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Wir klagen fürs Klima! Für uns alle!

© privat

Politik und Wirtschaft in Deutschland tun viel zu wenig, um die Klimakatastrophe zu verhindern. Immer mehr Menschen sind enttäuscht und entsetzt, dass trotz Massendemonstrationen und Fridays-Bewegung nicht genug geschieht. Doch es gibt einen Weg, wie wir Bundesregierung, Landesregierungen und Konzerne doch noch zu ausreichendem Klimaschutz verpflichten können, zum Einhalten des Pariser Klimaschutzabkommens und des 1,5-Grad-Limits: vor Gericht. Wir, die Deutsche Umwelthilfe, sorgen mit verschiedenen Klimaklagen dafür, dass die verantwortlichen Mächtigen handeln müssen. Wir setzen es durch!

Angefangen hat alles mit dem Brief einer 11-jährigen Schülerin und einer dringenden Bitte: Wir sollten sie in ihrem Vorhaben unterstützen, die Bundesregierung wegen ihrer klimapolitischen Versäumnisse zu verklagen. Das taten wir. Im Januar 2020 zogen wir gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland und Betroffenen aus Bangladesch und Nepal vor das Bundesverfassungsgericht.

Es wurde ein gigantischer Erfolg. Im Frühjahr 2021 gaben uns die Verfassungsrichter recht, fällten ihr sensationelles, historische Klima-Urteil: Der Staat ist laut Grundgesetz, Artikel 20a, verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, alles Notwendige zu tun, damit heutige und insbesondere künftige Generationen ein „Recht auf (eine lebenswerte) Zukunft“ haben. Klimaschutz hat dadurch jetzt quasi Verfassungsrang. Deutschland muss sich an das Paris-Abkommen halten, muss Klimaneutralität zügig erreichen. Und als direkte Konsequenz musste die Bundesregierung ihr unzureichendes Bundesklimaschutzgesetz nachbessern. Doch das reicht bei weitem nicht aus. Das Gesetz ist immer noch zu schwach, damit Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen klar einhält. Und selbst diese zu schwachen Vorgaben werden nicht einmal eingehalten. Die Bundesregierung verstößt im Verkehrs- und Gebäudebereich fortlaufend gegen ihr eigenes Gesetz. Ein Skandal! Gleichzeitig stoßen milliardenschwere deutsche Großkonzerne mehr CO2 aus als ganze Staaten und wollen sich zu gar nichts verpflichten. Das darf so nicht weitergehen. Deshalb haben wir weitere Klimaklagen eingereicht.

Mit Erfolg: Wir haben mehrere fulminante Urteile gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erwirkt. In zwei Verfahren wurde die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt. Im November 2023 wurde die Bundesregierung verurteilt Klimaschutzsofortprogramme für den Verkehr und den Gebäudebereich vorzulegen, um die CO2-Lücke von über 200 Millionen Tonnen CO2, die in diesen Sektoren bis 2030 zu viel ausgestoßen werden zu schließen. In einem weiteren weitreichenden Urteil im Mai 2024 wurde die Bundesregierung insgesamt dazu verurteilt ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem sichergestellt ist, dass die Klimaziele auch tatsächlich erreicht werden. Die Gerichte lassen der Bundesregierung ihre Untätigkeit beim Klimaschutz nicht länger durchgehen!

Statt endlich mehr beim Klimaschutz zu tun, hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz geändert, um sich so weiter vor ihrer Verantwortung zu drücken. Wir lassen ihr das nicht durchgehen und werden eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz einlegen. Mit dabei sind wieder viele der jungen Menschen, die bereits bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde 2021 gegen die Bundesregierung geklagt haben. Gemeinsam werden wir die Bundesregierung zu mehr und besserem Klimaschutz zwingen!

All das ist notwendig. Denn die Klimakrise betrifft uns bereits hier und heute. Hitzewellen, Luftverschmutzung, Extremwettereignisse oder Süßwassermangel nehmen deutlich zu und gefährden die Lebensgrundlagen heutiger und kommender Generationen weltweit. Die Verantwortlichen müssen jetzt handeln. Wir sorgen dafür.

Welche Klimaklagen gibt es bislang?

Wir werden gegen das entkernte Klimaschutzgesetz erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Sobald das Klimaschutzgesetz durch den Bundespräsidenten unterschrieben ist und ausgefertigt wurde, werden wir uns wie bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde an die Karlsruher Richter wenden. Das entkernte Klimaschutzgesetz ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen verfassungswidrig und widerspricht den klaren Vorgaben des historischen Klimaurteils von 2021. Die Bundesregierung gibt sich mit dem entkernten Klimaschutzgesetz einen faktischen Freibrief in dieser Legislaturperiode keinerlei zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen mehr auf den Weg bringen zu müssen.

