Bundesweite Förderungen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der Primärenergieproduktion auf 10% und den Anteil an der Stromerzeugung auf 20% zu steigern. Große Wachstumspotenziale werden dabei der energetischen Nutzung von Biomasse zugesprochen. Die zwei Hauptinstrumente, mit denen die Bundesregierung die erneuerbaren Energien und damit auch den Ausbau der Bioenergie fördert, sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Marktanreizprogramm. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist kein Förderprogramm im eigentlichen Sinn, sondern legt eine feste Einspeisevergütung für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien fest, die auf den Strompreis umgelegt wird. Die Einführung des Gesetzes und seine Novellierung 2004 haben einen regelrechten Boom beim Bau von Biomasseanlagen ausgelöst. Die Haushaltsmittel des stark nachgefragten Marktanreizprogramms, welches den Bau von Biomasseanlagen durch Direktzuschüsse fördert, wurden für das Jahr 2007 auf 213 Mio. Euro aufgestockt.
Neben diesen beiden umfangreichen Förderinstrumenten gibt es noch eine Reihe weiterer bundesweit geltender Förderprogrammen der Bundesministerien, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und weiterer gemeinnütziger Institutionen.
Stand: April 2007
Kontakt
Markus Zipf
Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
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