Deutschlands Methan-Problem
Zusammen mit der Clean Air Task Force hatte die Deutsche Umwelthilfe im Juni 2021 signifikante Methan-Emissionen an Erdgas-Anlagen an 15 Standorten in Deutschland nachgewiesen. Daraufhin begann die DUH, auch die zuständigen Landesbehörden in Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern und Brandenburg anzuschreiben und diese aufzufordern, die Leckagen zu beheben. Die Antworten der Behörden waren ernüchternd: Keiner der Anlagenbetreiber hatte die Lecks gemeldet und keine Behörde hatte eigenständig Messungen vorgenommen. Dadurch war auch keine der kontaktierten Aufsichtsbehörden über die bestehenden Lecks informiert. Ohne unsere Mess- und Aufklärungskampagne wären die Emissionen weiter unentdeckt und unbehoben geblieben.
Behörden nutzen weiterhin nicht bestehende Möglichkeiten zur Vermeidung von Lecks aus
Zwar hatten mehrere Anlagenbetreiber nach der Kontaktaufnahme der DUH und in Rücksprache mit den Behörden defekte Anlagenteile ausgewechselt oder dies zumindest angekündigt. Gleichzeitig haben verschiedene Betreiber und Behörden zugesichert, künftig regelmäßiger Kontrollen durchzuführen und den Umfang der Prüfungen zu erweitern. Doch ein im Auftrag der DUH erstelltes Rechtsgutachten über die Behördenantworten zeigt: Die zuständigen Stellen müssen mehr tun und den Betreibern regelmäßige und verbindliche Kontrollen ihrer eigenen Infrastruktur mit moderner Überwachungstechnik vorschreiben. Dies ist trotz der hohen Klimawirkung von Methan bisher ausgeblieben. Ein großes Versäumnis der Vollzugsbehörden!
Die Messergebnisse und die Antworten der Behörden machen zudem deutlich, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen nicht ausreichen, um Leckagen an Erdgasinfrastruktur zu vermeiden. Denn die geltenden rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Leckagen basieren derzeit alleine auf einer so genannten „technischen Selbstverwaltung“ durch die Erdgas-Wirtschaft. Im Rahmen dieser Selbstverwaltung setzt sich die Industrie die technischen Vorgaben zur Leck-Vermeidung selbst, indem die bestehenden rechtlichen Regelungen auf das private Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) verweisen. Dessen Mitglieder sind unter anderem Betreiber von Anlagen der Erdgas-Infrastruktur.
Gesetzgeber und Behörden müssen handeln – Umweltbundesamt muss selbst messen
Durch die Messergebnisse ist belegt: Diese „Selbstverwaltung“ ist gescheitert. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und Kontrollpflichten nach objektiven Kriterien schaffen, anstatt Lobbyverbänden der Industrie freie Hand zu lassen. Dazu muss das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine neue Rechtsgrundlage für die Kontrolle von Methan-Emissionen verabschieden. Hierzu bedarf es insbesondere einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Gashochdruckleitungsverordnung. Beide Instrumente geben in der aktuellen Fassung keine eigenen technischen Anforderungen vor, sondern verweisen lediglich auf das private Regelwerk des DVGW. Um endlich unabhängige Daten zu erhalten, muss das Umweltbundesamt außerdem eine eigene bundesweite Messkampagne für Methan-Emissionen der Erdgas-Wirtschaft starten.
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Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
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Sascha Boden
Fachreferent Energie und Klimaschutz
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