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[Briefanrede, fallback=Liebe Leserinnen und Leser,]
wir haben einen tollen Etappensieg zu feiern, zu dem du beigetragen hast! Das Solarpaket ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit wird vieles einfacher für Balkonkraftwerke – bürokratische Hürden wie die doppelte Anmeldung entfallen, die Anmeldung im Markstammdatenregister wird vereinfacht. ABER: All das soll erst Januar 2024 kommen, der Bundestag muss auch noch zustimmen und für die technischen Erleichterungen der Verband VDE seine Normen ändern. Wir müssen also weiter wachsam sein, dranbleiben und Druck machen. Gut, dass du hierbei an unserer Seite bist!
Eine entscheidende Hürde bleibt aber trotz Solarpaket bestehen: Wer zur Miete wohnt, braucht die Erlaubnis von Vermieterinnen und Vermietern bzw. Hausverwaltungen – bei Eigentümergemeinschaften die Zustimmung der anderen Wohnungsbesitzer*innen. Und genau diese Hürde hindert deutschlandweit viele Menschen daran ein Balkonkraftwerk zu installieren. Seit Monaten erreichen uns Einsendungen von frustrierten Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Vermieterinnen und Vermieter oder Hausverwaltungen diesem Vorhaben absichtlich Steine in den Weg legen. Sie verbieten die Anbringung generell – oder machen immer häufiger praktisch unmöglich zu erfüllende unsinnige Auflagen wie teure Statik- oder Brandschutzgutachten.
Das lassen wir nicht länger zu! Aus diesem Grund unterstützen wir die Klage einer Familie aus Kiel. Das Ziel: Ein Grundsatzurteil, das diese Verhinderungstaktiken abschmettert, damit sich Mieter*innen deutschlandweit an der Energiewende beteiligen können. Wir gehen den Klageweg – für dich und zehntausende Betroffene!
Mehr Informationen zur Klage, ein kurzes Interview mit dem mutigen Kläger Matthias Weyland aus Kiel und weitere spannende Infos findest du wie immer weiter unten. Viel Spaß beim Stöbern!
Herzliche Grüße Franziska von der DUH
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