Das Projekt in Kürze:
- Ausschreibungszeitraum war vom 1. Februar bis zum 31. März 2024: Alle Schulen in Thüringen konnten sich in diesem Zeitraum auf die Teilnahme am Projekt bewerben.
- Am 15. Mai 2024 entscheidet eine fachkundige Jury über die Auswahl von zehn Schulen für die neue Projektrunde. Direkt im Anschluss erhalten alle Bewerberschulen Bescheid und die ausgewählten Schulen werden veröffentlicht.
- Jede ausgewählte Schule erhält 20.000 Euro für die Neuplanung ihres Schulhofs und erste Schritte in der Umsetzung. Gefördert wird das Projekt durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).
- Der gesamte Planungs- und Umsetzungsprozess wird durch die Deutsche Umwelthilfe fachlich begleitet und mit thematischen Workshops für die Schulen unterstützt.
- Partizipation wird großgeschrieben: Der Umgestaltungsprozess soll partizipativ mit der gesamten Schulgemeinschaft geplant und umgesetzt werden. Ideen der Schülerinnen und Schüler werden natürlich miteinbezogen.
Was gab es zu beachten:
- Bewerben konnten sich alle Grundschulen sowie Schulen der Sekundarstufe I und II in Thüringen. Alle Schulträger, Schulformen und pädagogischen Bildungskonzepte waren zugelassen. Ausgeschlossen waren Weiterbildungsinstitute, Hochschulen und nichtschulische Bildungseinrichtungen.
- In der aktuellen Schulnetzplanung durfte der Schulstandort nicht zur Schließung vorgesehen sein.
- Der zuständige Schulträger musste über das Unterstützerformular seine Unterstützung zusichern und eine Ansprechperson benennen.
- Der Förderverein der Schule (sofern vorhanden) musste ebenfalls die Unterstützung der Bewerbung zusichern und eine Ansprechperson benennen.
- Falls möglich, konnten die Schule weitere Unterstützungsschreiben des/der kommunalen Klimaschutzmanager:innen oder anderer kommunaler Unterstützer im Bereich Umwelt-/ Naturschutz einreichen.
- Die Finanzierung aller Kosten, die über die Förderung im Rahmen dieses Projekts hinausgehen, liegt bei der Schule bzw. beim Schulträger. Eine über die Fördersumme hinausgehende finanzielle Unterstützung des Schulträgers/ der Kommune ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
- Die DUH behält sich vor, im Rahmen des Auswahlprozesses nachträglich um Dokumente zu bitten, die bestimmte Sachverhalte belegen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fragen und Antworten
Hier haben wir einige Fragen und Antworten rund um die Wettbewerbsausschreibung zusammengestellt.
Für die Bewerbung mussten folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefülltes Unterstützerformular des Schulträgers
- ausgefülltes Unterstützerformular des Fördervereins
- bis zu fünf aussagekräftige Fotos des Schulgeländes
Ergänzend konnten interessierte Schulen folgende Unterlagen/ Dokumente Ihrer Bewerbung beilegen:
- Ideenskizzen, falls vorhanden
- bestehende Pläne und konzeptionelle Erläuterungen
- weitere formlose Unterstützerschreiben (z.B. von kommunalen Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmanager:innen oder andere Akteuren aus Ihrem Netzwerk)
Das ist wünschenswert, aber in vielen Fällen nicht möglich. Für eine Bewerbung ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Schulträgers/der Kommune daher keine Teilnahmevoraussetzung. Wichtig ist in erster Linie die inhaltliche Unterstützung. Dazu gehört die Benennung einer Ansprechperson, die für die Schule für Fragen und Beratung zur Verfügung steht. Im Verlauf des Projektes ist es für die Schule sehr wichtig und hilfreich, wenn es hier einen direkten Austausch gibt und Ideen gemeinsam mit dem Schulträger auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Ja. Berufsbildende Schulen, die verschiedene Bildungszweige wie Berufsvorbereitungsjahr (Hauptschulabschluss), Berufsfachschule (Realschulabschluss), Bildungsgänge der Sekundarstufe 1 und 2 anbieten, konnten sich auf die Ausschreibung bewerben. Ausgeschlossen waren explizite Weiterbildungsinstitute, Hochschulen und nichtschulische Bildungseinrichtungen.
Ja. Alle Schulträger, Schulformen und pädagogischen Bildungskonzepte sind zugelassen.
Im Prinzip ja, da eine Bewerbung sehr sinnvoll und beispielgebend sein kann. Dies ist aber sehr von den Gegebenheiten an der Schule abhängig. Wichtig wäre eine gute Abstimmung mit dem Schulträger im Vorfeld. Insbesondere bei noch unklaren Umbauplänen ist es umso wichtiger frühzeitig zu klären, welche Flächen voraussichtlich nicht von den späteren Baumaßnahmen betroffen sein werden. Hierfür kann die Schule dann Ideen entwickeln. Alle anderen Bereiche sollten ausgeklammert werden.
Nein. Wir als DUH begleiten die Schulen über die gesamte Projektlaufzeit, organisieren die Workshop- und Vernetzungsveranstaltungen konzeptionell und führen diese durch. Wir können dabei auch geeignete Planer:innen empfehlen. Zudem stehen wir für die Projektschulen über die gesamte Projektlaufzeit bis Ende November 2026 beratend und unterstützend zur Verfügung. Die ausgewählten Projektschulen können sich zur Begleitung ihrer Planungsphase und der erstellen der konzeptionellen Planung eine Planerin oder Planer eigenständig auswählen. Das kann auch eine Person aus dem engeren Umfeld der Schule sein. Wichtig ist die Einholung von insgesamt drei Vergleichsangeboten, bevor die eigentliche Leistung beauftragt wird.
Kontakt
Daria Junggeburth
Referentin Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 030 2400867-33
E-Mail: Mail schreiben
Daniela Tiede
Projektmanagerin Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995 371
E-Mail: Mail schreiben
Katharina Kipp
Projektassistenz Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 0511 390 805-12
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