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Wir setzen uns seit über sechs Jahren für naturnahe, klimaangepasste und biodiverse Schulhöfe ein und haben bereits über 70 Schulen auf ihrem Weg begleitet. Während dieser Zeit immer wieder ähnliche Fragen Fragen rund um die Planung und Umsetzung auf. Im Rahmen der Kommunalwerkstatt im März 2023 zum Thema „Schulhöfe als Lernorte der Zukunft: Grün, naturnah, klimaangepasst“ sind wir einigen davon gemeinsam mit Lehrkräften, Verwaltungsangestellten, Politik, Schülerinnen und Schülern auf den Grund gegangen. Dies haben wir als Anlass genommen, hier einen Überblick zu den meist gestellten Fragen, inklusive hilfreichen Tipps und Links zu geben.

Sie finden Ihre Frage nicht wieder? Wir haben einen wichtigen Punkt vergessen? Dann kontaktieren sie uns gern über kommunaler-umweltschutz@duh.de.

Allgemeine Informationen und Hinweise

  • Es gibt aktuell einen Wettbewerb im Bundesland Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: 15 grüne Schulhöfe für Rheinland-Pfalz
  • Für andere Bundesländer gibt es momentan leider keine Bewerbungsmöglichkeiten. Sobald es neue Angebote gibt, finden Sie die Informationen auf unserer Schulhofwebsite.
  • Ausgewählt werden die Schulen von einer Fachjury. Ausschlaggebend sind hierfür unter anderem konkrete Ideen, die Motivation der Schule, Unterstützung des Schulträgers, der Mut zum partizipativen Planungsprozess, Stand der Planung bzw. Umsetzung und partizipative Projekte an der Schule. Außerdem wird bei der Vergabe eine möglichst breite Aufstellung an Schulprofilen und geographische Verteilung berücksichtigt.

