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Energiewende zum Selbermachen: Balkonkraftwerke machen’s möglich!

Steckersolargeräte – sogenannte „Balkonkraftwerke“ – sind ein wichtiges Puzzlestück, um die Energiewende für alle endlich in Schwung zu bringen. Mit einem Balkonkraftwerk kann fast jeder Haushalt unkompliziert zum Solarstromerzeuger werden. Klima und Geldbeutel profitieren gleichermaßen. Je nach Ausrichtung und Anstellwinkel können pro Haushalt und Jahr bei aktuellen Strompreisen zwischen 100-200 Euro gespart werden – perspektivisch sogar noch mehr. Wichtiger noch: Balkonkraftwerke sind für viele Menschen initialer Berührungspunkt für das Thema Energieverbrauch und können damit zu langfristigen, dringend nötigen, Verhaltensänderungen führen. Das Potenzial der Balkonkraftwerke geht also weit über ihr reines Erzeugungspotenzial hinaus.

So einfach kann die persönliche Energiewende sein

Rein den Stecker, fertig, los. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Zumindest in der Theorie ist es aber so. Denn ein Balkonkraftwerk besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: Den Solarmodulen, einem (Mikro)Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, und einem Stecker. Steckerfertige Balkonkraftwerke müssen lediglich an einem geeigneten Ort aufgestellt beziehungsweise montiert werden – idealerweise unverschattet und nicht nach Norden ausgerichtet. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gitter- oder Betonbalkon, die Garage, der Vorgarten oder die Hauswand. Anschließend kann der Stecker in die Steckdose gesteckt werden und schon – Sonnenschein vorausgesetzt – speist das Gerät Strom in das Haushaltsnetz ein, der direkt verbraucht werden kann. Damit das Ganze auch in der Praxis so einfach bleibt, setzen wir uns dafür ein, Hürden für Balkonkraftwerke abzubauen! 

Attraktive Lösung für jedes Einkommen

Balkonkraftwerke können vielen Menschen zielgerichtet helfen, die besonders unter der aktuellen Energiepreiskrise leiden. Gerade Haushalte mit geringerem Einkommen geraten immer häufiger in Energiearmut. Betroffene wohnen oft zur Miete in älteren, ineffizienten Gebäuden mit alten Heizungen und können selbst kaum etwas an dieser misslichen Lage ändern. Auch wenn die Heizkosten den weitaus größten Teil der Energiekosten eines Haushalts darstellen (circa 75 Prozent), ist jeder Ansatz zur Kostenreduktion wertvoll.

Je nach Standort und Haushaltsgröße kann mit einem 600-Wp-Balkonkraftwerk 5-15 Prozent des eigenen Stroms erzeugt werden (zwischen 300-550 kWh, je nach Ausrichtung und Anstellwinkel). Bei Anschaffungskosten zwischen ca. 600-1200 Euro und jährlichen Einsparungen zwischen 100-200 Euro amortisieren sich die Geräte in ca. 5-6 Jahren. Mit einer Lebensdauer von 25 Jahren und mehr fahren sie danach einen beständigen Gewinn ein. Jedes Balkonkraftwerk vermeidet zudem Jahr für Jahr über seine gesamte Lebensdauer CO2. Einige Bundesländer und viele Kommunen in Deutschland fördern die Anschaffung von Balkonkraftwerken bereits. Dies macht die Anschaffung noch attraktiver.

Unsere Videoreihe mit YouTuber Andreas Schmitz

Folge 1: Was sind Balkonkraftwerke?

Folge 2: Wie unterstützen Balkonkraftwerke die Energiewende?

Folge 3: Wie entlasten Balkonkraftwerke meinen Geldbeutel?

Die Politik muss dringend bürokratische Hürden abbauen

Gemeinsam mit einer Reihe anderer Akteure setzen wir uns für die Beseitigung aller bürokratischen Hürden ein. So auch im Rahmen einer im Frühling 2023 gestarteten Petition zu Vereinfachung und Bürokratieabbau für Steckersolargeräte.

