Wie klimaschädlich sind alte Kühlgeräte?
Jedes Jahr fallen in Deutschland 3 Millionen Kühlschränke und Gefriertruhen zur Entsorgung an. Knapp die Hälfte der Geräte enthalten noch immer stark klimawirksame Gase wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Daher ist eine korrekte Entsorgung dieser Elektrogeräte besonders wichtig. Leider gibt es aktuell beim Recycling von Kühlgeräten in Deutschland noch Probleme. In alten Kühlgeräten sind Treibhausgase sowohl im Kältemittel des Kühlkreislaufes, als auch im Treibmittel der Isolierung enthalten. Gelangen sie in die Atmosphäre, können sie die Ozonschicht schädigen und sind bis zu 10.000-mal so klimaschädlich wie CO2.
Zusammengenommen haben die FCKW in einem einzigen Kühlschrank ein Treibhauspotenzial von 2.700 kg CO2. Vergleicht man das mit einem Mittelklasse-Auto, das einen Benzinverbrauch von 7 Litern auf 100 km und eine Fahrleistung von 15.000 km hat, entspricht das Treibhauspotenzial eines Kühlschranks dem CO2-Ausstoß eines Autos in einem ganzen Jahr.
Es ist daher wichtig, dass am Lebensende eines Kühlgeräts alle enthaltenen Treibhausgase entnommen und unschädlich gemacht werden. Dies ist nur in darauf spezialisierten Recyclinganlagen möglich. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass glaubhafte Nachweise zur Einhaltung des Standes der Technik (Zertifikate) bei vielen deutschen Kühlgeräte-Entsorgungsanlagen fehlen. Die Intransparenz der Entsorger und Hinweise aus der Branche wecken große Zweifel einer sachgemäßen Entsorgungspraxis. Die deutsche Gesetzgebung bietet leider viele Schlupflöcher zum Betrügen. Die DUH geht davon aus, dass durch eine nicht sachgerechte Kühlgeräteentsorgung in Deutschland pro Jahr vermeidbare Treibhausgasemissionen von bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalente entstehen.
Ausgediente Kühlschränke und Gefriertruhen gehören zurück zum Händler oder Wertstoffhof. Dennoch gibt es auch bei diesen offiziellen Entsorgungswegen Probleme. Nach dem Stand der Technik müssten mindestens 90 Prozent der klimaschädlichen Kälte- und Treibmittel aus alten Kühlgeräten entnommen und zerstört werden. Tatsächlich sind es in Deutschland nach Einschätzung der DUH deutlich weniger. Eine EU-Studie belegt europaweit die unnötige Freisetzung von Klimagasen mit mehr als 6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Da diese Standards in Deutschland nicht gesetzlich vorgegeben sind und die Industrie eine verpflichtende Zertifizierung nicht konsequent einfordert, trägt auch Deutschland einen erheblichen Anteil an dieser Klimabelastung.
Eine Ursache der niedrigen Entnahmequote klimawirksamer Substanzen in Deutschland sind die veralteten Vorgaben in der TA Luft, dem Regelwerk zur Kühlgeräte-Entsorgung. Denn es fehlen wichtige Vorschriften für eine effektive Kontrolle der Entsorgungsanlagen. Bei aktuellen Novellen von TA Luft und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde versäumt, ein umweltgerechtes Kühlgeräte-Recycling in Deutschland vorzuschreiben und wirksam zu kontrollieren. Insbesondere ist zu kritisieren, dass Verwaltungsvorschriften wie die TA Luft durchsetzungsschwach sind, da Änderungen erst nach fünf Jahren wirksam werden und zusätzliche behördliche Ausnahmen möglich sind. Die Deutsche Umwelthilfe fordert daher eine Regulierung der Kühlgeräte-Entsorgung über das ElektroG, wie es auch für andere besonders schädliche Elektrogeräte wie Bildschirme der Fall ist.
