Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein eignen sich unter anderem folgende Förderungen für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich:
Initiative „Biomasse und Energie“ (Zukunftsprogramm Ländlicher Raum)
Alle Maßnahmeninformationen haben bis zur Programmgenehmigung durch die EU-Kommission vorläufigen Charakter.
Wer fördert?
Landesregierung Schleswig-Holstein
Wer ist förderberechtigt?
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Zweckverbände
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?
Im Rahmen des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ (Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“) werden mit der Teilmaßnahme „Initiative Biomasse und Energie“ folgende
Investitionen gefördert:
- Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse und Biogas einschließlich der Peripherieaufwendungen (u.a. Lagerraum, Spezial und Transportmaschinen, Pumplogistik bei Biogasanlagen, Biogasaufbereitung und -reinigung) sowie zur Herstellung von Biokraftstoffen,
- Maßnahmen und Vorhaben zur Biomassebeschaffung, -aufbereitung und -logistik für Zwecke der Strom-, Wärme- und Kraftstoffgewinnung
Wie wird gefördert?
Einmalige, nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis zu 40% der Investitionen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Programmabwicklung / Bewilligung: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) - www.ib-sh.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Voraussichtlich im Mai 2007 wird die neue Richtlinie veröffentlicht. Die geplante Teilmaßnahme Initiative „Biomasse und Energie“ kann dem Entwurf des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ entnommen werden.
Geltungsdauer
Die Laufzeit des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“: 2007 - 2013
Weitere Informationen
Landesregierung Schleswig-Holstein - www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Förderungen von Maßnahmen im Energiebereich (Schleswig-Holstein Fonds)
Wer fördert?
Landesregierung Schleswig-Holstein
Wer ist förderberechtigt?
Alle natürlichen und juristischen Personen
Was wird gefördert?
Neben Maßnahmen der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung werden erneuerbare Energien über folgende Maßnahmen gefördert:
• Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen
• Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben;
dabei können Maßnahmen im Baubestand an städtischen Standorten mit besonderen Entwicklungsdefiziten oder Maßnahmen auf innerörtlichen Flächen, deren Funktion erhalten und weiterentwickelt werden soll, vorrangig berücksichtigt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 100.000,- €.
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Fördermöglichkeiten durch Dritte (z.B. BAFA, KfW) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Eine Kumulation mit weiteren Mitteln aus Förderprogrammen des Landes oder der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein - www.ib-sh.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen im Energiebereich im Rahmen des Schleswig-Holstein-Fonds (S-H Fonds) (vom 03. April 2006)
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2009.