Die DUH engagiert sich im Rahmen ihrer Marktüberwachung auch gegen illegale Abschalteinrichtungen. Die Verwendung von Abschalteinrichtungen oder Katalysator-Attrappen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 715/2007 unzulässig. Ziel der Regelung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität im Allgemeinen und zum Gesundheitsschutz der Verbraucher im Besonderen zu leisten.
Vertreiber solcher Abschalteinrichtungen - häufig Tuning-Werkstätten - sind verpflichtet, deutlich und gut sichtbar auf das hierfür bestehende Verwendungsverbot im Straßenverkehr hinzuweisen. Wenn dies nicht erfolgt, verstoßen die Anbieter gegen das Verbot irreführender Werbung durch Unterlassen der Angabe wesentlicher Informationen nach § 5a UWG. Ein fehlender deutlicher Hinweis auf gesetzliche Verwendungsbeschränkungen stellt irreführende Werbung dar (OLG München, Urteil vom 2.10.1986 – Az. 29 U 4413/8, GRUR 1987, 181; s.a. KG Berlin GRUR 1991, 690).
Bei Kundinnen und Kunden werden zum einen irrige Vorstellungen über die Beschaffenheit der angebotenen Ware hervorgerufen. Verwender der o.g. Produkte setzen zum anderen Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Emittierung von Schadstoffen über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus in hohem Maße enormen gesundheitlichen Belastungen aus.
- Bei AdBlue-Emulatoren handelt es sich um für den deutschen bzw. EU-weiten Straßenverkehr unzulässige Abgasreinigungsabschalteinrichtungen. AdBlue-Emulatoren simulieren gegenüber dem Steuergerät des Fahrzeugs eine korrekte Einspritzung von Harnstoff („AdBlue“), unterbinden aber tatsächlich gleichzeitig die Harnstoffzufuhr. Die gesteuerte Einspritzung von Harnstoff dient der Dieselabgasreinigung. Ohne bzw. mit mengenmäßig reduziertem Harnstoff emittieren Dieselfahrzeuge deutlich mehr Stickoxide.
- Bei Abschalteinrichtungen für das Abgasrückführungssystem (AGR) und für den Dieselpartikelfilter (DPF) handelt es sich für den deutschen bzw. EU-weiten Straßenverkehr unzulässige Abgasreinigungsabschaltvorrichtungen. Bei Abschaltung des Abgasrückführungssystems und/oder des Dieselpartikelfilters emittieren Dieselfahrzeuge deutlich mehr Stickoxide.
- Für Katalysatorattrappen gilt im deutschen bzw. EU-Straßenverkehr ein Verwendungsverbot. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn an dem Fahrzeug – etwa durch Einbau einer unwirksamen Katalysator-Attrappe – Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten des Fahrzeugs verschlechtert wird.
Stickoxide führen zu Reizungen und Schädigung der Atemwege und haben damit negative Folgen für die menschliche Gesundheit. Atemwegserkrankungen, wie chronische Bronchitis und Asthma sowie ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Ansprechpartner
Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
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Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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