Andere Länder haben das Problem bereits erkannt und fordern aktuelle EU-Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4) per Gesetz oder durch die nationalen Rücknahmesysteme verbindlich ein. Die Einhaltung dieser Standards stellt eine umweltgerechte Kühlgeräte-Entsorgung nach dem Stand der Technik sicher. Sie enthalten Kriterien für eine sachgemäße und umweltgerechte Kühlgeräte-Behandlung und beschreiben beispielsweise detaillierte Leistungstests und eine Überwachung des täglichen Betriebs. Die Standards ermöglichen somit einen genauen Vergleich der rückgewonnenen FCKW-Mengen mit den Mengen, die ursprünglich in den Kühlgeräten vorhanden waren. So wird transparent wie gut die Anlage arbeitet und an welcher Stelle im Prozess noch Schwachstellen liegen. Aktuelle rechtliche Vorgaben und Überwachungsmaßnahmen in Deutschland ermöglichen eine solche Qualitätskontrolle nicht. Der Bundesregierung und den Bundesländern liegen praktisch keine Daten zur Qualität des Kühlgeräte-Recyclings vor.
Die Hersteller von Kühlgeräten tragen eine große Verantwortung für die Entsorgungssituation. Denn sie sind finanziell und organisatorisch für die Entsorgung der Kühlgeräte verantwortlich, in der Regel auch wenn die Altgeräte auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Seit Jahren befinden wir uns in einem Austausch mit den großen Herstellern von Kühlgeräten, um die Qualität des Kühlgeräterecyclings zu verbessern.
Unternehmen wie Bosch und AEG werben einerseits mit ihrem Klimaengagement, beauftragen aber gleichzeitig Entsorgeranlagen, die ein umweltgerechtes Recycling von Kühlgeräten nicht durch Umweltzertifikate glaubhaft nachweisen können. Aktuell sind in Deutschland von etwa 20 Anlagen nur sechs nachweislich nach den genannten EU-Standards zertifiziert. Die Hersteller ermöglichen es den Recyclern, durch vertragliche Schlupflöcher und großzügige Übergangsfristen die Einhaltung der EU-Entsorgungsstandards zu umgehen.
Für eine umweltgerechte Entsorgung von Kühlgeräten in Deutschland fordern wir…
- Gesetzliche Festlegung der EU-Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4) für das Kühlgeräte-Recycling.
- Vollständige und zumindest über nachweislich unabhängige Prüfgesellschaften durchgeführte Kontrollen dieser EU-Entsorgungsstandards.
- Eine Zertifizierung nach den EU-Entsorgungsstandards als verbindliche Vertragsbedingung für alle von Herstellern beauftragten Recyclinganlagen.
- Herstellung von Transparenz beim Kühlgeräte-Recycling durch die Offenlegung von Daten zur Anlagenqualität (z.B. Prüfberichte).
Wie entsorge ich mein Kühlgerät richtig?
- Ausgediente Kühlgeräte sollten beim örtlichen Wertstoffhof oder dem Verkäufer zurückgegeben werden.
- Eine Entsorgung in der Natur oder am Straßenrand ist illegal und schädlich für Klima und Umwelt.
- Sollten Kühlgeräte bei der kommunalen Sperrmüllsammlung abgeholt werden, so sollte man sie erst kurz vor der Abholung hinausstellen.
- Handelt es sich um FCKW-haltige Geräte ist die korrekte Entsorgung besonders wichtig und selbst das Verkaufen oder Verschenken ist illegal.
Bei einer nicht sachgemäßen Rückgabe können die eisen- und kupferhaltigen Kompressoren in falsche Hände geraten. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Entfernung von Kompressoren entweichen die enthaltenen ozon- und klimaschädlichen Gase oftmals in die Atmosphäre. Zudem besteht die Gefahr, dass ganze Geräte mitgenommen und ins Ausland exportiert werden. Der Export FCKW-haltiger Kühlgeräte ist verboten, da deren umweltgerechte Entsorgung außerhalb der Europäischen Union nicht sichergestellt werden kann.
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Kontakt
Dr. Marieke Hoffmann
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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