pageBG

Maklerhaftung

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter von Immobilien bestimmte Informationen zur energetischen Qualität eines Gebäudes in der Werbung nennen.

Dies ist geregelt in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher informierte Entscheidungen treffen kann. Die Regelung verfolgt weiterhin den Zweck, potentiellen Käufern oder Mietern von Immobilien schon frühzeitig einen Eindruck über die energetische Qualität eines angebotenen Gebäudes zu verschaffen.

Die DUH hat seit Inkrafttreten dieser Informationspflichten rund 60 Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Informationsrechte potentieller Käufer oder Mieter initiiert. Von diesen Verfahren konnten bereits 28 Gerichtsverfahren abgeschlossen werden, bei denen die Gerichte allesamt unserer Rechtsauffassung folgten. In einem Fall wurde unsere Klage abgewiesen, hier hat die DUH Berufung eingelegt, das Verfahren wird nun in der II. Instanz beim OLG Frankfurt weiterverhandelt.

Auszüge aus den Gerichtsverfahren

Urteil des LG Tübingen (AZ: 20 O 60/15)

„Informationspflichtiger und Haftungsadressat ist der Auftraggeber der Immobilienanzeige; dabei ist unerheblich, ob er selbst Verkäufer der Immobilie ist oder lediglich den Verkauf vorbereitender und vermittelnder Makler“.

Urteil des LG München I (AZ: 4 HK O 6347/15)
(erwirkt durch die Rechtsanwälte Bakker Binder Neubauer)

„Da die Antragsgegnerin die Anzeige aufgegeben hat und dadurch hierfür rechtlich verantwortlich war, trifft sie die Informationspflicht aus § 16a EnEV. Sie ist als Maklerin diejenige, die den Verkauf der Immobilie betreibt oder betrieben hat und deshalb „Verkäufer“ im Sinne des § 16 a EnEV ist.“

Urteil des LG Würzburg (AZ: 1 HK O 1046/15)
„Darüber hinaus hat das gesetzeswidrige Verhalten des Beklagten eine nicht zu unterschätzende Anreizwirkung für Nachahmung durch Konkurrenten…“.

Auch Makler müssen informieren

Nach § 16a EnEV ist ein Verkäufer einer Immobilie bei deren Bewerbung in kommerziellen Medien dazu verpflichtet, die Angaben zur energetischen Beschaffenheit aufzuführen. Über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) trifft diese Pflicht aber auch den Makler, da er Beauftragter des Verkäufers ist. Schaltet ein Makler die Werbeanzeige, besteht somit auch gegenüber dem Makler ein Unterlassungsanspruch, wenn diese Pflichtangaben unterbleiben.

Eine Nichtverpflichtung des Maklers nach § 16a EnEV liefe dem Verordnungszweck entgegen, da ein Großteil der deutschen Immobilien durch Makler vermittelt wird.

§ 16a EnEV dient schließlich der Umsetzung von Art. 12 der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dort wird nicht auf den Verkäufer oder Vermieter, sondern auf den Verkaufsprozess als pflichtauslösend abgestellt. Die deutsche Umsetzungsnorm ist richtlinienkonform zu interpretieren.

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz