Angesichts der Bedeutung des Betriebs von PKW als Emissionsquelle hat die EU-Kommission bereits 1999 eine gemeinschaftliche Strategie des Kraftstoffverbrauchs und damit zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen entwickelt. Dies ist mit der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) in nationales Recht umgesetzt.
Die Verordnung verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf oder Leasing eines neuen Personenkraftwagens über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Fahrzeuges zu informieren, um auf diese Weise seine Entscheidung zugunsten des Erwerbs eines sparsamen Fahrzeugs zu beeinflussen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können bereits durch ihre Entscheidung für den Kauf eines möglichst energieeffizienten Personenkraftwagens einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwendung und damit zum Umweltschutz leisten. Ähnliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge desselben Typs können sehr unterschiedliche Verbrauchswerte aufweisen, die dem Verbraucher oft nicht geläufig sind. Hier soll mit gezielten Informationen angesetzt werden, von denen ein deutlicher Einfluss auf das Wirken der Marktkräfte erwartet wird.
Die Notwendigkeit, dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss zweckdienliche und vergleichbare Informationen über den spezifischen Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen, erhöht die Bedeutung dieser Informationen für die Kaufentscheidung. Die PKW-EnVKV soll auch für die Automobilhersteller weitere Anreize zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge geben. Die Verordnung verbessert darüber hinaus die Wettbewerbsbedingungen für diejenigen Hersteller, die schon heute der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge eine besondere Bedeutung beimessen.
Die Informationspflichten bei der Bewerbung von PKW bestehen auch im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere die Verbraucherin und der Verbraucher, da diese somit schon in der Werbung Informationen über umweltrelevante Fakten des beworbenen Fahrzeugs erhalten.
Hersteller und Händler müssen in Werbeschriften und digitalen Medien – also in Zeitungsanzeigen, Schmuckbroschüren, auf ihren Internetauftritten und in den sozialen Medien – Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen eines PKW-Modells machen.
Sie müssen dafür sorgen, dass Leserinnen und Leser diese Informationen „automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden“. Mehrere Klicks, um den Kraftstoffverbrauch eines PKW zu sehen, reichen nicht aus, da Informationen, die sich auf nachgelagerten Seiten befinden, keine Aufmerksamkeit mehr geschenkt wird.
Außerdem müssen diese Pflichtangaben „auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.“ Angaben im Kleingedruckten werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht wahrgenommen und sind ebenfalls tabu.
Die Vorgaben für Pkw-Händler und -hersteller zur Kennzeichnung von PKW am Verkaufsort werden derzeit überarbeitet und hier in Kürze vorgestellt.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass Automobilhersteller und -händler Auswirkungen ihrer Spritschlucker und Schadstoffschleudern auf die Umwelt und den Geldbeutel verschleiern. Eine Auswahl unserer TOP 10-Verstöße in der PKW-Werbung finden Sie im Downloadbereich.
Auch bei der Bewerbung von Reifen werden irreführende Aussagen gemacht. Beispielsweise bewarb ein japanischer Reifenhersteller einen SUV-Reifen als „Kraftstoff sparend“. Dabei besaß der Reifen die Energieeffizienzklasse „E“ und somit die zweitschlechteste Effizienzklasse auf der Skala. Die DUH setzt sich daher für ein Ende der Verbrauchertäuschung: Wir gehen gegen solche irreführende Werbeaussagen vor und fordern Unternehmen auf, ihrer Informationspflicht durch das Vorweisen des EU Reifenlabels nachzukommen.
Mit Hilfe des EU Reifenlabels soll bei Verbraucherinnen und Verbrauchern das Bewusstsein für Kraftstoffeffizienz, Sicherheit bei Nässe und Umweltverträglichkeit von Reifen erhöht werden. Das Reifenlabel gibt Auskunft über folgende Parameter:
- Rollwiderstand: Auf dem EU-Reifenlabel wird der Rollwiderstand - ähnlich wie der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten - auf einer Skala von A bis G angegeben, wobei D nicht belegt wird. Dabei steht A für den geringsten und G für den höchsten Rollwiderstand.
Durch die Reduzierung des Rollwiderstandes wird Kraftstoff und damit auch CO2 eingespart. Wenn ein Reifen in Bewegung ist, verformt er sich und verbraucht dabei Energie. Je schwerer dem Reifen die Bewegung fällt, desto mehr Energie benötigt er. Bei geringerem Rollwiderstand, wird weniger Energie benötigt, damit weniger Kraftstoff verbraucht und somit auch weniger CO2 ausgestoßen. Eine Verbesserung um eine Klasse innerhalb des EU Reifenlabels bedeutet eine Einsparung von ca. 1 bis 1,5 Liter Kraftstoff auf 1000 km. - Nasshaftung (Sicherheit): Entscheidend für die Sicherheit beim Fahren ist unter anderem die Nasshaftung der Reifen. Im EU Reifenlabel werden die Reifeneigenschaften bei Nässe in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt werden.
Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur nächsten liegt auf nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 80 km/h zwischen 3 und 6 Metern. Das heißt zwischen ein und zwei Fahrzeuglängen. Insgesamt beträgt die Bremswegdifferenz zwischen Klasse A und F über 18 Meter. - Geräuschklassifizierung (Externes Rollgeräusch): Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den Komfort beim Fahren, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt.
Die Höhe dieses Geräusches wird auf dem EU Reifenlabel in Dezibel und in Form von ein bis drei Schallwellen angegeben. Eine Schallwelle bedeutet, dass der Reifen den niedrigsten Geräuschpegel hat. Bei Pkw-Reifen liegt dieser zwischen 67 und 71 dB. Die Spanne der Geräuschklassen ergibt sich aus der unterschiedlichen Reifenbreite. Während beispielsweise 67 dB sich auf schmale Reifen beziehen, gelten die 71 dB für breite. Der höchste Geräuschpegel liegt bei Pkws zwischen 72 und 76 dB und wird mit drei Schallwellen dargestellt. Experten sind der Meinung, dass bereits ein Unterschied von 1-2 dB vom menschlichen Gehör wahrgenommen wird.
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Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
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