Nordrhein-Westfalen
Die folgende Förderung in Nordrhein-Westfalen eignet sich unter anderem für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich:
progres.nrw / Programmbereich Markteinführung
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Wer ist förderberechtigt?
- Natürliche und juristische Personen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Gemeinden und Gemeindeverbände nur…
- soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen auftreten
- soweit sie als Träger von Anlagen zur Auskopplung und Verteilung von Fernwärme in neue Versorgungsgebiete auftreten
- in Einzelfällen bei Vorhaben mit erhöhtem Innovationsgrad oder besonderem Multiplikatoreneffekt
Was wird gefördert?
Es können u.a. folgende Anlagen gefördert werden:
- Biomasse-, Biogas- und Rapsölanlagen (bis zu einer elektrischen Leistung von 250 kW)
- Anlagen des Wärmeabnehmers (Wärmeübergabestationen, Hausanschlüsse) im Zusammenhang mit Nah- und Fernwärme
- Anlagen zur Auskopplung und Verteilung von Fernwärme in neue Versorgungsgebiete auf der Basis von KWK, industrieller Abwärme, thermischer Verwertung von Abfällen und regenerativen Energien
- besondere Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreneffekt
Das Programm progres.nrw umfasst neben der Markteinführung weitere Förderbausteine wie z.B. die Förderung kommunaler Energiekonzepte (European Energy Award). Hier sind alle Kommunen in NRW förderberechtigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben als Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung hängt vom Vorhaben ab. Die Höhe des Zuschusses für Biomasseanlagen beträgt bis zu 15% bei maximal 50.000,- €. Vorhaben mit erhöhtem Innovationsgrad können mit bis zu 40% bezuschusst werden.
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Die Kumulation mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, wenn diese nicht aus anderen Förderprogrammen des Landes stammen und die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen Dritter nicht die zuwendungsfähigen Ausgaben überschreitet.
An wen muss ich mich wenden?
Bezirksregierung Arnsberg: www.bezregarnsberg.nrw.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für „Rationellen Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung
Geltungsdauer
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.10.2010.