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Importierte Entwaldung: Konsum in Europa heizt weltweite Waldzerstörung an

Zwei der größten existentiellen Krisen unserer Zeit schreiten im hohen Tempo voran: Der Verlust der Biodiversität und der Klimawandel. Die Lage ist dramatisch, denn im Schnitt werden pro Stunde etwa 800 Fußballfelder Wald in den Tropen und Subtropen vernichtet. Rund 80 Prozent der weltweiten Entwaldung geht auf die Ausweitung der Landwirtschaft für den Anbau von Palmöl, Kautschuk oder Sojafuttermitteln zurück. Der Konsum dieser Rohstoffe trägt mit zur weltweiten Waldzerstörung bei – rund 10 Prozent des europäischen Konsums wird mit Entwaldung in Verbindung gebracht.

Die Zerstörung von Ökosystemen ist die zweitgrößte Quelle von menschengemachten Treibhausgasen nach Emissionen aus fossilen Energien. Deshalb sind natürliche Ökosysteme wie Wälder, Savannen oder Feuchtgebiete die eine große Artenvielfalt beherbergen und schützen, Wasserkreisläufe regulieren und als Kohlenstoffsenken fungieren unverzichtbar für den Arten- und Klimaschutz. Gleichzeitig dienen sie indigenen und traditionellen Gemeinschaften als Lebensgrundlage. Ohne ihren Schutz werden wir deshalb weder die Pariser Klimaziele noch die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen.

Europäische Union erarbeitet einen Rechtsrahmen gegen importierte Entwaldung

Bis dato existieren weder in Deutschland noch in der Europäischen Union (EU) verbindliche Vorgaben für Unternehmen, um die importierte Zerstörung von Ökosystemen zu stoppen. Selbst Produkte aus illegaler Entwaldung und Landraub können ungehindert auf den europäischen Markt gelangen. Um dies zu verhindern hat die EU einen Rechtsrahmen erarbeitet, der Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Marktzugangsbeschränkungen für Produkte aus Naturzerstörung festschreiben soll. Den Entwurf für eine EU-Verordnung gegen importierte Entwaldung legte die EU-Kommission am 17. November 2021 vor. Dieser listet eine Reihe von wichtigen entwaldungskritischen Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Rindfleisch und Holz auf, für die Regeln zur Eindämmung von Entwaldung gelten sollen. Für diese Produkte sollen Marktzugangsbeschränkungen gelten, wenn sie von Flächen stammen, die nach einem bestimmten Datum entwaldet wurden. Die Verordnung schreibt außerdem verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die entsprechende Produkte auf den EU-Markt bringen.

Bis hin zu funktionierenden Gesetzen, die die Zerstörung von Ökosystemen und Menschenrechtsverletzungen sicher ausschließen, ist es noch ein langer Weg. Der Gesetzesvorschlag wurde bereits massiv unter dem Druck von Lobbyinteressen verwässert und gegenüber dem Vorschlag des EU-Parlaments von 2020 entscheidend geschwächt. So bleiben wichtige Entwaldungstreiber wie zum Beispiel Kautschuk, das vor allem für Autoreifen verwendet wird, aber auch verarbeitetes Rindfleisch unberücksichtigt. Außerdem wird die Verordnung wohl nur Wälder nach Definition der FAO abdecken. Diese basiert vor allem auf der Kronendichte und würde so den Brennpunkt der Entwaldung für den Sojaanbau in Brasilien weitgehend unberücksichtigt lassen: Den artenreichen Trockenwald Cerrado. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung im Laufe des EU-Prozesses, insbesondere im Rat, weiter unter Druck gesetzt wird.

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich zusammen mit einem Netzwerk aus Umweltverbänden für ein starkes EU-Gesetz gegen Entwaldung ein. Die EU muss beim Schutz der Wälder und anderer Ökosysteme eine führende Rolle übernehmen. Die Verordnung gegen importierte Entwaldung ist ein wichtiger Baustein, um die durch den EU-Konsum verursachte Zerstörung von Ökosystemen einzudämmen und einen positiven Beitrag für den Klima- und Artenschutz zu leisten.

Die EU-Verordnung gegen importierte Entwaldung sollte

     

  • für alle Unternehmen gelten, die auf dem EU-Markt tätig sind, einschließlich Finanzdienstleistern und die gesamte Wertschöpfungskette abdecken, also für alle Zulieferer und Auftragnehmer aus allen Regionen und Ländern gelten;
  • sicherstellen, dass Unternehmen keine Produkte platzieren, für die Wälder oder andere natürliche Ökosysteme wie Savannen und Feuchtgebiete zerstört beziehungsweise degradiert oder Menschenrechte verletzt wurden, insbesondere die Rechte von indigenen und traditionellen Gemeinschaften;
  • für alle Agrar- und Holzrohstoffe und ihre Produkte gelten, die am häufigsten mit der Degradierung und Zerstörung von Wäldern und anderen natürlichen Ökosystemen in Verbindung gebracht werden, darunter mindestens: Palmöl, Soja, Fleisch, Leder, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Holz und Mais;
  • verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben, die eine Risikoanalyse, Informations- und Transparenzpflichten sowie Maßnahmen zur Risikominimierung sicherstellen;
  • eine effektive behördliche Durchsetzung und funktionierende Sanktionssysteme sowie eine zivilrechtliche Haftung festschreiben.


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