Erste Erfolge: Nach Jahren des Stillstands kommt mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 verabschiedet wurde, endlich Dynamik in das Thema. Das Solarpaket I zielt hauptsächlich darauf ab, den administrativen und bürokratischen Aufwand für die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken zu reduzieren und die Nutzung solcher Anlagen durch eine Erhöhung der zulässigen Leistung zu fördern. Doch was regelt es denn eigentlich konkret? Mit dem längst fälligen Gesetz wurde die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Wp (Watt peak), die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, das Entfallen der Anmeldung beim Netzbetreiber und die vorübergehende Duldung von rückwärtsdrehenden Stromzählern beschlossen.

Aktuelle Entwicklungen

Die von der DUH geforderten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke hängen aktuell von folgenden drei Prozessen ab:

Solarpaket II: Mit dem Solarpaket I hat das Klimaschutzministerium schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Im Solarpaket II muss nun auch dringend die Nutzung von Balkonkraftwerken in Kleingärten klar geregelt werden. Denn obwohl die Bundesregierung bereits erklärt hat, dass PV-Anlagen für den Eigenstromverbrauch im Kleingarten erlaubt sind, sieht die Praxis anders aus: Zahlreiche Kleingartenpächter werden weiterhin mit unverständlichen Verboten konfrontiert.

Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium: Das Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ wurde Anfang Juli verabschiedet. Balkonkraftwerke wurden damit in die Liste der den privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches, beziehungsweise das Wohneigentumsgesetzes, aufgenommen. Damit gilt zukünftig für sie das Gleiche wie etwa für Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Solarmodule für den Balkon können jetzt nicht mehr grundlos verboten werden. Ein Mitspracherecht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die DUH arbeitet daran, eine Konkretisierung in der Gesetzesbegründung zu erwirken und diese in einem neuen Solarpaket zu verankern.

VDE-Produktnorm: Parallel zu den oben genannten politischen Prozessen arbeitet der Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke. Ziel dieser Norm ist es, ein transparentes Regelwerk zu Sicherheitsanforderungen zu schaffen, auf die sich Hersteller und Händler beziehen können. Insbesondere die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Wp wird letztlich hier final geregelt, da sich auch die Bundespolitik auf laufende Normungsprozesse bezieht. Dieser Prozess verzögert sich derzeit aufgrund des Konsensprinzips des Einspruchsberatungsverfahrens des Gremiums auf unbestimmte Zeit ins Jahr 2024.

Folge 4: Kommt ein Balkonkraftwerk für mich in Frage?

Folge 5: Wie baue ich ein Balkonkraftwerk auf?

Folge 6: Wie geht es mit Balkonkraftwerken weiter?

Dafür setzen wir uns ein – unsere Forderungen und erzielten Erfolge

Ursprüngliche Forderung: Bislang dürfen in Deutschland Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Wp direkt über die Steckdose betrieben werden – d.h. ohne zusätzliche elektrische Installation. Europäisches Recht legt diese Signifikanzgrenze bereits auf 800 Wp fest. Andere Länder wie Österreich handhaben es ohne Probleme so. Wir fordern, dass die Bagatellgrenze auf mindestens 800 Wp erhöht wird. Verschiedene Studien belegen, dass dadurch keine signifikante Erhöhung einer Überlastungsgefahr der Hausanlage bzw. der Hausleitungen entsteht.

Das gilt jetzt: Mit dem im Mai 2024 beschlossenen Solarpaket I wurde die Bagatellgrenze auf 800 Wp erhöht.

Ursprüngliche Forderung: Nach aktuellem Stand müssen Balkonkraftwerke sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies schreckt viele Nutzerinnen und Nutzer ab. Wir plädieren dafür, dass die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber bis zur oben genannten Bagatellgrenze von 800 Wp komplett entfällt. Außerdem setzen wir uns für eine vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ein – d.h. einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister.

Das gilt jetzt: Eine vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister ist seit April 2024 möglich. Ebenso muss das Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber separat angemeldet werden.

Ursprüngliche Forderung: Nach aktuellem Stand müssen Balkonkraftwerke sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies schreckt viele Nutzerinnen und Nutzer ab. Wir plädieren dafür, dass die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber bis zur oben genannten Bagatellgrenze von 800 Wp komplett entfällt. Außerdem setzen wir uns für eine vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ein – d.h. einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister.