Partizipation, Umsetzung und Pflege

  • Eine gute Variante ist es stets, die Schüler:innenvertretung direkt anzusprechen und am gesamten Prozess teilhaben zu lassen. Einige Beispiele zeigen, dass sich interessierte Schuler:innen zu Projekt- oder Arbeitsgruppen zusammenschließen und aktiv an der Umgestaltung mitarbeiten. Entstehende Ideen und Konzepte sollten bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
  • Durch Umfragen oder Fragebögen können alle Schüler:innen einbezogen werden und ihre Wünsche und Ideen einbringen. Die Fragebögen sollten im besten Fall von Schüler:innen für Schüler:innen erstellt und ausgewertet werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Jahresarbeit geschehen.
  • Kleine 3D-Modelle des Schulhofs können gemeinsam mit den Schüler:innen gebaut werden. Dies lässt sich wunderbar auch in den Unterricht integrieren - beispielsweise im Sachunterricht, Biologie, Kunst oder Werken.
  • Unterrichtsideen, die zur gemeinsamen Ideenfindung für grüne Schulhöfe dienen, können Sie im Handbuch zu nachhaltigen Städten des Erasmus+ Programms entdecken. 
  • Grundschüler:innen wollen in der Regel mehr Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof, während für Oberstufen Sitzmöglichkeiten und Orte zum Verweilen eine größere Rolle spielen. 
  • Individuelle partizipative Prozessen sind wichtig. Die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen lassen sich beispielsweise mit Umfragen gut überblicken. 
  • Besonders wichtig dabei ist es, nach grundlegenden Bedürfnissen der Schüler:innen zu fragen („Was wollt ihr machen?“ „Was brauchen wir dafür?“) und nicht nach ihren expliziten Wünschen („Was wünscht ihr euch?“).
  • Auch Faktoren wie Schulform und Standort sind bei der Planung zu bedenken, denn sie haben einen auschlaggebenden Einfluss auf die Anforderungen an den Schulhof.
  • In der Planung und Umsetzung ist es wichtig, verschiedene Bereiche für verschiedene Zielgruppen zu realisieren: zum Beispiel Spielbereiche, Orte zum Ausruhen oder kommunikative Räume. 
  • Ja! Im Rahmen unseres Thüringer Schulhofprojekts begleiten wir das staatliche regionale Förderzentrum „Christophorus“ in Hermsdorf. Die Schule hat den Fokus geistige Entwicklung. Zunächst nahm die Schule als Planungsschule teil, qualifizierte sich in der nächsten Runde (aktuell) aber auch als Umsetzungsschule. In beiden Projektlaufzeiten wurden tolle partizipative Projekte umgesetzt: Zum Beispiel den Bau von Hochbeeten und Bänken, Bepflanzung der Hochbeete und Anlegen eines Kräuterbeets, Imkern, den Bau einer Lehmhütte auf dem Schulhof, den Bau von Nistkästen, Kunstprojekte für den Schulhof und vieles mehr. Da die Schule großen Wert auf gestalterisches Arbeiten und auf die Bewegung an der frischen Luft legt, konnte dies wunderbar mit der Schulhofumgestaltung vereinbart werden.
  • Wir möchten hiermit alle Schularten ausdrücklich zur Bewerbung motivieren!
  • Partizipation ist gefragt! Wenn die Schüler:innen selbst in die Umsetzung und Umgestaltung einbezogen werden, werden die bepflanzten Flächen besser angenommen, genutzt und nicht beschädigt. Wichtig ist es, eine altersgerechte Pflanzauswahl zu treffen, d.h. es sollten beispielsweise an einer Grundschule keine empfindlichen Hecken gepflanzt werden, die durch den erhöhten Bewegungsdrang der Schüler:innen beschädigt werden können. Außerdem gilt es, auf Erholungsflächen darauf zu achten, dass keine Pflanzen gesetzt werden, die eine Verletzungsgefahr beherbergen (Dornen, Stacheln) oder giftig sind.
  • Bänke und Tische können auf Grünflächen aufgestellt und „Grüne Klassenzimmer“ unter Bäumen und auf Wiesen errichtet werden, um einen Kühlungseffekt während der heißen Sommermonate zu erzielen. Beliebt sind außerdem Lernstationen auf bepflanzten Flächen. Teich oder Schulgarten können ebenso als „Forschungslabor“ auf dem Schulgelände genutzt werden. Schulgarten und grüne Schulflächen sollten aktiv mit in den Schulalltag und Unterricht einbezogen werden.
  • Neue naturnahe Flächen müssen erstmal länger abgesperrt werden (bis zu zwei Jahre) damit diese nicht zertrampelt werden.
  • Abgrenzungen sollten gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt werden. Beispiele hierfür sind kleine Zäune oder kleine Seilabsperrungen.
  • Die Laufwege der Schüler:innen sollten bei der Umgestaltung bedacht und gezielt gelenkt werden.
  • Meist entsteht Vandalismus nicht durch eigene Schüler:innen, sondern durch Anwohner:innen oder andere Jugendliche.
  • Die besten Mittel gegen Vandalismus sind Partizipation und Prävention durch Aufklärung.
  • Wenn Schüler:innen an der Umgestaltung beteiligt sind, gibt es in der Regel weniger Vandalismus. Auch Schulabgänger:innen bleiben über ihre Schulzeit mit dem Schulhof in Verbindung durch selbst eingepflanzte Pflanzen oder Ähnliches.
  • Vandalismus-Fälle sollten nach Möglichkeit pädagogisch aufgearbeitet und mögliche Verursacher:innen einbezogen werden.
  • Versuchen Sie eine Identifikation mit dem Schulhof auch mit außerschulischen Gruppen herzustellen: Der Schulhof als Gemeinschaftsraum!
  • Je sorgsamer die Gestaltung, desto höher die Schwelle für Vandalismus.
  • Ein mögliches Vorgehen bei Vandalismus ist außerdem die Bekanntmachung der Fälle: Die Hamburger Ganztagsgrundschule Sternschanze ist beispielsweise mit ihren Schäden offensiv an Öffentlichkeit gegangen. Dadurch haben Sie für Ihren Schulhof eine breite Aufmerksamkeit und viel Hilfe bekommen.
  • Hilfreich ist es oft bereits, mit den Schüler:innen Schilder zu basteln „Diesen Lebensraum haben die Schüler:innen der Schule geschaffen. Er ist wertvoll für Tiere und Pflanzen. Bitte nicht beschädigen!“
  • Laden sie das Grünflächenamt, Bürgermeister:innen, die Presse und andere relevante Akteure auf Infoveranstaltungen zu den aktuellen Aktionen auf dem Schulhof ein.
  • Schicken Sie Vorabinformationen an das Grünflächenamt.
  • Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement bzw. (falls vorhanden) mit dem Klimaanpassungsmanagement können ebenfalls helfen. Hier können gemeinsam Strategien zur Bildung bzw. zum Erhalt wilder Grünflächen erarbeitet werden.
  • Nutzen Sie die Gelegenheit und gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Auf dem Schulgelände können Sie beispielsweise eine Wildblumenwiese anlegen und damit aufzeigen, dass wild auch schön sein kann. Erklären Sie den Mehrwert für Mensch und Umwelt. Kooperationen mit Gebäudemanagement, Hoch- und Tiefbauamt sowie Hausmeister:innen der Schule sind gefragt.
  • Einige Schulen halten Bienen und ernten Honig. Detaillierte Informationen dazu für Schulen, Unterrichtseinheiten und Workshops finden Sie unter Bienen machen Schule und bee.Ed. Manche Schulen halten auch Hühner oder Kaninchen. Ein Beispiel für die gelungene Einbeziehung von Tieren auf dem Schulhof ist die Köllerholzschule in Bochum: Zum 360-Grad-Rundgang 
  • Alternativ sind auch Kooperationen mit Imker:innen oder Bauernhöfen möglich. Auch hierfür gibt es tolle Beispiele: Beim Förderzentrum Hermsdorf gelingt die Einbeziehung der Schüler:innen großartig.
  • Weitere Beispiele und Erfahrungen mit Tierhaltung finden Sie unter anderem beim Ring der Vivariumschulen sowie bei der Hagenbeck-Schule in Berlin-Weißensee. 
  • Richtlinien für Insektenschonende Beleuchtung spielen auch bei der Schulhofgestaltung eine wichtige Rolle. Richtlinien dazu finden Sie zum Beispiel im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg
  • Erste Lampenhersteller vermeiden bereits Streulicht.
  • Eine Anpassung der Lichtfarben für Insekten (bläulich oder bernsteinfarben) kann auch auf dem Schulhof angewandt werden.
  • Kooperationen mit den örtlichen BUND-Gruppen und der Kommune (Grünflächenamt) können bei der Planung und Umsetzung unterstützen.
  • Mehr Infos finden Sie beispielsweise beim Hessischen Netzwerk gegen Lichtverschmutzung.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland, es gibt jedoch keine expliziten rechtlichen Vorgaben für eine naturnahe Gestaltung.
  • In einigen Bundesländern existieren ansatzweise Empfehlungen für eine naturnahe Gestaltung:

