Haushalt & Co.: Labels und Ökodesignanforderungen
Die Nutzung von Elektrogroßgeräten verursacht rund ein Drittel des Stromverbrauchs in deutschen Privathaushalten.
Die Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten und die Ökodesignanforderungen an die Beschaffenheit energieverbrauchsrelevanter Produkte sind wichtige und bewährte Instrumente, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf die ökologischen und ökonomischen Folgekosten ihrer Kaufentscheidung aufmerksam zu machen und Herstellern Anreize zu bieten, effizientere Produkte zu entwickeln und zu vermarkten.
Haushaltsgeräte sind Anschaffungen für eine lange Zeit. So beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Kühlschranks 10 bis 15 Jahre. Bei vielen angebotenen Geräten sind die Betriebskosten während ihrer Lebensdauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Meist lohnt sich daher der Aufpreis für ein Modell der höchsten Effizienzklasse.
Achten Sie beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts daher auf das Energieeffizienzetikett, das wichtige Informationen zu den Umwelteigenschaften eines Produkts enthält.
Energielabel
Das einheitliche Energielabel teilt Haushaltsgroßgeräte in die Energieverbrauchsklassen A bis G ein. Der grüne Pfeil mit dem "A" steht für das effizienteste Gerät, der rote mit dem "G" für den größten Energiefresser. Das Label gilt aktuell für Spülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie TV-Geräte, Computer-Monitore und Displays. Weitere Produktgruppen tragen noch das alte Energielabel mit der Skala von A+++ bis D und werden sukzessive umgestellt.
Das neue Energielabel ermöglicht eine bessere Einschätzung des Energieverbrauchs anhand individueller Nutzungsgewohnheiten: Während auf dem alten Energielabel noch der jährliche Energieverbrauch angegeben wurde, erfolgen nunmehr die Angaben pro Nutzung: ein Single-Haushalt wird eine Waschmasche weniger häufig benutzen als eine vierköpfige Familie.
Auch in der Werbung für Produkte muss nun auf die Effizienz eines Produktes deutlicher hingewiesen werden. Schlechte Effizienzklassen wurden bislang im Kleingedruckten versteckt – das hat nun ein Ende: Die Effizienzklasse muss in einer Schriftgröße genannt werden, die mindestens der Schriftgröße des Preises entspricht.
Ökodesignanforderungen
Mit der Reskalierung des Energielabels sind auch die Anforderungen an die energetische Beschaffenheit und Reparierbarkeit der Produkte gestiegen.
Erstmals werden Anforderungen an die Gerätehersteller zur Verfügbarkeit von Ersatzeilen erhoben. Die nach fünf Jahren porös gewordene Dichtung oder ein defektes Scharnier sollen zukünftig nicht mehr dazu führen, dass Haushaltsgeräte aufgrund fehlender Verfügbarkeit derartiger Kleinteile nicht mehr zu gebrauchen sind und entsorgt werden müssen.
Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf von Haushaltsgroßgeräten bieten und Hersteller bei der Entwicklung hocheffizienter Produkte unterstützen.
Recycling von Elektrogeräten
In den letzten zehn Jahren stieg die Anzahl neu erworbener Elektrogeräte in Deutschland um 56 Prozent auf knapp 2,6 Millionen Tonnen im Jahr 2019. Dieser Anstieg geht mit erheblichem Ressourcen- und Energieverbrauch sowie auch Treibhausgasemissionen einher, insbesondere bei der Batterieherstellung. Typische Verschleißteile sind schwer austauschbar, was Reparaturen erschwert und zu verkürzter Gerätelebensdauer führt.
Wer beim Kauf bestimmte Aspekte berücksichtigt, Geräte möglichst lange verwendet oder sie ausleiht statt zu kaufen, kann einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz und zur Entlastung der eigenen Geldbörse leisten.
Eine kurze Lebensdauer elektronischer Geräte ist weitverbreitet: Nach der Garantiezeit treten oft Defekte auf, bspw. ein gebrochenes Display oder ein nachlassender Akku. Dieses Phänomen, bei dem die Nutzungszeit von Geräten systematisch gekürzt wird, ist als geplante Obsoleszenz bekannt und wird häufig als Verkaufsstrategie und bereits bei der Produktionskonzeption genutzt. Der Elektrogeräteabsatz in Deutschland ist auf 2 Millionen Tonnen pro Jahr gestiegen. Davon werden nicht einmal 45 Prozent ordnungsgemäß gesammelt und weniger als ein Prozent der gesammelten Altgeräte wird wiederaufbereitet.
