Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Gold, aber auch Schadstoffe, die zum Schutz von Mensch und Umwelt ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Elektroschrott gehört daher nicht in den Hausmüll, sondern zurück zum Händler oder zum nächsten Wertstoffhof. Alte Mobiltelefone können über die Aktion „Handys für die Umwelt“ und alte Laptops über das Projekt „ReUse Notebook“ eingeschickt werden, um die Geräte nach einer zertifizierten Datenlöschung erneut zu verwenden oder hochwertig zu recyceln. Für Altlampen bietet Lightcycle bundesweit Sammelstellen an. Um eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte in der Nähe zu finden, bietet der E-Schrott-Rückgabefinder eine Hilfestellung. Auch größere Händler müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen – Geräte die eine Kantenlänge von 25 cm nicht übersteigen, können kostenlos und ohne den Neukauf eines Gerätes abgegeben werden. Bevor man ein Gerät entsorgt, sollte man allerdings überlegen, ob es sich noch reparieren lässt.
Mit diesem Logo erkennst du kostenlose Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte.
Neue Rückgaberechte für Verbraucherinnen und Verbraucher
Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue Elektrogesetz mit mehr Rücknahmepflichten für den Handel. So müssen größere Online-Händler Verbraucher*innen beim Neukauf bestimmter Elektrogeräte, wie z.B. einem Kühlschrank, Bildschirm oder Herd, noch bei Abschluss des Kaufvorgangs abfragen, ob sie ein altes Gerät bei der Anlieferung abholen lassen wollen. Wie die Online-Händler die neue Abfragepflicht umsetzen, haben wir im Praxistest untersucht: Der Großteil der Online-Händler ist durchgefallen. Für Geräte, die kleiner sind als 50 cm in jeder Kantenlänge, müssen Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die kostenlose Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist dabei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die zumindest gelegentlich Elektrogeräte führen, Altgeräte ebenfalls kostenlos annehmen. Wie bei größeren Elektrofachgeschäften, Kaufhäusern, Baumärkten und Möbelhäusern auch, gilt für solche Supermärkte jetzt: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.
Ob die neue Rücknahmepflicht in größeren Supermärkten und Drogerien verbraucherfreundlich funktioniert, hat die DUH in Praxistests stichprobenartig überprüft. Die Testergebnisse zeigen, nicht nur die Rücknahmepraxis ist insgesamt katastrophal, sondern Verbraucher*innen werden meist auch nicht oder nicht ausreichend gut informiert.
Wir fordern: Einfachere Rückgabe für Elektroschrott!
Aus Sicht der DUH sind diese Rückgabemöglichkeiten zu eng gefasst und zu kompliziert. Stattdessen sollte gelten: Wer Elektrogeräte verkauft, muss sie auch zurücknehmen. Wie bereits die EU-Richtlinie 2012/19/EU vorsieht, sollte auch in Deutschland gelten, dass jeder Händler beim Verkauf von Neugeräten entsprechende Altgeräte zurücknehmen muss. Auch wenn kein neues Gerät gekauft wird, sollte die Rücknahme bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche, bzw. Versand- und Lagerfläche von über 100 Quadratmetern kostenfrei möglich sein. Damit die Rücknahme auch möglichst einfach erfolgt und aktiv beworben wird, muss die bislang unverbindliche gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent für Elektroschrott für die Hersteller oder deren Sammelsysteme verbindlich gemacht werden.
Mit unserer Arbeit kämpfen wir für bessere Rückgaberechte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einen nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten. Mit den ca. 25.000 Supermärkten, die nun zusätzlich zur Rücknahme verpflichtet wurden, konnten wir einen wichtigen Zwischenerfolg erreichen. Damit die Händler Elektroschrott aber auch verbraucherfreundlich und umweltgerecht zurücknehmen, dienen unser Musterinformationsblatt, die Info-Flyer für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gesprächen mit Händlern als wichtige Aufklärungsarbeit. Mit unseren Rückgabetests etwa bei Supermärkten oder Online-Handel kontrollieren wir die Einhaltung der Rücknahmepflicht in der Praxis. Weigern sich Unternehmen Elektroschrott ordnungsgemäß zurückzunehmen, setzen wir Verbraucherrechte notfalls gerichtlich durch, wie zuletzt etwa gegenüber Rewe oder Ikea. Mit unserer politischen Arbeit wie Stellungnahmen, Pressemitteilungen oder Anhörungen im deutschen Bundestag, versuchen wir bessere Gesetze für den Umwelt- und Verbraucher:innenschutz durchzusetzen.
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Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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Viktor Schödwell
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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