    • In Berlin gibt es detaillierte Musterfreiflächenprogramme 2021 für einzelne Schulformen für Schulneubauten. Darin heißt es beispielsweise, dass in Grundschulen 8 m² pro Schulplatz als Freizeit- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen, davon 3 m² unbefestigt bzw. 5m² als Naturerlebnis- und Rückzugsraum. Für alle Schularten ist ein Schulgarten mit einer Größe von 1 m² / Schulplatz zuzüglich Gerätehaus 50 m² vorgesehen.
    • In Hamburg sollen laut Koalitionsvertrag ein Drittel der Außenanlagen naturnah gestaltet werden.
    • In Thüringer Grundschulen ist das Fach „Schulgarten“ und damit auch die Anlage eines Schulgartens obligatorisch. Des Weiteren wird sich in der Schulbauempfehlung für eine naturnahe Gestaltung ausgesprochen und dafür, die Versiegelung auf ein Minimum zu reduzieren.

  • In den anderen Bundesländern gibt es lediglich Empfehlungen zur Schulhofgröße und teilweise zur naturnahen Außengestaltungen, jedoch keine Vorgaben.
  • Hier finden Sie weitere Infos zu allen Bundesländern.
  • Nein! Es gibt DIN-Normen zur Sicherheit auf dem Schulhof, aber keine für Naturnähe oder Klimaanpassung.
  • Bisher gibt es dazu kein verbindliches Gesetz, sondern nur Empfehlungen.
  • In Baden-Württemberg werden beispielsweise in den sogenannten Allgemeinen Schulbauempfehlungen von 1983 drei bis fünf Quadratmeter offene Pausenfläche pro Schüler:in empfohlen.
  • Eine deutschlandweite Statistik, die den realen Zustand dazu abbildet, existiert bisher nicht.

