KfW-Förderprogramm „Ökologisch bauen“
Das KfW-Förderprogramm „Ökologisch bauen“ dient im Programmteil C der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten. Diese Maßnahmen werden im Rahmen des Programms als Einzelmaßnahme gefördert.
Förderfähige Vorhaben
Zu den förderungswürdigen Maßnahmen beim Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten gehören u.a.:
- Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas.
- Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90%)
- Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Antragstellung
Anträge privater Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 141660) sind bei der Hausbank zu stellen. Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den privaten Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Öffentlich-rechtliche Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 141833) wenden sich zur Antragstellung direkt an die KfW.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Vorhabensbeginn gelten.
Förderkonditionen
Der Finanzierungsanteil kann beim Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt für diese Maßnahmen bei maximal 50.000,- € je Wohneinheit.
Für das Darlehen kommt der am Tag der Zusage geltende Programmzinssatz bzw. der Zinssatz am Tag des Antragseingangs, sofern dieser günstiger ist, zur Anwendung.
Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt.
Es wird bei allen Kreditlaufzeiten mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. Bei 10 Jahren Laufzeit können höchstens 2 Jahre, bei 20 Jahren Laufzeit höchstens 3 Jahre und bei 30 Jahren Laufzeit höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre eingeräumt werden.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten.
Die Auszahlung für Heizungstechnik erfolgt zu 96%.
Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.
Kumulierbarkeit
Eine Kombination mit anderen KfW-Darlehen bzw. anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe der Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wer fördert?
KfW Förderbank
Wer ist förderberechtigt?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (Neubau):
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossen-
schaften - Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.
Was wird gefördert?
Im Programmteil C wird der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah-/ Fernwärme bei Neubauten gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Antragsstellung:
- Private Antragsteller: Hausbank
- Öffentlich-rechtliche Antragsteller: KfW
Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das Förderprogramm „Ökologisch bauen“ – Teil C: Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah-/Fernwärme bei Neubauten (Programm-Nr. 145)
Weitere Informationen
www.kfw-foerderbank.de