Thüringen
Folgende Förderung in Thüringen eignet sich unter anderem für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich:
Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Holz
Alle Maßnahmeninformationen haben bis zur Genehmigung durch die EU vorläufigen Charakter
Wer fördert?
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Wer ist förderberechtigt?
- Forstliche Lohnunternehmer
- Holzbearbeitende Produktionsbetriebe
- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Private und kommunale Waldbesitzer
Was wird gefördert?
- Anschaffung innovativer Maschinen und Anlagen zum Fällen, Aufarbeiten und Rücken von Rundholz in nicht traktorenbefahrbarem Gelände
- Anschaffung innovativer Maschinen für die Erzeugung von Energieholz aus Waldholz
- Investitionen auf Rundholzplätzen, alles Arbeitsgänge betreffend, die dem gewerbsmäßigen Sägen des Rundholzes vorangehen
- Automatisch geregelte Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 0,1 bis 5 MW zur energetischen Verwertung von Waldholz
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss kann bis zu 30% der förderfähigen Aufwendungen betragen.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag ist beim örtlich zuständigen staatlichen Forstamt zu stellen.
Wo stehen die Förderbedingungen?
Richtlinie „Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Holz“
Geltungsdauer
Die neu überarbeitete Richtlinie wird diesen Sommer veröffentlicht, so dass Anträge ab ca. August 2007 gestellt werden können.
Weitere Informationen
Landesforstverwaltung - http://www.thüringen.de/de/forst/