Der Krieg in der Ukraine hat für Nord Stream 2 eine Kehrtwende ausgelöst. Mit dem am 22.2.22 von Olaf Scholz verkündeten Stopp des Zertifizierungsverfahrens steht die Pipeline wieder auf der Kippe. Der Stopp war längst überfällig für Frieden und Sicherheit in Europa, aber auch für den Klimaschutz. Wir fordern Olaf Scholz und Robert Habeck auf, den Stopp des Zertifizierungsverfahrens zu nutzen, um eine unabhängige wissenschaftliche Klimaprüfung anzuordnen und das Projekt dauerhaft zu stoppen. Wann, wenn nicht jetzt.
Helfen Sie uns heute, das größte fossile Projekt Europas endgültig zu stoppen!
Nord Stream 2 darf nicht in Betrieb gehen
Nord Stream 2 ist ein klimapolitischer Irrweg. Die Pipeline soll weit über 2050 hinaus fossiles Erdgas nach Deutschland transportieren. Hinzu kommen 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr, klimaschädliche Methan-Emissionen aus der Erdgasförderung. Damit ist die Pipeline vermutlich das größte fossile Neubau-Projekt Europas.
Deutschland deckt seinen Erdgasbedarf zum größten Teil über Importe aus Russland, Norwegen und den Niederlanden. Die Import-Kapazitäten sind vollkommen ausreichend, auch wenn die Niederlande ihre Gasförderung eingestellt hat. Wie eine Studie des Umweltbundesamts belegt, wird der Erdgasbedarf bei Einhaltung der Klimaziele zurückgehen. Ursache sind der Umstieg auf erneuerbare Energien und steigende Energieeffizienz. Nord Stream 2 wird für eine klimafreundliche Energieversorgung nicht gebraucht.
Die DUH möchte mit der Klage erreichen, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Methan-Emissionen aus Förderung, Transport und Verarbeitung von Erdgas bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden. Neue Erkenntnisse zu Methan-Lecks legen nahe, dass die bisherigen Emissionen aus der Gasförderung in Russland bei der ursprünglichen Genehmigung deutlich unterschätzt wurden. Darüber hinaus soll das Recht künftiger Generationen auf Klimaschutz, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert, bei der Betriebsgenehmigung berücksichtigt werden.
Zudem verstößt der Bau von Nord Stream 2 gegen das europarechtlich verankerte Vorsorgeprinzip. Demnach muss bei unvollständigem Wissen über das Ausmaß von Umweltschäden vorbeugend gehandelt werden, um diese zu vermeiden. Genau dies ist bei Nord Stream 2 der Fall: Durch den Betrieb werden Treibhausgasemissionen aus der Nutzung des fossilen Erdgases über Jahrzehnte festgeschrieben, zusätzlich können extrem klimaschädliche Methan-Emissionen nicht beziffert oder ausgeschlossen werden, hohe Methan-Emissionen sind nach Stand der Wissenschaft vielmehr sehr wahrscheinlich.
Erdgas besteht zum größten Teil aus Methan. Bei der Förderung, dem Transport und der Nutzung von Erdgas kommt es zu Gasverlusten, den sogenannten Methan-Leckagen. Das bedeutet, dass Methan beispielsweise an dem Ort, an dem es gefördert wird oder entlang des Transports in kleinen Mengen in die Atmosphäre entweicht. Dass es zu solchen Leckagen kommt, ist unumstritten. Unklarheit aufgrund fehlender Messdaten herrscht allerdings über die Frage, in welchem Umfang die Gasindustrie Methan-Emissionen verursacht. Neuere Studien weisen darauf hin, dass die Leckagen höher sind, als bisher von der Industrie angegeben.
Die Öl- und Gasindustrie führt entlang ihrer Infrastruktur im begrenzten Umfang Messungen zu Methan-Leckagen durch. Sie misst beispielsweise Emissionen an einzelnen Ventilen (Komponenten) und rechnet diese auf die Gesamtanzahl der vorhandenen Ventile hoch. D.h. Messergebnisse beruhen auf einzelnen Messdaten sowie Hochrechnungen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Component-Level-Methode (Komponenten-Messung). Daten zu den Methan-Leckagen beruhen bisher größtenteils auf Daten, die die Öl- und Gasindustrie selbst angibt, es gibt nur wenige unabhängige und überprüfbare Quellen. In Russland gibt es bisher keine solchen Messungen.
In den USA wurden in den vergangenen Jahren von unabhängiger Seite Messungen zu Methan-Emissionen durchgeführt, um die Selbstangaben der Öl- und Gasindustrie zu prüfen. Dabei kam heraus, dass die Leckagen etwa 60 Prozent höher sind als angenommen. Hier wurde eine neue Messmethode eingesetzt, die Methan-Emissionen gesamter Anlagen erfasst. Anstatt nur wenige Zentimeter neben einzelnen Komponenten mit einem Messgerät zu messen, wurden am Boden mehrere Meter außerhalb von ganzen Produktions- oder Förderanlagen gemessen. Außerdem wurde in der Luft mehrere Hundert Meter oberhalb solcher Anlagen gemessen, zum Beispiel per Flugzeugmessung. Diese Anlagen-Messung liefert im Vergleich zur Komponenten-Messung ein vollständigeres Bild der Methan-Leckagen gesamter Anlagen der Gasindustrie. Diese Messmethode dient vor allem dem Zweck, die Auswirkungen auf die Umwelt korrekt zu erfassen.
