Tagebau Jänschwalde steht still
Der Artikel erschien in der DUHwelt 3/19.
Abenteuerlich lesen sich die Fakten, die die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga gesammelt haben. Der Tagebau Jänschwalde ist ein mittlerweile fast 80 Quadratkilometer großer und 100 Meter tiefer Eingriff in die Landschaft, der sich massiv auf umliegende Ökosysteme auswirkt. Mitte der 1970er Jahre begann hier der Braunkohle-Abbau. Der Tagebau versorgt das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas gilt, mit Kohle. Seit dem 1. September 2019 ruhen nun die Bagger im Tagebau, nachdem das Verwaltungsgericht Cottbus und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren feststellten, dass die Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplanes voraussichtlich rechtswidrig war.
Erfolg für Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga
Den beiden Umweltverbänden war die Problematik lange bekannt: Der Tagebau Jänschwalde schädigt umliegende europäische Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFHGebiete), weil er ihnen Wasser entzieht. Damit er betrieben werden kann und die Grube nicht voll Wasser läuft, muss das Grundwasser abgesenkt werden. Hierfür werden hunderte Entwässerungsbrunnen gebaut und betrieben. Die Absenkung des Grundwassers führt allerdings dazu, dass im Umfeld des Tagebaus gelegene Seen, Feuchtwiesen und Moore mit einer seltenen Tier- und Pflanzenwelt austrocknen. Zu den gefährdeten FFH-Gebieten zählen landesweit bedeutende Moorstandorte, wie etwa das südlichste Braunmoosmoor, bunte Torfmoosrasen und der älteste Moorkiefernwald Brandenburgs. Um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern, reichten Grüne Liga und DUH im Februar 2019 Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus ein und führten parallel vor demselben Gericht ein Eilverfahren, um ihr Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Konkret ging es um die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohletagebaus im Jahr 2019. Das Landesbergamt Brandenburg (LBGR) hatte den fraglichen Hauptbetriebsplan Ende 2018 zugelassen, obwohl die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlte. Das Verwaltungsgericht Cottbus folgte der Argumentation von DUH und Grüner Liga und erklärte die Zulassung des Hauptbetriebsplans für voraussichtlich rechtswidrig. Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg letztinstanzlich im Eilverfahren.
Fahrlässiger Umgang mit Naturschutzrecht
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagt: „Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu dem Stopp des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet.“ René Schuster von der Grünen Liga spricht über eine noch ältere Fehlentscheidung: „Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird – sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaus möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konfl ikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft.“
Dunkle Vergangenheit
Die Naturschutzbehörden gehen inzwischen davon aus, dass der Bergbau bereits seit 2010 Seen der Region beeinträchtigt. Dabei liegen zwei Seen in FFH-Gebieten. Das bedeutet: Spätestens der Hauptbetriebsplan 2010 hätte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gebraucht. Im November 2015 machte die Grüne Liga Brandenburg gegenüber der Bergbehörde einen konkreten Umweltschaden in einem der betroffenen FFH-Gebiete geltend. Denn ausgerechnet ein von dem Energieunternehmen LEAG beauftragter Monitoringbericht von 2014 belegte, dass sich der Charakter des Gebietes durch die Grundwasserabsenkung massiv verändert hat, die geschützten Feuchtwiesen sich großflächig zu Frischwiesen entwickeln und vielerorts feuchtezeigende Arten verschwunden sind. Genau diese Kriterien hatte man vor Jahren extra für die Beurteilung von Tagebau-Einfluss ausgewählt. Die Bergbehörde schickte eine Empfangsbestätigung im Dezember 2015 und einen Zwischenbescheid im April 2016. Es habe ein Fachgespräch gegeben, über die weiteren Ergebnisse werde man unterrichten – was nie geschah.
Wie geht es weiter?
Das Energieunternehmen LEAG plante bislang, den Tagebau Jänschwalde noch bis 2023 zu führen. Es bleibt aber abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird und wie die für den Weiterbetrieb erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung ausfällt. Müller-Kraenner sagt: „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sich als schwierig erweist.“