Hessen
In Hessen eignet sich unter anderem das folgende Förderprogramm für Bioenergieprojekte in Kommunen:
Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft
Wer fördert?
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Wer ist förderberechtigt?
• Alle öffentlichen und privaten Träger
• Energiedienstleister (Kontraktoren)
Was wird gefördert?
• Biomassefeuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung
• Biogasanlagen und Biogas-BHKW
• Nahwärmenetze
• Machbarkeitsstudien
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
• Pilot- und Demonstrationsvorhaben
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial
• Sonstige Projekte
Wie wird gefördert?
Es werden Zuschüsse zu den o.g. Maßnahmen gewährt, sofern überwiegend land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe in den Anlagen eingesetzt werden. Eine Vorfeldberatung durch die hessenGmbH ist kostenfrei.
Biomassefeuerungsanlagen:
Bei Anlagen bis 100 kW bis zu 24 € / kW Nennleistung. Bei Anlagen ab 101 kW bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 200.000 € / Anlage.
Biogasanlagen und Biogas-BHKW
Bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 75.000 € / Anlage inkl. einer kostenfreien Beratung zur wirtschaftlichen Optimierung der Anlage für 4 Jahre.
Nahwärmenetze
100 € / Trassenmeter und 250 € / angeschlossenes Gebäude, bis max. 100.000 €.
Machbarkeitsstudien
Bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben.
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Eine Kumulation mit Fördermitteln anderer Fördergeber ist grundsätzlich zulässig. Der Antragsteller ist verpflichtet, die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Wird der Antragsteller durch andere öffentliche Mittel unterstützt, begrenzen die niedrigeren Förderhöchstgrenzen dieser Förderprogramme auch die Förderung des Landes Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Zur Vorfeldberatung: hessenENERGIE GmbH - www.hessenenergie.de
Für die Antragstellung: Landesbank Hessen-Thüringen -Girozentrale- Landestreuhandstelle (LTH) - www.lth.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (vom 01. April 2005)