Fließgewässerschutz und –renaturierung
Natürliche Fließgewässer sind sehr dynamische Lebensräume und wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Auch für Ökosystemleistungen wie sauberes Wasser und saubere Luft, Hochwasserschutz, für Freizeiterholung und Tourismus sind sie unentbehrlich.
Etwa 92 Prozent der deutschen Seen und Flüsse befinden sich in einem desolaten Zustand. Durch langanhaltende anthropogene Einflüsse wie u. a. die Begradigung von Flussläufen, die Uferbefestigung, das Einleiten von Schadstoffen oder die Entwässerung und Umstrukturierung von Wiesen sind naturnahe Fließgewässer selten geworden. Durch Renaturierungsmaßnahmen werden naturnahe Landschaften wiederhergestellt und der Ablauf natürlicher Prozesse wieder ermöglicht. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schützt diese ursprünglichen Naturlandschaften besonders: Unsere Fließgewässer müssen bis spätestens 2027 wieder in einen guten Zustand überführt werden.
Flüsse sollen sich nach einer Renaturierung naturnah entwickeln können. Manchmal ist dazu am besten Nichtstun geeignet: Umgestürzte Bäume liegen lassen, abgebrochene Uferstellen nicht wiederherstellen, Gräben und Drainagen zuwachsen lassen – und der Fluss renaturiert sich selbst. Oft bedarf es aber technischer Maßnahmen: Der Rückbau der Ufersicherung, die Verbreiterung des Gewässerbetts, die Rückverlegung begradigter Fließstrecken in den alten Flusslauf u. ä. helfen dem Fluss, seine alte Strukturvielfalt und Dynamik wiederzuerlangen.
Renaturierungsmaßnahmen sind insgesamt sehr anspruchsvoll, weil die „Ent-Naturierung“ der Flüsse so weit fortgeschritten ist und die benötigten Flächen und Mittel für eine gelingende Renaturierung oft nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Darum ist es besonders wichtig, dass Renaturierungsmaßnahmen im Einklang mit der Bevölkerung vor Ort geschehen und auch den dort lebenden Menschen zugutekommen. Sie sollen an dem wieder natürlich gestalteten Fluss Gefallen finden und ihn zum Beispiel als Naherholungsort nutzen.
Die DUH setzt sich für die Verbesserung des Zustandes unserer Fließgewässer ein, dazu zählt:
- eine Begleitung und finanzielle Unterstützung von Renaturierungsmaßnahmen an Zuflüssen ins Stettiner Haff / Oder Delta. Hier werden Strukturverbesserungen wie z.B. Uferabflachungen und Gehölzpflanzungen, Wiederherstellung ursprünglicher Gewässerläufe mit ausreichenden Randstreifen, Rückbau von Hindernissen und Wiedervernässungen initiiert und finanziell bezuschusst.
- das Aufzeigen von Nährstoffeinträgen in Abschnitten der Flusseinzugsgebiete von Uecker, Randow und Welse in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und Ansätze zu deren Minderung sowie verbesserte Habitatstrukturen und erhöhte Durchgängigkeit in diesen Fließgewässern.
- die Entwicklung natürlicher Auenlandschaften verbunden mit extensiven Beweidungsmethoden an der Weißen Elster im Südosten Thüringens.