Beim Bau jeglicher Infrastruktur sollte man wirklich sicher sein, dass der Klimaschutz gewährleistet wird. In Bezug auf die Nutzung von Erdgas und die Methan-Emissionen in Russland herrscht jedoch große Unsicherheit. Es gibt keine soliden Messdaten zu Leckagen von Methan in Russland. Wenn verfügbar, sind die Daten nicht transparent und überprüfbar und damit auch nicht verlässlich. Es gibt zudem keine unabhängig gemessenen Daten, sondern nur solche von den dortigen Gasunternehmen selbst. Es wird davon ausgegangen, dass die Klimabilanz von russischem Erdgas schlechter ist, als Statistiken derzeit anzeigen.
Europa ist der größte Gasmarkt und Gasimporteur der Welt. Auch Deutschland deckt seinen Erdgasbedarf zum größten Teil über Importe, nämlich aus Russland, Norwegen und den Niederlanden. Zusätzliche dauerhafte Import-Kapazitäten im Umfang einer Leitung wie der Nord Stream 2 Pipeline sind nicht notwendig, da der Gasbedarf in ganz Europa in Zukunft sinken wird. Zwar kann es im Zuge des Kohleausstiegs kurzfristig zu einem Anstieg des Gasbedarfs kommen. Jedoch kann damit nicht der Bau einer Pipeline gerechtfertigt werden, die etwa 30 bis 50 Jahre und damit weit über das Jahr 2050 hinaus betrieben wird. Laut Pariser Klimaziel muss der Ausstoß von Treibhausgasen 2050 bei nahezu 0 liegen.
Theoretisch ist es möglich, in Pipelines für Erdgas auch Wasserstoff zu transportieren. Dazu müsste die Infrastruktur zumindest nicht vollständig umgerüstet werden. Es sind allerdings keine Pläne bekannt, dass Russland in die Produktion von grünem Wasserstoff, gewonnen aus Erneuerbaren Energien, einzusteigen gedenkt. Im Gegenteil: Es gibt Hinweise, dass Russland weiterhin Erdgas exportieren möchte und dieses erst nach Anlandung in Deutschland mittels CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) zu Wasserstoff weiterverarbeitet werden könnte. Davon hält die Deutsche Umwelthilfe jedoch nichts, denn es handelt sich dann noch immer um fossile Energie. Siehe auch unser Faktencheck zu Nord Stream 2 und Wasserstoff.
Um die Klimaziele zu erfüllen, müssen wir vollständig aus allen fossilen Energien aussteigen. Je nach Anwendungsbereich gibt es unterschiedliche Lösungen, um Emissionen zu vermeiden. Allen voran steht immer mehr Effizienz und Energieeinsparung. Die Stromerzeugung muss zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, vorwiegend aus Wind und Sonne, erfolgen.
Einige Industriezweige und der Luft- und Seeverkehr benötigen weiterhin gasförmige Energieträger oder flüssige Kraftstoffe. Diese können aus erneuerbarem Strom, Wasser und CO2 aus der Luft synthetisiert werden und sind dann klimafreundlich. Es gibt bereits sehr viele Studien, die solide Szenarien für alle Anwendungsbereiche liefern. Hier ist jetzt die Politik gefragt, nötige Entwicklungen dafür zu fördern.
Die geplante Stiftung hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Im Gegenteil, der Hauptzweck ist der Betrieb der Nord Stream 2 Pipeline, mit der klimaschädliches fossiles Gas importiert werden soll. Aus DUH-Sicht ist die Stiftung zudem nicht rechtmäßig. Grundsätzlich können Stiftungen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen, aber nur, wenn dieser eine untergeordnete Rolle hat. Nicht zulässig ist es dagegen, wenn dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Hauptzweck einer Stiftung wird. Insbesondere, wenn – wie bei der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV geplant – lediglich ein einziges Unternehmen von dem Geschäftsbetrieb profitiert. Auch die Zulässigkeit der geplanten Stiftung nach EU-Beihilferecht ist zweifelhaft. Zwar erhält die Stiftung „nur“ einen direkten staatlichen Zuschuss vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 200.000 Euro. Der Vorteil, den sie der Nord Stream 2 AG durch die Hilfe bei der Fertigstellung der Erdgas-Pipeline verschaffen würde, wäre aber weit mehr wert, würde in die Millionen oder gar Milliarden Euro gehen.
- Juristische Stellungnahme zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
- Beschwerde an EU-Kommission wegen Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
- Hintergrundbericht: Wie Nord Stream 2 durchgepeitscht wird
- Schreiben der DUH zum geplanten Baubeginn von Nord Stream 2 (30.11.2020)
- Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 aus 2018
- Änderungsgenehmigung Nord Stream 2 aus 2019
- Antrag der Nord Stream 2 AG auf Zustimmung zu neuen Bauarbeiten (10.07.2020)
- Erste Einwendung der DUH gegen eine neue Genehmigung (16.10.2020)
- Zweite Einwendung der DUH gegen eine neue Genehmigung (18.11.2020)
- Schreiben der DUH mit Widerspruch gegen den geplanten Baubeginn (2.12.2020)
- Schreiben der DUH mit förmlichen Widerspruch gegen den geplanten Baubeginn (4.12.2020)
- Begründung der DUH zum Widerspruch gegen den geplanten Baubeginn (9.12.2020)
- Ablehnung des Widerspruchs durch das BSH (11.12.2020)
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Constantin Zerger
Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
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