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Der Verbrauch an Batterien und Akkus wächst im Zuge der Digitalisierung rasant. Durch den Bedarf an kritischen Rohstoffen für die Produktion und die häufige Fehlentsorgung von Altbatterien entstehen enorme Umweltauswirkungen. Daher braucht es bessere gesetzliche Regelungen diese Folgen zu minimieren.

Umweltprobleme bei Gerätebatterien

Die Menge verbrauchter Batterien und Akkus steigt rasant: 2022 wurden in Deutschland etwa 63.100 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht und damit 48 Prozent mehr als 2013. Dieser enorme Verbrauch geht mit einem erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen einher und erhöht den Bedarf wertvoller Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel. Um die hohen Umweltauswirkungen durch Gerätebatterien zu verringern, braucht es ein gutes Ökodesign: Batterien müssen möglichst langlebig, wiederverwendbar und recycelbar gestaltet werden.

Gleichzeitig werden derzeit zu wenige ausgemusterte Gerätebatterien ordnungsgemäß gesammelt: Mit nur etwa 33.200 Tonnen gesammelten Altbatterien im Jahr 2022 ergibt sich eine offiziellen Sammelquote von nur 52 Prozent. Bei der unsachgemäßen Entsorgung, z.B. über den Hausmüll oder gar die Umwelt, gehen Wertstoffe für ein Recycling verloren und Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber können freigesetzt werden. Regelmäßig kommt es durch eine Fehlentsorgung von Lithium-Ionen-Batterien zudem zu Bränden in Entsorgungsanlagen.

Unzureichende rechtliche Regelungen

Die im Sommer 2023 beschlossene EU-Batterieverordnung enthält viele neue wertvolle Regulierungen, um die Umweltauswirkungen von Gerätebatterien zu verringern. Beispielsweise wurden höhere verpflichtende Sammelquoten für Gerätebatterien beschlossen sowie die Vorgabe, dass alle Gerätebatterien in Zukunft von Verbraucher:innen aus Elektrogeräten entnehmbar und austauschbar sein müssen. Allerdings enthält die EU-Verordnung auch einige Lücken, die nun bei der Umsetzung auf nationaler Ebene geschlossen werden müssen. Auch für die Ausgestaltung der Batteriesammlung bleiben die Mitgliedsstaaten verantwortlich. Daher ist es notwendig, das aktuell geltende Batteriegesetz grundlegend zu überarbeiten. 
Dass aktuell nur etwa die Hälfte der Gerätebatterien fachgerecht entsorgt werden, liegt an zu schwachen Regelungen im Batteriegesetz. Das aktuelle System ist so angelegt, dass die Batterierücknahmesysteme finanziell benachteiligt werden, wenn sie mehr als die gesetzlich vorgegebenen 50 Prozent der Altbatterien sammeln. Damit sinkt die Motivation, Verbraucher:innen über eine korrekte Entsorgung und Rückgabemöglichkeiten zu informieren und diese praktikabel auszugestalten. 

Was wir tun

Die Deutsche Umwelthilfe fordert wirksame Anreize für eine bestmögliche und verbraucherfreundliche Batterierücknahme. Dies kann zum Beispiel durch einen „ökologischen Wettbewerb“ zwischen den Batterierücknahmesystemen gelingen, bei dem möglichst hohe Sammelmengen belohnt werden (sog. Lastenausgleich). Um die Sammlung von besonders problematischen Lithium-Ionen-Akkus, z.B. von Smartphones, Powertools oder E-Bikes zu verbessern, sollte ein Pfandsystem für diese Batterien eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese nicht in Abfalltonnen landen und in Entsorgungsbetrieben Brände auslösen.

Darüber hinaus möchte die DUH erreichen, dass insgesamt durch Gerätebatterien weniger Ressourcen verbraucht werden und weniger Abfälle entstehen. Dazu sollten Elektrogeräte im Alltag deutlich länger genutzt und mehr Akkus statt Einwegbatterien eingesetzt werden. Auch müssen Verbraucher:innen alle Batterien aus Elektrogeräten einfach tauschen können, damit bei einem veralteten Akku nicht das gesamte Gerät getauscht werden muss. Ein gutes Ökodesign ist hierbei entscheidend. Nicht zuletzt müssen umweltschädliche Produkte wie Einweg-E-Zigaretten oder Einweg-Powerbanks ganz verboten werden, um die darin enthaltenen wertvollen Batterierohstoffe nicht zu verschwenden. 

 

 

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm

Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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Copyright: © Finke / DUH

Dr. Marieke Hoffmann
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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