Die mit Abstand größte Lärmquelle ist in Deutschland der Verkehr. Laut Umweltbundesamt (UBA) werden drei Viertel der Menschen in Deutschland durch Straßenverkehrslärm gestört oder gar belästigt. Vor allem in dicht besiedelten Städten können wir dem Straßenverkehrslärm kaum noch entfliehen. Das hat weitreichende Konsequenzen, denn der Lärm von den Straßen macht physisch und psychisch krank. Die im Sommer 2024 anstehende Überarbeitung der Lärmaktionsplanung bietet eine Gelegenheit, um wirksame Maßnahmen zur Minderung der hohen Lärmbelastung umzusetzen.
Gemeinsam gegen Lärm
Zusammen mit dem ökologischen Verkehrsclub VCD setzen wir uns im Rahmen unseres Projekts „Ruhe bitte! Kampagne zur Stärkung der Lärmaktionsplanung“ für einen verbesserten Schutz vor Verkehrslärm ein. Mit einzelnen Lärmmessungen werden wir die hohe Belastung der Bevölkerung „sichtbar“ machen, um so für das Problem zu sensibilisieren. Dazu bieten wir auf Fachveranstaltungen Raum zum Austausch und Vernetzen von Expert*innen, Betroffenen und Interessierten. Besonders zentral ist die Stärkung der Lärmaktionsplanung. Denn diese birgt großes Potenzial zur Reduzierung der Lärmbelastung. Doch bisher gilt die Lärmaktionsplanung meist als ineffektiver Papiertiger. Deswegen werden wir uns bei der Erstellung der aktuellen Lärmaktionspläne einbringen und Kommunen modellhaft unterstützen. Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Zusammenarbeit werden für andere Kommunen bereitgestellt.
Lärmaktionsplanung
Kommunen oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 in einem Fünf-Jahres-Rhythmus dazu verpflichtet, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Die Lärmbelastung an Straßen wird auf Basis von Daten (z.B. zulässige Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsaufkommen, Art des Straßenbelags, Straßensteigung, Bebauung vom Straßenrand) durch spezielle Programme berechnet und modelliert. Kartiert werden:
- Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnenden
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (Eisenbahn-Bundesamt)
- Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Zwei Jahre später müssen auf Basis der Kartierung Lärmaktionspläne fertiggestellt werden. Diese enthalten konkrete Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung. Das können zum Beispiel die Sanierung von Fahrbahnbelägen, die Förderung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs oder Geschwindigkeitsreduktionen sein.
Die Erstellung der aktuellen Lärmaktionspläne muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Das bedeutet, jetzt ist die heiße Phase, um Einfluss zu nehmen!
Die Zuständigkeiten in der Erstellung der Lärmaktionspläne sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. In den meisten Fällen sind jedoch die Kommunen zuständig. Die Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben abweichende Regelungen. In Hessen erstellen die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel die Pläne zentriert. Bayern hat die Zuständigkeit für die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen über 100.000 Einwohnenden, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken an die Regierung von Oberfranken übertragen. Rheinland-Pfalz hat die Zuständigkeit für die Lärmaktionspläne außerhalb der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen auf das Landesamt für Umwelt (LfU) übertragen.
Die Erfahrungen aus den letzten Runden haben gezeigt, dass die Lärmaktionsplanung meist wenig effizient ist. Laut UBA-Bilanz der letzten Runde aus 2020 mündeten, trotz rechtlicher Verpflichtung, nur 55 Prozent der Lärmkartierungen in einen Lärmaktionsplan. Das heißt, die Kartierung hat in rund der Hälfte der Fälle offenbar zu keiner Aktion geführt. Außerdem beinhalten lediglich ca. 60 Prozent der Pläne Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, die aufgrund der Lärmaktionsplanung entwickelt wurden. Deswegen hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.
Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass Kommunen mit der Lärmaktionsplanung rechtssicher großflächig Tempo 30 einführen können. Tempo 30 ist schnell und kostengünstig umsetzbar und bewirkt im Vergleich zu Tempo 50 eine Lärmminderung von 2-3 dB(A). Dies wird wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens wahrgenommen.
Die Kleinstadt Eislingen hat bereits mithilfe der Lärmaktionsplanung Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet angeordnet. Auch in Städten wie Münster, Ravensburg und Leipzig wurde so Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Die Kommune Uhldingen-Mühlhofen konnte sich sogar in einem Gerichtsverfahren gegen die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises durchsetzen und Tempo 30 an einer Landesstraße veranlassen. Dieses wegweisende Urteil des VGH Mannheim von 2018 hat damit die Rolle der Kommunen gestärkt und gezeigt, dass die Straßenverkehrsbehörden der Länder zur Umsetzung von Lärmaktionsplänen verpflichtet sind. So wurde auch im bayerischen Planegg Tempo 30 an einer Staatsstraße eingeführt.
Wie kann ich mitmachen?
Bei der Erstellung der Lärmaktionspläne sind die zuständigen Kommunen oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Sie können sich jetzt mit unserem Lärm-Tool direkt an Ihre zuständige Behörde wenden und mehr Lärmschutz einfordern. Mit wenigen Klicks können sie den Behörden aufzeigen, wo Maßnahmen dringend notwendig sind und welche sie sich konkret vor Ort zur Lärmreduzierung wünschen von Tempo 30 bis hin zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Fuß- und Radwegen.
Wenn Sie bei unseren Fachveranstaltungen zum Austausch und Vernetzen dabei sein möchten, können Sie sich hier auf unseren Verteiler setzen lassen. Sie werden dann benachrichtigt, wenn es konkrete Informationen zu den Veranstaltungen gibt.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.
Für die Teilnahme an der Aktion „Ruhe, bitte!“ gilt darüber hinaus:
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Für die Teilnahme an dieser Aktion verarbeiten wir Ihre im Formular angegebenen Daten gem. Art. 6 (1) f) DSGVO in Ihrem und unserem Interesse und nehmen Sie in unseren Verteiler auf, um Sie über Fachveranstaltungen zum Thema Lärm und Lärmschutz zu informieren. Der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit unter datenschutz@duh.de widersprechen.
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Förderhinweis
Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.
Partner
Gutachten und rechtliche Grundlagen
Lärmaktionsplanung
Kontakt
Robin Kulpa
Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
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