Durch die Abschaffung der spezifischen CO2-Obergrenzen für jedes einzelne Jahr und jeden Sektor, wie Verkehr oder Gebäude wird mit dem Klimaschutzgesetz ein zusätzlicher Mechanismus geschaffen, der starke Anreize schafft, notwendige Nachsteuerungen beim Klimaschutz so lange in die Zukunft zu verschieben, bis es zu spät ist. Darüber hinaus erlaubt das Klimaschutzgesetz nach wie vor viel zu viele CO2-Emissionen, damit Deutschland einen fairen Beitrag zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze oder zumindest der Begrenzung der Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad leistet.

Mehr Informationen zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz finden Sie hier.

Neben der Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz klagt die Deutsche Umwelthilfe mittels Verbandsklagen gegen die Bundesregierung. In ihrem Klimaschutzgesetz legt die Bundesregierung jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase für einzelne Sektoren fest. Die Maßnahmen, um diese Klimaziele einzuhalten, reichen jedoch bei weitem nicht aus. Dies betrifft vor allem den Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft. Dringende Maßnahmen für Klimaschutz sind unter anderem ein generelles Tempolimit, deutlich mehr Ökolandbau, mehr erneuerbare Energien in der Fernwärme und verbindliche Sanierungsziele für den vernachlässigten Gebäudebereich. Die Verbandsklagen führen wir vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg.

Hier finden Sie die Klageschriften zur Verkehrsklage und zur Klage im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft sowie zur sektorenübergreifenden Klage.

Dass die Maßnahmen, um die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen nicht ausreichen, zeigt sich ganz konkret in der Verfehlung der jährlichen Höchstmengen im Verkehrssektor und im Gebäudesektor. Statt der erlaubten 113 Millionen (Mio.) Tonnen CO2 wurden im Gebäudesektor 2021 115 Mio. Tonnen CO2 emittiert. Im Verkehrssektor wurden statt der erlaubten 145 Mio. Tonnen CO2 148 Mio. Tonnen CO2 emittiert.

Paragraph 8 des Klimaschutzgesetzes schreibt vor, dass in so einem Fall durch das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm vorgelegt werden muss, „das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.“ Für beide Sektoren wurden nur unzureichende Sofortprogramme vorgelegt. Besonders dramatisch ist die Situation im Verkehrssektor, der bis 2030 sein Klimaziel um über 270 Mio. Tonnen verfehlen wird. Wir haben deswegen gegen beide Sofortprogramme Klage vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingereicht. Damit wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme aufstellt, die die Vorgabe des Klimaschutzgesetzes erfüllen, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sicherzustellen.

Des Weiteren haben wir eine neue Klimaklage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) eingereicht. Dieser ist aus Sicht der DUH unzureichend und verstößt gegen geltendes EU-Klimarecht. Denn mit den geplanten Maßnahmen wird Deutschland seine verpflichtenden EU-Klimaziele bis 2030 massiv verfehlen.

Hier finden Sie die Klageschriften zur Klage gegen das Sofortprogramm im Gebäudesektor und zur Klage gegen das Sofortprogramm im Verkehrssektor sowie ein Hintergrundpapier zum mangelhaften Sofortprogramm im Verkehrssektor und das Hintergrundpapier zu unserer Klage zum NEKP.

Einen großen Erfolg konnten wir im Herbst 2022 in Baden-Württemberg feiern. Dort haben die Verwaltungsrichter unserer Klimaklage stattgegeben und die Landesregierung verurteilt, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen – so wie es das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz bereits seit 2020 verlangt. Auch in Niedersachsen gehen wir gegen die Landesregierung mit einer Klimaklage vor. Hier erfahren Sie mehr.

Wir ziehen diejenigen vor Gericht zur Verantwortung, die verantwortlich sind. Neben unseren Klimaklagen auf Bundes- und Landesebene nehmen wir deshalb auch Unternehmen in die Pflicht. Seit Jahrzehnten gibt es Unternehmen, die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen. Die Zeit für fossile Industrien ist jetzt abgelaufen. Denn auch Unternehmen müssen sich an Grundrechte halten und die Zukunft folgender Generationen schützen. Das heißt: Unternehmen müssen sich an das Pariser Klima-Limit halten!

Die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz sowie der Erdöl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea sind für mehrere hundert Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Damit muss Schluss sein: Die Unternehmen dürfen nicht mehr als das ihnen laut dem Weltklimarat IPCC und dem Pariser Klima-Limit zustehende CO2-Restbudget verbrauchen. Wir fordern deshalb von den Autoherstellern den weltweiten Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2030. Wintershall Dea darf spätestens ab 2026 keine neuen Erdgas- und Erdölfelder mehr erschließen. Hier mehr zu den Unternehmens-Klimaklagen.

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