Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es unter anderem folgende Förderprogramme, die sich für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich eignen:
Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger
Wer fördert?
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Wer ist förderberechtigt?
• Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Vorjahresumsatz maximal 50 Millionen Euro, maximal 250 Beschäftigte)
• Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen.
Wie wird gefördert?
Zuschuss zu den förderfähigen Investitionen (bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten)
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Es können für dasselbe Vorhaben auch Fördermittel aus anderen öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden, wenn die Förderhöchstgrenze von 49% der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschritten wird.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - www.wm.baden-wuerttemberg.de
Wo stehen die Förderbedingungen?
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger (vom 03.12.2005)
KEA-Förderprogramm Klimaschutz-Plus
Das umfangreiche Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird 2007 neu überarbeitet. Derzeit sind keine Mittel verfügbar und es können keine Anträge gestellt werden. Die neue Programmrunde startet frühestens ab April 2007. Es sind zahlreiche Änderungen und Erweiterungen der bisherigen Programmstruktur zu erwarten.
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus bemisst sich an der Höhe der erzielten CO2-Minderung. Es gliedert sich in verschiedene Programmteile; u.a. auch kommunale Programmteile.
Wer fördert?
Umweltministerium Baden-Württemberg
Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Für das Programm Klimaschutz-Plus gilt ein Kumulierungsverbot, d.h. für hier beantragte Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) - www.keabw.de
Weitere Informationen
Umweltministerium - www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de