Busse nachhaltig klimatisieren
Der Trend zur Klimatisierung ist auch bei Bussen klar zu erkennen: Waren 1993 nur fünf Prozent aller neuen Stadtbusse mit einer Klimaanlage ausgerüstet, sind es heute bereits rund 70 Prozent. Bei Überlandbussen beträgt die Ausstattungsrate sogar 84 Prozent; neue Reisebusse sind mittlerweile ausnahmslos klimatisiert.
Komfort versus Umweltschutz
Verkehrsunternehmen sind bei der Frage der Klimatisierung von Fahrzeugen mit einem Zielkonflikt konfrontiert. Auf der einen Seite gilt es, den ÖPNV attraktiver zu gestalten: Fahrgäste schätzen – insbesondere bei längerer Aufenthaltsdauer im Bus – den Komfortgewinn durch Klimaanlagen. Andererseits stehen der Einsatz klimaschädlicher Kältemittel sowie der zusätzliche Energieverbrauch für die Klimatisierung im Widerspruch zum umweltfreundlichen Image, das Busse gemeinhin haben.
In Busklimaanlagen wird heutzutage fast ausnahmslos das Kältemittel R134a verwendet, das zur Gruppe der fluorierten Treibhausgase (F-Gase) gehört. Im Vergleich zu CO2 hat R134a ein 1430-fach höheres Treibauspotential (GWP). Da Busklimaanlagen keine hermetisch geschlossenen Systeme sind, entweicht während der gesamten Lebensdauer eines Busses permanent Kältemittel und erhöht so den Treibhauseffekt. Insgesamt emittierten aus Bussen im Jahr 2011 deutschlandweit etwa 100 Tonnen Kältemittel R134a, was 140.000 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr entspricht. Zum Vergleich: Das ist so viel wie die CO2-Abgasemissionen von 120.000 sparsamen Pkw.
EU-Vorgaben zu Kältemitteln
F-Gase wie R134a gehören daher zu den sechs wichtigsten Treibhausgasen, die gemäß dem Kyoto-Protokoll reduziert werden sollen. Die EU hat zur Reduktion dieser Stoffe die F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 sowie die Richtlinie für mobile Klimaanlagen 2006/40/EG auf den Weg gebracht. Letztere schreibt vor, dass nach dem 1. Januar 2011 in neuen Pkw-Typen ein Kältemittel mit einem GWP von weniger als 150 verwendet werden muss und somit R134a faktisch verboten ist. Ab 2017 gilt die Vorgabe für alle Pkw-Neuzulassungen. Für den Busbereich ist diese Regelung ebenfalls von Gewicht: In der Richtlinie ist vorgesehen, die Kältemittelvorgaben mittelfristig auch auf weitere Fahrzeugarten wie etwa Busse auszuweiten. In der F-Gas-Verordnung ist zudem eine Verknappung der im Umlauf befindlichen Menge von F-Gasen wie R134a vorgesehen, die mittelfristig zu deutlichen Preissteigerungen führen wird.
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Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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