestoßen werden, zu schließen. Die Bundesregierung hat Revision eingelegt.

Mai 2024: Bundesregierung wurde verurteilt, ein verbessertes Klimaschutzprogramm vorzulegen und Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor zu ergreifen, wodurch sichergestellt ist, dass die Klimaziele auch tatsächlich erreicht werden. Das Urteil ist seit dem 13.09.2024 rechtskräftig.

Herbst 2022: Baden-Württemberg wurde verurteilt, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen – so wie es das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz bereits seit 2020 verlangt.

Auch in Niedersachsen sind wir gegen die Landesregierung mit einer Klimaklage vorgegangen, da weder die Maßnahmen im Landesklimaschutzgesetz noch die Prognose in der Klimaschutzstrategie die erforderlichen Treibhausgasminderungen nachweislich sicherstellen konnten. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde das Verfahren im November 2023 beendet, die DUH erreichte wesentliche Verbesserungen: Niedersachsen hat im Dezember 2023 eine Änderung des Landesklimaschutzgesetzes verabschiedet, in dem auf zentrale Kritikpunkte der DUH eingegangen wurde. Beispielsweise wurden die Klimaziele angehoben und ein unabhängiger Klimarat wird eingerichtet.

Unsere Klagenklagen sind das Mittel für die Durchsetzung von effektiven Klimaschutzmaßnahmen. Wir setzen Klimaschutz mit Recht durch.

Schließe auch du dich jetzt unseren Klimaklagen an und sei Teil einer großen Bewegung!

Jetzt Klimaheld*in werden!

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