Gesetzliche Rahmen für Methanminderung schaffen
Bislang gibt es in Deutschland und Europa keine verbindlichen Minderungsziele oder Grenzwerte für Methan. Die Methanemissionen werden nur indirekt unter dem Überbegriff Klimagase in Form von CO2-Äquivalenten inventarisiert und sind als solche über die internationalen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen adressiert.
Obwohl Deutschland also verpflichtet ist die Methanemissionen zu mindern, fehlt ein konkretes Minderungsziel für Methan. Dies führt dazu, dass ein landesweites koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen fehlt und damit viel Minderungspotential ungenutzt bleibt.
Die deutsche Landwirtschaft emittierte 2015 1.291 Kilotonnen Methan, was rund 57 Prozent der gesamten Emissionen Deutschlands ausmacht. Davon werden 20% beim Wirtschaftsdüngermanagement und 80% durch die Fermentation freigesetzt. Die direkte Emissionsreduktion kann also nur von den Landwirten selbst durchgeführt werden, aber die Politik und der Gesetzgeber müssen den Rahmen dafür schaffen!
Neben einer verbesserten Informationslage der Landwirte, die im besten Fall die Akzeptanz und Bereitschaft der Landwirte zur Durchführung von Methanminderungsmaßnahmen erhöht, sind Behörden und der Gesetzgeber in der Pflicht, über Steuerungsinstrumente, Gesetzgebung und die Vergabe öffentlicher Gelder den Weg zu bereiten, um Maßnahmen für eine Methanminderung auf den Weg zu bringen.
Alle politischen Ebenen werden angesprochen und müssen aktiv werden.
Politiker und Behörden auf nationaler Ebene implementieren politische Ziele der Bundesregierung und organisieren die Umsetzung europäischer Vorgaben. Diese Gruppe beinhaltet neben der Regierung und den Mitgliedern des Parlaments auch die Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie die jeweils nachgeordneten Behörden Umweltbundesamt und Thünen-Institut.
Politiker und Behörden auf Landesebene und Kommunaler Ebene sind für die Umsetzung und Kontrolle der nationalen Gesetzgebung auf Landes- und lokaler Ebene zuständig. Zudem können vor allem Länderministerien zusätzliche Schwerpunkte bei der Gesetzgebung und Förderung setzten. Die Bundesländer nehmen über den Bundesrat direkt Einfluss auf die nationale Gesetzgebung.
Methan mindern – aber wie?
Das größte Potenzial bei der Reduktion von Methanemissionen liegt in der Rinderhaltung und im dazugehörigen Wirtschaftsdüngermanagement.
Hierzu zählt als eine der wichtigsten Maßnahmen die Erhöhung des Anteils an Gülle und Mist in Biogasanlagen:
Ein klimaeffizienter Betrieb von bestehenden Biogasanlagen ist durch mehr Einsatz von Wirtschaftsdünger (Gülle und Mist) zu erreichen, weil hierdurch die Freisetzung von Methanemissionen verhindert wird. Kommen mehr Reststoffe in die Anlagen, kann dies zudem zu einer Reduktion der einjährigen Anbaubiomasse und damit zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft führen.
Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten konkreten Maßnahmen, um mithilfe von Biogasanlagen die Methanemissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren, folgende:
- Die technische Optimierung der Biogasanlage.
- Die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdünger am Substrateinsatz in Bestandsanlagen.
- Der Neubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen nur bei vorwiegender Verwendung von Wirtschaftsdünger als Substrat.
- Das Anstreben einer deutlichen Reduzierung des Substratanteils aus dem Ackerbau (Mais etc.) für den Gesamtbestand an Biogasanlagen
- Ein verbessertes Wirtschaftsdüngermanagement.
Um diese Maßnahmen flächendeckend in Deutschland umsetzen zu können, sind die entsprechenden ökologischen Rahmenbedingungen zu setzen. Um dies zu erreichen ist es notwendig, bestehende Vorgaben, Gesetze und Förderungen dahingehend zu optimieren, dass Anlagen, unabhängig von ihrer Größe, in einem dafür passenden landwirtschaftlichen Kreislauf gefördert werden. Das bedeutet, dass in den Regionen sowohl ausreichend Mist und Gülle aus nahegelegener Viehhaltung vorhanden sind als auch ausreichende Fläche für die Ausbringung der Gärreste gegeben ist.
Zudem muss das Beratungsangebot zu den positiven Klimaeffekten durch Biogasanlagen auf Güllebasis in Zusammenarbeit mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden für die Landwirte verbessert werden. Ziel ist es dabei, bestehende Biogasanlagen so umzubauen, dass sie von der Hauptnutzung einjähriger Anbaubiomasse wie Mais oder Getreide hin zur Verwendung von mehr Wirtschaftsdünger optimiert werden.
Welches Minderungspotenzial Biogasanlagen in Deutschland zur Methanreduktion haben und wie die entsprechenden notwendigen ökologischen Rahmenbedingungen für den Umbau hin zu mehr Reststoffen in den Anlagen – wie von der Bundesregierung geplant – aussehen, finden Sie im Hintergrundpapier "Methanminderung durch Biogasanalgen" im rechten Downloadbereich dieser Seite. Das Papier steht ihnen kostenlos zur Verfügung.
Weitere wichtige Maßnahmen sind die Begrenzung der Bestände, eine artgerechte Haltung mit Weidewirtschaft, strenge Emissionsvorgaben für die industrielle Stallhaltung (inkl. technischer und organisatorischer Vorgaben) und eine Veränderung bei der Fütterung von Rindern.
Kontakt
Jens Hürdler
Referent für landwirtschaftliche Emissionen
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