Das gilt jetzt: Eine vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister ist seit April 2024 möglich. Ebenso muss das Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber separat angemeldet werden.

Ursprüngliche Forderung: Aktuell verwehren noch zahlreiche Netzbetreiber interessierten Nutzerinnen und Nutzern von Balkonkraftwerken die Genehmigung, weil noch kein moderner Stromzähler installiert wurde - ein absurder und unnötiger Stolperstein. Wir fordern, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so angepasst wird, dass übergangsweise auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind. Dies wäre ein echter Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher und würde helfen, den schleppenden "Smart Meter Rollout" nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen. Außerdem fordern wir, dass der groß angekündigte, kostenlose Austausch der Stromzähler nicht zur Mogelpackung wird und in hohe, teils versteckte Betriebskosten ausartet.

Das gilt jetzt: Rückwärtsdrehende Zähler werden vorübergehend geduldet. Mit Anmeldung im Markstammdatenregister erfolgt die Meldung an den Netzbetreiber. Dieser prüft dann, ob ein Zählertausch nötig ist.

Ursprüngliche Forderung: Vermieterinnen und Vermieter bzw. Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft können bislang noch aus fadenscheinigen Gründen die Genehmigung eines Balkonkraftwerks verhindern. Oftmals werden optische Bedenken wie die "Gefährdung" des einheitlichen Erscheinungsbildes eines Gebäudes vorgebracht. Solche Argumente sollten dem Klimaschutz nicht länger den Weg versperren. Seit 2022 ist der Ausbau erneuerbarer Energien gesetzlich als "übergeordnetes öffentliches Interesse" im Erneuerbare-Energien-Gesetz definiert. Wir fordern daher die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, Paragraph 20. Hier muss klar geregelt sein, dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird.

Das gilt jetzt: Es gibt weiterhin keinen klaren Kriterienkatalog für die Anbringung von Balkonkraftwerken. Absurde Begründungen wie Auswirkungen auf die Gebäude-Ästhetik können somit weiter als Verhinderungsstrategie gegenüber dem persönlichen Energiewende-Projekt genutzt werden. Außerdem sieht das Gesetz keine Ausweitung der Regelungen auch auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher vor. Wir fordern, dass diese Fehler in einem noch in dieser Legislaturperiode zu schnürendem ‚Solarpaket II‘ behoben werden. Dieses neue Paket muss dann auch Vereinfachungen für Balkonkraftwerke im Kleingarten sowie für ein weitergehendes Energy Sharing berücksichtigen.

Einige Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin) und zahlreiche Kommunen haben bereits eigene Förderprogramme für Balkonkraftwerke eingeführt. Damit unterstützen sie Bürgerinnen und Bürger bei der Anschaffung der Geräte mit bis zu 500 Euro. Wir setzen uns dafür ein, dass noch mehr Bundesländer gezielte Förderprogramme aufsetzen – insbesondere für Haushalte mit geringerem Einkommen. Idealerweise könnte ein bundesweit einheitliches Förderprogramm geschaffen werden.

Offene Fragen im Denkmalschutz

Eine Hürde für die Installation von Balkonkraftwerken ist aktuell leider noch immer der Denkmalschutz. Denn es wird grundsätzlich eine Erlaubnis für die Installation von Solarstromanlagen an denkmalgeschützten Häusern benötigt. Denkmalschutzbehörden können spezifische Auflagen und Restriktionen bezüglich Veränderungen an den Fassaden und des äußeren Erscheinungsbildes denkmalgeschützter Gebäude festlegen. Auch wenn in der neuesten PV-Strategie der Bundesregierung deutlich gemacht wird, dass PV-Anlagen sowohl auf Dächern als auch in der Freifläche in der Regel dem Denkmalschutz übergeordnet sind, bleibt die Entscheidungsgrundlage im Einzelfall oft unklar. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das Verhältnis zwischen Denkmalschutz und erneuerbaren Energien, die im überragenden öffentlichen Interessen stehen, schnellstmöglich rechtlich geklärt wird. Auch in Bezug auf Balkonkraftwerke darf es hier keine unnötigen Hürden mehr geben.

