Verdacht auf Falschaussagen im Geschäftsbericht: Staatsanwaltschaft leitet nach Strafanzeige der Deutschen Umwelthilfe Ermittlungen gegen Wintershall Dea ein
Berlin, 29.4.2024: Im Februar 2024 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Strafanzeige gegen den Öl- und Gasriesen Wintershall Dea eingereicht. Eine Analyse der DUH hatte den Verdacht ergeben, dass der Konzern gegen Berichtspflichten zu eigenen Umwelt- und Klimaauswirkungen verstößt. Wesentliche gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile wurden im aktuellen Geschäftsbericht mutmaßlich falsch dargestellt oder ausgelassen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat der DUH nun mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Wintershall Dea AG eingeleitet hat.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die Ermittlungen aufgrund unserer Strafanzeige sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der fossilen Industrie. Dreistes Greenwashing fossiler Konzerne zur Rettung ihres überholten Geschäftsmodells hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass Öl- und Gasriesen wie Wintershall Dea zur Rechenschaft gezogen werden, falls sie gegen Berichtspflichten verstoßen und damit die Öffentlichkeit irreführen. Wir begrüßen den Schritt der Staatsanwaltschaft sehr und sehen uns in unseren Bedenken bestätigt. Die Ermittlungen zeigen, dass die Zeiten, in denen fossile Geschäftsberichte geschönte Werbebroschüren waren, vorbei sind und die verheerenden Umwelt- und Klimaschäden durch die Öl- und Gasindustrie endlich auch von ihr selbst offengelegt und sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden müssen.“
Hinweis der DUH: Wie in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt auch in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Auf Anfrage gab Wintershall Dea der DUH keine Stellungnahme.
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