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Erfreulicherweise beschäftigt sich das Bundesjustizministerium derzeit tatsächlich mit den von uns, gemeinsam mit vielen anderen Akteuren, geforderten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke im Miet- und Wohneigentumsrecht. Bis Anfang Juli gilt die offizielle Kommentierungsfrist – die wir unbedingt nutzen werden!
Denn: Bisher wird vor allem die von uns geforderte Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog sogenannter privilegierter Maßnahmen vorgeschlagen. Ein wichtiger Schritt, denn damit ist vom Tisch, dass Vermieterinnen und Vermieter bzw. Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft ohne Gründe die Installation eines Balkonkraftwerks ablehnen können.
Aber: Das Mitspracherecht bei der Frage, wie die Installation im Detail umgesetzt werden soll, bleibt bisher bestehen. Aus unserer eigenen Erfahrung und durch Zuschriften interessierter Verbraucher*innen wissen wir: Mieterinnen und Mieter werden viel zu oft mit völlig überzogenen Forderungen belastet, um die Installation zu verhindern. Aus diesem Grund, muss hier unbedingt nochmal nachgebessert werden.
Vor allem müssen wir jetzt dafür sorgen, dass der vorliegende Referentenentwurf nicht auf die lange Bank geschoben wird, sondern schnellstmöglich zu geltendem Gesetz wird. Wir bleiben dran!
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