Parkplätze
Der öffentliche Straßenraum in Deutschland ist unfair verteilt. In Berlin beispielsweise entfallen 58 Prozent aller Verkehrsflächen auf den Kfz-Verkehr. Dabei ist vor allem in den Städten der öffentliche Raum besonders knapp und wertvoll. Flächen zum Spielen, Flanieren und Verweilen sowie Parks und Grünflächen sind knapp. Autos, die durchschnittlich 23 Stunden am Tag stillstehen, beanspruchen angesichts Jahr für Jahr steigender Kfz-Bestandszahlen und stetig größer werdender Fahrzeuge immer mehr öffentlichen Raum. Daher werden durch Autos auch immer mehr Flächen beansprucht, die eigentlich für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen sind.
Dies stellt – neben mangelnder Aufenthaltsqualität – ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar: Laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) stehen fast ein Fünftel aller innerörtlichen Rad- und Fußverkehrsunfälle im direkten oder indirekten Zusammenhang mit geparkten Kraftfahrzeugen. Ein zentraler Hebel um Raum für die Menschen zurückzugewinnen, ist das Parkraummanagement. Kommunen können damit Parkraum angemessen bepreisen oder verknappen und somit das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen. Das kann wiederum zu einer Reduktion der Lärmbelastung und Verbesserung der Luftqualität führen.
Parkraumbewirtschaftung
Parkraumbewirtschaftung ist die zielgerichtete Steuerung des Verhältnisses von Parkplatzsuchverkehr zur Anzahl verfügbarer Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Durch Einführung von Kosten für das Parken soll die Nachfrage gesenkt werden. Eine Form der Parkraumbewirtschaftung, die Ortsansässige gegenüber Pendler*innen privilegiert, ist das Anwohnerparken. Während ein Anwohnerparkausweis in Amsterdam bis zu 567 Euro und in Stockholm sogar bis zu 1.309 Euro pro Jahr kostet, betragen die Gebühren in deutschen Städten oft nicht mehr als 30 Euro im Jahr. Dies deckt nicht einmal den Verwaltungsaufwand für die Ausstellung der Anwohnerparkausweise, geschweige denn die Kosten für Bau, Reinigung und Wartung der Parkplätze. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, die Gebühr auf mindestens 360 Euro pro Jahr anzuheben. Das soll dazu führen, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen. Die steigenden Einnahmen aus Parkgebühren müssen direkt in die Finanzierung von Bus- und Bahn sowie in den Ausbau der Rad- und Gehwege fließen.
- Sind steigende Parkgebühren sozial ungerecht?
Nein. Während Bus und Bahn Jahr für Jahr teurer werden, bleiben die Parkgebühren seit Jahrzehnten unverändert niedrig. Dabei besitzen Menschen mit niedrigem Einkommen viel seltener ein eigenes Auto als Wohlhabende und sind häufiger auf den Öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Das betrifft ebenso Kinder, Jugendliche, ältere Personen, mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwägen.
- Welche Rolle spielt die Ausweisung von Parkzonen?
Bevor man in einem Stadtquartier die Parkplätze bewirtschaften kann, muss die Verwaltung zunächst in aufwändigen Machbarkeitsstudien einen hohen Parkdruck nachweisen. Selbst heute gibt es noch Gebiete innerhalb des Berliner S-Bahnrings, in denen man umsonst parken kann. Das soll sich bis bald ändern, denn: Durch einen richterlichen Vergleich für Saubere Luft zwischen dem Land Berlin und der DUH wurde die flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums innerhalb des S-Bahn-Rings bis Ende 2023 vereinbart. Dieses Ziel wird jedoch voraussichtlich um Jahre verfehlt.
Parkraumverknappung
Neben den fiskalischen Instrumenten gehört die Parkraumverknappung und die Umverteilung des öffentlichen Raums zu den zentralen Maßnahmen der Mobilitätswende in den Städten. Eine spürbare Reduzierung der innerstädtischen Parkmöglichkeiten führt anerkanntermaßen zu einem verstärkten Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV und Radverkehr. Mit mehr als 160 Millionen Stellplätzen in Deutschland gibt es ein enormes Überangebot. Öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen stehen oft zu großen Teilen leer. Ein Recht auf einen wohnortnahen Parkplatz gibt es nicht.
Der Berliner Bezirk Mitte möchte hier Vorreiter werden und plant bis zum Jahr 2026 bis zu 25 Prozent der Parkplätze zu entsiegeln und für Baumpflanzungen und als nachbarschaftlich genutzten Stadtraum zur Verfügung stellen. Zudem sollen „sukzessive“ Parkplätze an Kreuzungen umgewidmet werden, etwa zu Abstellflächen für Fahrräder, Lastenräder und E-Roller.
Ergebnisse aus dem Projekt
Ziel des Projektes war es, durch eine Auswertung verschiedener Verkehrs- und Umweltdaten Aussagen über den Nutzen von Parkraumbewirtschaftung auf das Klima und die Luftqualität zu treffen. Das war in dem gewünschten Umfang leider nicht möglich. Dies liegt einerseits an erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen in den definierten Untersuchungsgebieten Großgörschenstraße und Alt-Tempelhof und andererseits an einem eklatanten Datenmangel in den Untersuchungsgebieten Alt-Moabit.
Forderungen
Um die Einrichtung neuer Parkzonen zu beschleunigen, bedarf es einiger regulatorischer Anpassungen. Die Nachweispflicht eines hohen Parkdrucks muss entfallen. Insbesondere muss es Kommunen ermöglicht werden, die Parkraumbewirtschaftung auf Basis eines kommunalen Verkehrskonzepts flächendeckend oder immerhin großräumig anzuordnen. Dies muss bei der anstehenden Reform des Straßenverkehrsrechts dringend berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung inklusive angemessener Kontrolldichte mit einem hohen Bedarf an Verkehrsüberwachungskräften sowie deren Ausstattung und Räumlichkeiten verbunden. Um dem Mangel an Personal und Ressourcen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs entgegen zu wirken und eine großräumigere Parkraumüberwachung zu ermöglichen, muss die Parkraumbewirtschaftung digitalisiert werden.
Durch den Einsatz von Scan-Cars kann nicht nur die Kontrolle von Falschparkern effizienter gestaltet und damit die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit öffentlicher Wege verbessert werden, sondern es können wertvolle Daten erhoben werden, die bisher fehlen. So kann die Zahl der Stellplätze ermittelt, die Auslastung der Parkflächen systematisch überwacht sowie die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen evaluiert werden. Erste Erprobungen haben in Berlin bereits stattgefunden. Für die Digitalisierung der Parkraumüberwachung bedarf es der Anpassung von Bundes- sowie Landesrecht.