Unsere Kooperationen: Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter

Neben der Verlosung von insgesamt 30 Balkonkraftwerken, ist eine enge Kooperation mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geplant, um die Energiewende für alle mit aller Kraft voranzubringen. Aus Mitteln der Postcode Lotterie Deutschland werden viele weitere Balkonkraftwerke in durchmischten Wohnquartieren verteilt und angebracht werden. Mit diesen Leuchtturmprojekten zeigen wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, wie die Umsetzung im großen Stil gelingen kann.

Fragen und Antworten

Ein Balkonkraftwerk (auch unter vielen anderen Begriffen bekannt wie Steckersolargerät, Plugin-PV, Mini-Solarkraftwerk etc.) besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, die mit einem Wechselrichter verknüpft sind und über die Steckdose mit dem Stromnetz verbunden werden. Der Wechselrichter wandelt den Strom, den die Anlage bei Sonneneinstrahlung produziert, in haushaltsüblichen Wechselstrom um.

Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine verwenden dann automatisch den selbst produzierten Strom, statt den aus dem öffentlichen Stromnetz.

Je nach Leistung, Ausrichtung und Anstellwinkel lassen sich 300-550 kWh Strom pro Jahr selbst erzeugen bzw. einsparen. Bei aktuellen Strompreisen von ca. 42 Cent/kWh lassen sich damit zwischen 100-200 Euro pro Jahr an Stromkosten einsparen; perspektivisch (bei steigenden Strompreisen) auch das Doppelte.

Wer es genau wissen möchte: In jedem Baumarkt kann ein Stromzähler für die Steckdose gekauft werden. Die meisten Vertreiber bieten das auch in ihren Onlineshops an. Kostenpunkt ist circa 30 Euro. Viele Wechselrichter sind inzwischen mit einer integrierten WLAN-Schnittstelle ausgestattet. So kann der Ertrag ganz einfach über eine dazugehörige App auf dem Handy getrackt werden.

Je 600-Wp-Balkonkraftwerk können bei guter Ausrichtung jährlich über 200 Kilogramm CO2 eingespart werden (425 kWh*0,485 kg CO2/kWh=206,125 kg CO2). Bei 100 in Betrieb genommenen Balkonkraftwerken sind das 20,6 Tonnen CO2 pro Jahr. Über eine Wirkdauer von 25 Jahren können mehr als 500 Tonnen CO2 vermieden werden. 

Ja! Bei Anschaffungskosten zwischen ca. 600-1200 Euro und jährlichen Einsparungen zwischen 100-200 Euro amortisieren sich die Anlagen in ca. 5-6 Jahren. Mit einer Lebensdauer von 25 und mehr Jahren fahren die Anlagen danach einen beständigen Gewinn ein.

Trotzdem stellen die Anschaffungskosten für viele Menschen eine hohe Hürde dar. Wir setzen uns für eine breite Förderung ein, damit sich alle ein Balkonkraftwerk leisten können!

Ja, Stecker-Solaranlagen erzeugen auch im Winter und bei Bewölkung Strom. Da die Sonne im Sommer länger und intensiver scheint, ist die erzeugte Strommenge hier im Verhältnis zum Winterhalbjahr noch einmal wesentlich höher.

Nein. Wie bei einer normalen PV-Dachanlage ist der Wechselrichter auf die Netzspannung angewiesen. Bricht diese zusammen, kann kein Strom mehr erzeugt werden.

Die Kombination mit einem Speicher ist leider nicht besonders sinnvoll. Um nennenswert Strom zu speichern bzw. einen Speicher aufzuladen, wird zu wenig Strom erzeugt. Zudem sind Speicher momentan noch sehr teuer in der Anschaffung.

Es gibt unterschiedliche Halterungsbausätze die auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden können. Es gibt fast für jede Balkonart (und sonstige Aufstellungsorte) das richtige System. Balkonkraftwerke können in der Regel ohne großen Aufwand installiert werden.

