KfW-Förderprogramm „Wohnraum modernisieren – ÖKO-PLUS“
Das KfW-Förderprogramm „Wohnraum modernisieren“ fördert Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Das Programm unterscheidet die Förderung von STANDARD-Maßnahmen (Nr. 141) und klimaschutzrelevante ÖKO-PLUS-Maßnahmen (Nr. 143).
Förderfähige Vorhaben
Zu den ÖKO-PLUS-Maßnahmen gehören neben Wärmeschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme. Gefördert werden beispielsweise:
- Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas.
- Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90%)
- Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Antragstellung
Anträge privater Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 141660) sind bei der Hausbank zu stellen. Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den privaten Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Öffentlich-rechtliche Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 141833) wenden sich zur Antragstellung direkt an die KfW. Bei Maßnahmen in den neuen Ländern (ohne Berlin) wird noch eine „Kommunale Bestätigung“ benötigt (Form-Nr. 140674).
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zustellen, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Vorhabensbeginn gelten.
Förderkonditionen
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt für ÖKO-PLUS-Maßnahmen bei maximal 50.000,- € je Wohneinheit.
Die Auszahlung von ÖKO-PLUS-Maßnahmen erfolgt zu 100 %.
Für das Darlehen kommt der am Tag der Zusage geltende Programmzinssatz bzw. der Zinssatz am Tag des Antragseingangs, sofern dieser günstiger ist, zur Anwendung. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt.
Es wird bei allen Kreditlaufzeiten mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. Bei 10 Jahren Laufzeit können höchstens 2 Jahre, bei 20 Jahren Laufzeit höchstens 3 Jahre und bei 30 Jahren Laufzeit höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre eingeräumt werden.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten.
Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.
Kumulierbarkeit
Eine Kombination mit anderen KfW-Darlehen bzw. anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe der Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wer fördert?
KfW Förderbank
Wer ist förderberechtigt?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (Wohnungsbestand):
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungs-
genossenschaften - Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden klimaschutzrelevante Maßnahmen, u.a. die Erneuerung von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah- und Fernwärme.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Antragstellung
- Private Antragsteller:
Hausbank - Öffentlich-rechtliche Antragsteller: KfW
Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das Förderprogramm „Wohnraum modernisieren - ÖKOPLUS“ (Programm-Nr. 143)
Weitere Informationen
www.kfw-foerderbank.de