Unsere Forderungen lauten daher: Verbindliche Vorgaben für Ökodesign bei Elektrogeräten und allen Produkten. Verbesserung von Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recycling. Verbot schädlicher Substanzen und Förderung von Recyclingmaterial. Reparatur und Wiederverwendung gebrauchter Geräte als Schlüssel gegen Elektroschrott und Ressourcenverschwendung.
Kühlschränke
Jährlich werden in Deutschland 3 Millionen Kühlschränke und Gefriertruhen entsorgt, wovon fast die Hälfte noch klimawirksame Gase wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthält. Die korrekte Entsorgung dieser Elektrogeräte ist daher entscheidend, doch beim Recycling von Kühlgeräten gibt es in Deutschland derzeit Probleme. Alte Kühlgeräte enthalten im Kältemittel des Kühlkreislaufs und im Treibmittel der Isolierung Treibhausgase. Gelangen sie in die Atmosphäre, können sie die Ozonschicht schädigen und sind bis zu 10.000-mal klimaschädlicher als CO2. In einem einzigen Kühlschrank haben FCKW ein Treibhauspotenzial von 2.700 kg CO2. Dies entspricht dem CO2-Ausstoß eines Mittelklasse-Autos mit einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 km und einer Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr.
Es ist daher von großer Bedeutung, dass am Lebensende eines Kühlgeräts alle enthaltenen Treibhausgase in spezialisierten Recyclinganlagen entfernt und unschädlich gemacht werden. Die DUH bemängelt die fehlenden Nachweise für den Stand der Technik (Zertifikate) in vielen deutschen Kühlgeräte-Entsorgungsanlagen. Die Intransparenz der Entsorger und Branchenhinweise wecken erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Entsorgungspraxis. Die deutsche Gesetzgebung bietet bedauerlicherweise viele Schlupflöcher für betrügerische Praktiken. Die DUH geht davon aus, dass unsachgemäße Kühlgeräteentsorgung in Deutschland jährlich zu vermeidbaren Treibhausgasemissionen von bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalenten führen.
LED- und Energiesparlampe
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen gelten als Elektrogeräte und müssen wie diese getrennt entsorgt werden. Schließlich enthalten LED-Lampen oft Arsenverbindungen und Energiesparlampen Quecksilber. Daher gehören solche Altlampen nicht in die graue Restabfalltonne oder zum Altglas. Damit enthaltene Schadstoffe umweltgerecht entsorgt und Wertstoffe recycelt werden können, müssen Altlampen bei Händlern oder den örtlichen Wertstoffhöfen abgeben werden. Wir schätzen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 200 Millionen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen in Verkehr gebracht werden. Davon werden jedoch nur etwa 50 Prozent ordnungsgemäß gesammelt.
Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für eine Stärkung des Umweltbewusstseins von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und der Politik gegenüber Lampen ein. Einerseits sind energieeffiziente Lampen wichtig für den Klimaschutz, andererseits enthalten sie oft Schadstoffe und werden noch zu häufig falsch entsorgt. In Testbesuchen kontrollieren wir deshalb, inwieweit der Handel seiner gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten nachkommt. Mit unseren Service-Checks überprüfen wir kommunale Wertstoffhöfe und Baumärkte, ob sie Energiesparlampen und andere Problemabfälle zurücknehmen und wie sie Kunden darüber aufklären. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lampen mit zu viel Quecksilber zu schützen, analysieren wir Energiesparlampen und gehen rechtlich gegen Unternehmen vor, die Lampen mit mehr als dem zulässigen Quecksilbergehalt in Verkehr bringen.
Weiterführende Links
- Ökodesign-Richtlinie
- Verbrauchertäuschung
- Energieausweis für Immobilien
- Wegweisende Urteile
Kontakt
Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
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Robert Mathias
Stellvertretender Bereichsleiter Ökologische Marktüberwachung
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