  • Wichtig ist es, dass Akteure verschiedener Bundesländer zusammenkommen und gemeinsam an den benötigten Standards arbeiten. Finanziell schwache Kommunen dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Momentan ist nicht davon auszugehen, dass sich an den Bildungszuständigkeiten etwas ändert.
  • Im Rahmen der Kommunalwerkstatt haben wir dazu einige Meinungen und Forderungen gesammelt: 

    • „Feste Budgets für den Außenraum müssen festgesetzt werden“ (Stefan Behr, Naturgarten e.V., LI Hamburg)
    • „Die Musterbauordnung im Baubereich ist ggf. auch für Schulhöfe möglich. Zur Umsetzung dessen müssen Abgeordnete aktiviert werden“ (Ursula Sowa, MdL Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag)
    • „Schulträger müssen Standards entwickeln und Schulhof als Lernort begreifen“ (Silke Bell, Hessisches Kultusministerium, Stellvertretende BNE-Berichterstatterin bei der Kultusministerkonferenz)

  • Planungswissen zum Einlesen & Hilfestellung für Argumente und Lösungen für die Gestaltung von Außenräumen erhalten Sie beispielsweise über die Montagsstiftung.
  • Die Feuerwehrzufahrt muss aus rechtlichen Gründen erhalten werden. Komplett versiegelte Flächen können aber durch durchlässigere Rasengittersteine ersetzt werden.
  • Außerdem kann eine Randbepflanzung durch heimische Heckenarten oder durch eine Totholzhecke vielen Tieren und Pflanzen Unterschlupf bieten. Außerdem können Spalierbäume (z.B. mit alten, heimischen Obstsorten, wie Apfel, Birne oder Quitte) angepflanzt werden, die wenig Platz einnehmen. Bodengebundene vertikale Gärten an der Gebäudefassade (Fassadenbegrünung), Senkrechtgärten an Mauern entlang oder Zaungärten können eine gute Alternative sein.

  • In einigen Bundesländern sind Schulhöfe per se nicht öffentlich zugänglich
  • Überzeugende Argumente für Schulen:

    • Kooperationen mit dem Umfeld (zum Beispiel Garten- oder Sportgruppen) können dazu beitragen, Vandalismus zu reduzieren.
    • Gärtnerische Gruppen können sich in der Ferienzeit um die Pflege des Schulhofes kümmern.
    • Sportgruppen zu außerschulischen Zeiten können ggf. sportliche Außenanlagen nutzen und haben damit auch ein Verantwortungsgefühl gegenüber der Schule.
    • Durch die Vernetzung in die Umgebung können wertvolle Netzwerke und so auch ggf. eine erhöhte Spendenbereitschaft entstehen.
    • Der Schulhof als Treffpunkt in der Gemeinde/ im Quartier schafft eine erhöhte Aufmerksamkeit und Legitimation der Schulaktivitäten. So können auch Druck und Akzeptanz auf notwendige Umgestaltungen erhöht werden.
    • Ein positives Beispiel für gemeinsame Nutzung ist der Klingelpützpark in der Bildungslandschaft Altstadt Nord in Köln. Er wird vom Quartier, der Schule und den Kinder- und Jugendeinrichtungen genutzt.

  • Überzeugende Argumente für Bauherren:

    • Von einer Öffnung des Schulhofs profitiert die ganze Gemeinde.  Gerade in besonders dicht besiedelten Gebieten sind grüne Freizeit- und Erholungsflächen rar gesäht.
    • Eine gemeinsame Nutzung des Schulgeländes mit angrenzenden Einrichtungen bedeutet auch gemeinsame Pflege. Die Verantwortung kann somit geteilt und besser wahrgenommen werden.
    • Der Schulhof kann andere Einrichtungen zur naturnahen Umgestaltung der Umgebung inspirieren.
    • Einzäunungen werden häufig nur als Einladung verstanden, diese zu übersteigen.
    • Weitere Informationen zu Versicherungsangelegenheiten finden Sie im Portal „Sichere Schule“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU). 

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