Umweltgerechte Entsorgung
Gebrauchte, restentleerte PUR-Schaumdosen enthalten auch nach dem Gebrauch noch problematische Reststoffe die als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Leere Bauschaumdosen gelten damit als besonders überwachungsbedürftiger Abfall.
Die Verpackungsverordnung macht für die umweltgerechte Entsorgung schadstoffhaltiger Füllgüter klare Vorgaben (§ 8 der 5. Novelle der VerpackV): Bauschaumdosen dürfen nicht über den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder den Gelben Sack entsorgt werden!
- Hersteller und Vertreiber haben durch dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte Verpackungen vom Endverbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können.
- Die Endverbraucher müssen in den Verkaufsstellen deutlich auf die Rückgabemöglichkeiten hingewiesen werden.
- Die Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Seit dem 01.12.2010 gibt es in Deutschland eine neue Verkaufsregelung für Isocyanathaltige PUR-Schaumdosen. Solche PUR-Schäume müssen als Stoffe mit möglicher krebserzeugender Wirkung gekennzeichnet werden. Gleichzeitig dürfen Isocyanathaltige PUR-Schaumdosen in Deutschland nicht mehr frei zugänglich, sondern ausschließlich durch Mitarbeiter mit persönlicher Beratung verkauft werden.
Seit dem Jahr 2005 setzt sich die Deutsche Umwelthilfe dafür ein, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist es, die Schadstoffbelastung des Hausmülls zu verringern und durch ein hochwertiges Recycling zu effektiven Stoffkreisläufen zu gelangen.
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Kontakt
Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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