Nein, der Anschluss muss nicht durch eine Elektro-Fachkraft erfolgen. Dies regelt die Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09.

Ja, das sind sie. Denn Balkonkraftwerke bestehen aus drei einfachen Komponenten, die bereits lange in der Praxis bewährt sind: PV-Modulen, Mikrowechselrichter und Kabel/Stecker. Die Hersteller geben eine Garantie von 25 Jahren auf die Module.

Inzwischen sind bereits zwischen 200.000 bis 500.000 solcher Systeme in Deutschland in Betrieb. Bisher ist kein einziger Fall von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden. Das liegt daran, dass die verwendete Technik ausgereift ist und die gleichen Komponenten in professionell installierten Photovoltaikanlagen eingesetzt werden. Es dürfen nur normgemäß hergestellte und geprüfte Bauteile verwendet werden.

Auch rausfliegende Sicherungen oder durchbrennende Leitungen sind nicht zu befürchten, denn die Leitungen in Deutschland sind für deutlich höhere Leistungsabgaben bzw. -aufnahmen ausgelegt. Ein Balkonkraftwerk mit max. 600 W Ausgangsleistung kommt bei weitem nicht an den Grenzwert. Auch Balkonkraftwerke mit 800 W Ausgangsleistung sind völlig unkritisch. Das gilt auch, wenn alle großen Stromverbraucher im Haushalt gleichzeitig in Betrieb sind. 

Der allgemeine Standard in deutschen Hausnetzen ist eine Auslegung auf 230 Volt und 50 oder 60 Herz. Somit erfüllt das Hausnetz die Anforderungen, um ein Balkonkraft betreiben zu können.

Eine ganz normale Schuko-Steckdose ist völlig ausreichend, wenn das Solar-Gerät den DGS Sicherheitsstandards für steckbare Stromerzeugungsgeräte DGS 0001 entspricht. Achtung: Der Betrieb ist nicht über eine Mehrfachsteckdose möglich. 

Jedes Solargerät muss nach den DGS Standards an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden.

Ja, momentan ist das leider noch der Fall. Da der Klimaschutz und die Stromerzeugung mittlerweile als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ gilt, arbeiten wir hier aber an einer Vereinfachung. Konkret möchten wir, dass das Thema Solarstromerzeugung unter den privilegierten Maßnahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554 BGB Absatz 1) aufgenommen wird. Der Gesetzesentwurf „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ aus dem Bundesjustizministerium sieht hier Anpassungen vor.

Ja, momentan braucht man eine einfache Mehrheit dafür. Auch hier arbeiten wir aber an einer Vereinfachung. Ästhetische Gründe oder persönliche Abneigungen dürfen nicht länger die Energiewende für alle blockieren. Konkret fordern wir eine Aufnahme des Themas Solarstromerzeugung unter die privilegierten Maßnahmen im Wohneigentumsgesetz (§ 20 WEG).

Denkmalschutz kann leider noch immer eine Hürde sein. Denn es wird grundsätzlich eine Erlaubnis für die Installation von Solarstromanlagen an denkmalgeschützten Häusern benötigt. Denkmalschutzbehörden können spezifische Auflagen und Restriktionen bezüglich Veränderungen an den Fassaden und des äußeren Erscheinungsbildes denkmalgeschützter Gebäude festlegen. Auch wenn in der neuesten PV-Strategie der Bundesregierung deutlich gemacht wird, dass PV-Anlagen sowohl auf Dächern als auch in der Freifläche in der Regel dem Denkmalschutz übergeordnet sind, bleibt die Entscheidungsgrundlage im Einzelfall oft unklar. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verhältnis zwischen Denkmalschutz und erneuerbaren Energien auch in Bezug auf Balkonkraftwerke schnellstmöglich rechtlich geklärt wird.

Das Balkonkraftwerk muss nur bei der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister angemeldet werden. Dieser Prozess wurde deutlich vereinfacht und ist mit wenigen Klicks erledigt. 

Grundsätzlich können Balkonkraftwerke durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Dazu sollte eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden. Je nach Hersteller kann dann die Produkthaftung bei Einhaltung der Vorgaben des Herstellers greifen. 

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Rupert Wronski
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