Ist Ökostrom wirklich besser?
Wer als Stromkunde CO2-bewusst einkaufen und auf Atomstrom verzichten möchte, wählt "Ökostrom" oder "grünen Strom". Er sollte sich jedoch vergewissern, dass das Angebot tatsächlich einen ökologischen Mehrwert hat.
Seit 15.12.2005 besteht nach europäischem und nationalem Recht die gesetzliche Pflicht zur Stromkennzeichnung (Art. 3 Abs. 6 EU-Richtlinie 2003/54/EG; § 42 EnWG). Der Gesetzgeber will damit Transparenz hinsichtlich der Stromherkunft und der mit der Stromerzeugung verbundenen Umweltauswirkungen schaffen.
Solch eine Stärkung der Verbraucherrechte halten auch wir für unerlässlich - aus Gründen des Verbraucher- und des Klimaschutzes. Die Stromkunden sollen durch richtige, nicht irreführende und vollständige Informationen eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Stromanbieters bekommen.
Sie sollen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie ihren Strom von einem Stromanbieter beziehen wollen, der trotz weltweiter Klimaerwärmung unverändert Kohlekraftwerke baut und maßgeblich zum CO2-Ausstoß beiträgt. Oder, ob sie Kunde eines Stromversorgers werden oder bleiben möchten, der große Mengen gefährlicher radioaktiver Abfälle produziert. Oder, ob sie ihren Strom von einem Anbieter beziehen, der maßgeblich auf Erneuerbare Energien und umweltfreundliche Technologien setzt. Und, ob sie auf diese Weise einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das bedeutet zugleich: nicht das Interesse der kennzeichnungspflichtigen Stromversorger ist für die konkrete Ausgestaltung der Stromkennzeichnung maßgeblich, sondern - nach dem zutreffenden Willen des Gesetzgebers - die Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ein Cent pro Kilowattstunde für den Neubau umweltfreundlicher Kraftwerke
Kann ich mit meiner Nachfrage die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen tatsächlich ankurbeln?
Das ist nur dann der Fall, wenn mit dem Ökostromprodukt Investitionen in den Neubau von umweltfreundlichen Kraftwerken verbunden sind. Fachleute der Kampagne „Atomausstieg selber machen“ geben einen Mindestbetrag an: Ein Cent pro Kilowattstunde muss in solche Investitionen fließen. Natürlich muss der Anbieter nachweisen, dass sein Strom aus umweltfreundlichen Kraftwerken stammt, die Solar-, Wind-, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas, Geothermie oder effiziente Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
Darüber hinaus sollte ein seriöser Ökostromversorger belegen können, dass sein Unternehmen nicht mit Atomkonzernen verflochten ist. Als Kunde dürfen Sie einen unkomplizierten Wechsel des Versorgungsvertrages und eine überschaubare Kündigungsfrist erwarten. Die Firmen Lichtblick, Naturstrom, Greenpeace Energy und Energiewerke Schönau erfüllen all diese Anforderungen, liefern bundesweit Ökostrom und müssen einen Preisvergleich mit den großen Energieversorgern oder regionalen Stadtwerken nicht scheuen.
Ökostrom klingt gut
Die Begriffe "Ökostrom" oder "Grünstrom" sind nicht geschützt und bezeichnen kein zertifiziertes Produkt. Jeder Stromhersteller darf sie nutzen, ohne bestimmte Kriterien zu erfüllen. Allerdings muss er den Strommix seines Unternehmens und seiner einzelnen Produkte auf der Stromrechnung darstellen. Hier können Sie die Stromherkunft (zum Beispiel Atomenergie, fossile Energie oder Erneuerbare) und ihre Anteile im Strommix ablesen. Die Kennzeichnungspflicht ist EU-weit gesetzlich festgelegt.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert, das Gesetz zur Stromkennzeichnung zu überarbeiten, denn es lässt manche Verschleierung zu. Die fossilen Energieträger Stein- und Braunkohle sowie Erdgas verursachen bei der Stromproduktion nämlich ganz unterschiedliche CO2-Emissionen, brauchen aber nicht aufgeschlüsselt werden. Der Atommüll, der pro Kilowattstunde entsteht, muss lediglich mit seinem Gewicht ausgewiesen werden. Eine Angabe zu dessen Strahlenbelastung fordert der Gesetzgeber nicht.
Downloads
Microsoft Word - Hintergrundpapier Stromkennzeichung final.doc 58 KDUH-Hintergrundpapier: Vorschläge für eine verbrauchergerechte Stromkennzeichnung |
Kriterienkatalog der DUH zur Stromkennzeichnung mit Logo.doc 83 KKriterienkatalog der DUH zur Stromkennzeichnung |
Unterstuetzungserklaerung Final Version.doc 0,95 MUnterstützungserklärung zum Kriterienkatalog |
Kontakt
Constantin Zerger
Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
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