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Wir klagen für mehr Klimaschutz in den Bundesländern!

In einem föderalen Staat wie Deutschland müssen auch die Bundesländer angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umsetzen. Gerade wenn Klimaschutz nicht ausreichend gelingt, müssen vor allem sie mit ordnungsrechtlichen Mitteln eingreifen. Die Klagen in den einzelnen Bundesländern stehen exemplarisch für alle Bundesländer: Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen. Neben Verfassungsbeschwerden von Kindern und jungen Erwachsenen, die wir unterstützt haben, macht die Deutsche Umwelthilfe Gebrauch von ihrem Recht zur Verbandsklage.

In seiner Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesländer hat das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis zwischen Bund und Ländern geklärt. Demnach steht die Bundesregierung in der Pflicht, Aufgaben für Bund und Länder im Bundes-Klimaschutzgesetz konkret zu regeln. Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen. Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um die Paris-Limits einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen. Weil das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde gegen das neue Klimaschutzgesetz im Sommer 2022 nicht angenommen hat, ist nun der Weg frei für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In Bundesländern, die sich selbst Klimaschutzgesetze gegeben haben, überwachen wir sehr genau, ob die Länder den Vorgaben, die sie sich selber gegeben haben nachkommen. In mehreren Ländern haben wir deswegen von unserem Verbandsklagerecht Gebrauch gemacht und auf die Umsetzung von Landesklimaschutzgesetzen geklagt. Zum Beispiel haben wir in 2021 Klage am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die Grün-Schwarze Landesregierung eingereicht. Die Landesregierung hatte sich geweigert, ein in sogenanntes „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ vorzulegen, das laut Klimaschutzgesetz bereits 2020 hätte vorliegen müssen. In seinem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof uns Recht gegeben und die Landesregierung verurteilt endlich ein Konzept zum Klimaschutz vorzulegen.

In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?

Im April 2022 hat die Deutsche Umwelthilfe eine Verbandsklage vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Mit seiner aktuellen ambitionslosen Klimaschutzstrategie wird es Niedersachsen nicht schaffen, die eigenen Klimaziele aus dem Landes-Klimaschutzgesetz einzuhalten. Deshalb muss das Land ein verbindliches Umsetzungsprogramm aufstellen und seine Klimaschutzstrategie gesetzkonform nachbessern.

Unterstützen Sie uns im Kampf für echten Klimaschutz - mit Ihrer KLIMAKLAGEN-PATENSCHAFT!

Unterstützen Sie unsere Klimaklagen!

Wir klagen. Fürs Klima. Für uns alle.

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