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Wahlkampf in Bayern bedeutet schießen statt schützen

Am 15.8.2024 ist die neue Verordnung zum Abschuss des Fischotters in Bayern in Kraft getreten. Nachdem wir Söders Abschusspläne Ende April mit unserer Klage gestoppt hatten, versucht die Bayerische Landesregierung der streng geschützten Tierart nun landesweit den Garaus machen. Das Angebot für einen gemeinsamen Dialog zwischen der bayerischen Teichwirtschaft und den Naturschutzverbänden, ausgesprochen von den Geschäftsführern der DUH und des BUND Naturschutz Bayern zum Ende mündlichen Verhandlung im Münchener Gericht scheint die Regierung zu ignorieren. Dabei ist diese Verordnung nur eine Scheinlösung für die bayrische Teichwirtschaft.

Lutra lutra: National und europäisch stark geschützt

Der Fischotter (Lutra lutra) ist eine national und europäisch streng geschützte Art und steht unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG. Der Erhaltungszustand des Fischotters in Deutschland wird derzeit als ungünstig/unzureichend eingeschätzt. Die Tötung von Exemplaren dieser Art ist daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig, die in § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Abs. 1 FFH-RL geregelt sind. Mit der neuen Verordnung sollen für Bayern Ausnahmen festgelegt werden, in denen Fischotter getötet werden dürfen.

„Statt eine Ausrottungsmaschinerie gegen streng geschützte heimische Wildtiere in Gang zu setzen, braucht es an Fischteichen nachhaltige Lösungen wie Zäune, Ablenkteiche und gesunde Gewässerlandschaften im Umfeld. Die bayerische Regierung sollte sich konsequent für die Renaturierung natürlicher Gewässer einsetzen, dann fühlen sich Fischotter auch außerhalb von bewirtschafteten Teichen wohl.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH

Was bisher geschah – der bayerische Otter-Krimi:

  • April 2023: Bayerische Landesregierung bewilligt im Eilverfahren (ohne Anhörung von Umweltverbänden), eine Abschussverordnung gegen die Fischotter.  Wir fordern die direkte Aussetzung der Verordnung und kündigen eine rechtliche Prüfung an.
  • 1. August 2023: Der Fischotter darf in weiten Teilen der Oberpfalz und Niederbayern abgeschossen werden. Wir haben gestern unsere Klage angekündigt.
  • 14. September 2023: Wir erheben gemeinsam mit dem Bund Naturschutz Bayern Klage
  • 30. November 2023: Abschussverordnung wird aufgrund der Klage ausgesetzt, nur einen Tag, bevor dem drohenden Abschussbeginn
  • April 2024: Wir gewinnen die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München, da Umweltverbände in Verordnung nicht miteinbezogen wurden.
  • Juli 2024: Umweltverbände durften innerhalb von vier Wochen nun Stellung beziehen, einzig und allein um ohne Berücksichtigung der Kritikpunkte den Fischotter-Abschuss pauschal als alternativlos darzustellen
  • 14. August 2024: Bayerische Landesregierung veröffentlich erneute Abschussverordnung für ganz Bayern, welche am 15. August in Kraft tritt– die Verantwortung für die Sicherstellung naturschutzrechtlicher Vorgaben wird nun an bereits überlastete Naturschutzbehörden abgeschoben.

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Christin Hildebrandt
Fachreferentin für Gewässerschutz
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