Saarland
Die folgende Förderung im Saarland eignet sich unter anderem für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich:
ZEPP-kommunal
Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet: Der Kreis der Antragsberechtigten soll erweitert werden, so dass auch kommunale Beteiligungsgesellschaften antragsberechtigt sind. Die überarbeitete Richtlinie soll im Mai 2007 veröffentlicht werden. Anträge können weiterhin gestellt werden.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben im Ziel 2-Gebiet des Saarlandes durchgeführt wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Bereich Bioenergie:
- Holz- und Strohfeuerungsanlagen
- Blockheizkraftwerke
- Nahwärmenetze
- Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung kann bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Die Kumulation mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, wenn diese nicht aus anderen Förderprogrammen des Landes stammen.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Umwelt (Referat A/4) - www.umwelt.saarland.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts im „Zukunftsenergieprogramm plus (ZEPP) innerhalb des EU Ziel-2-Gebietes“ (ZEPP-kommunal) (vom 1. April 2003; in der Fassung vom 10. Oktober 2005)
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2007