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Ressourcenschutz: Die Retourenvernichtung muss gestoppt werden

Dienstag, 04.08.2020

In der Corona-Krise boomt der Online-Handel: Marktführer wie Amazon profitieren davon. Die Zerstörung von Retouren geht indessen von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unbemerkt weiter.

© pixabay / falco

Jedes Jahr werden in Deutschland neuwertige Waren im Wert von schätzungsweise mehr als 7 Milliarden Euro zerstört. Darunter sind mehr als 20 Millionen im Online-Handel retournierte Artikel, aber auch große Mengen unverkaufter Produkte von Discountern. Die Corona-Pandemie wirkt sich auf das Einkaufsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus: Sie bestellen deutlich mehr Waren online. Der Trend zum Online-Shopping wird wahrscheinlich zukünftig bestehen bleiben. Umso wichtiger ist es, dass Bundesumweltministerin Schulze die Zerstörung von Neuwaren gesetzlich verbietet.

Problemfall Amazon

Insbesondere bei Online-Verkaufsplattformen wie Amazon, über die viele Anbieter aus Drittstaaten Produkte verkaufen, werden funktionsfähige Waren oft zerstört. Um kurze Lieferzeiten zu ermöglichen, werden Produkte regelmäßig bei Amazon gelagert. Werden die Produkte nicht wie geplant verkauft oder am Ende retourniert, lohnen sich die weitere Lagerhaltung oder ein Weiterverkauf in andere Länder für den Anbieter meist nicht, sodass Amazon diese Waren zerstört. Discounter, die Aktionswaren anbieten, verfahren ähnlich. Sie vernichten unverkaufte Restbestände, um Regalfläche für neue Angebote zu schaffen. Das betrifft einerseits günstige Produkte, andererseits auch jene von Markenherstellern, da die Unternehmen bereits bei geringfügigen optischen Fehlern oder niedrigen Preisen um das Image ihrer Marke fürchten. Bislang ist es für Unternehmen oftmals günstiger, neue Waren in die Müllpresse zu werfen, anstatt sie an Bedürftige zu spenden. Demnach sollten Sachspenden – ähnlich wie bereits Lebensmittelspenden – von der Umsatzsteuer befreit werden, um die Weitergabe von Waren an Bedürftige oder karitative Einrichtungen zu erleichtern, damit es für Unternehmen nicht länger einen finanziellen Anreiz gibt, Neuware zu zerstören.

DUH fordert von Umweltministerin ein Ende der Produktzerstörung


Um dem Missstand entgegenzuwirken, ist ein Vernichtungsverbot neuwertiger Waren im Kreislaufwirtschaftsgesetz dringend notwendig. Bislang sind die Regelungen im Gesetz zur Zerstörung funktionsfähiger Waren zu unpräzise und unverbindlich. Unternehmen sollten zukünftig für die Vernichtung neuer Waren unter Strafe zur Verantwortung gezogen werden. Soweit Produkte tatsächlich nicht aufbereitet oder repariert werden können und diese daher zerstört werden müssen, sollte dies dokumentiert und behördlich erfasst werden. Die DUH wird die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen vehement einfordern. Gebrauchsfähige Waren dürfen nicht länger vernichtet, sondern müssen aufbereitet, repariert, weiterverkauft oder gespendet werden – zum Wohle von Bedürftigen, der Umwelt und des Klimas.

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