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Nitrat im Grundwasser

Dienstag, 17.07.2018

Das Grundwasser in Deutschland ist mit Nitrat belastet und es gibt kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Grund dafür ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. Wir klagen für sauberes Wasser.

© Countrypixel - Fotolia

Deutschland hat ein Problem mit dem Schutz seines Grund- und Trinkwassers. Die Belastung unseres Grundwassers durch Nitrat ist die zweithöchste unter allen 28 EU-Staaten. Nur Malta hat mehr Nitrat im Grundwasser als Deutschland. Dabei gibt es einen Nitrat-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Grundwasser. Doch dieser wird nicht durchgesetzt. Damit sich das ändert, klagen wir gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Landwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Wie kommt das Nitrat ins Wasser?

Damit Pflanzen wachsen können, benötigen viele von ihnen Nitrate. Nitrate sind ein Bestandteil vieler Düngemittel. Was die Pflanzen jedoch nicht aufnehmen, sickert durch den Boden hindurch ins Trinkwasser. Schon jetzt haben viele Wasseraufbereitungsanlagen Probleme, das verunreinigte Wasser wieder sauber zu bekommen.

Für den Menschen kann Nitrat-belastetes Wasser gefährlich werden, wenn es sich im eigenen Körper zu Nitrit umwandelt. Das wesentlich größere Problem mit zu viel Nitrat hat hingegen die Umwelt. Denn Nitrat verändert Böden, zerstört die biologische Vielfalt und heizt durch Bildung von Lachgas den Klimawandel an. Am Ende wird aus einem Umweltproblem also auch wieder ein Problem für uns Menschen. Denn ein überhitzter Planet  lässt Meeresspiegel ansteigen und bringt Ökosysteme aus dem Gleichgewicht.

Geltendes Düngerecht genügt nicht

Dass der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser eingehalten wird, regelt in Deutschland das geltende Düngerecht. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe richtet sich gegen das 2017 novellierte, geltende „Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“. Nach unserer Ansicht ist das Düngerecht auch nach der Novelle ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers und der Gewässer schnellstmöglich zu reduzieren. Die geänderte Gesetzgebung enthält zahlreiche Ausnahmen, sodass die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten Nitrat-Richtlinie zum Trink- und Grundwasserschutz auch weiterhin nicht eingehalten werden.

Der Europäische Gerichtshof hat durch sein Urteil vom 21. Juni 2018 bestätigt, dass Deutschland seinen Verpflichtungen zur Nitratminderung nicht gerecht wird. Das Urteil konnte jedoch aus prozessrechtlichen Gründen nur die bis zum Jahr 2014 geltende Rechtslage berücksichtigen.

Unsere Klage für „Sauberes Wasser“

Der Nitrat-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter wird auch nach dem letzten Nitratbericht der Bundesregierung von 2016 immer noch an knapp einem Drittel der Messstationen teilweise deutlich überschritten. Statt auf eine flächengebundene naturnahe Landwirtschaft hat die deutsche Agrarpolitik auf eine Intensivierung der industriellen Tierhaltung gesetzt. „Zu den dramatischen Folgen gehören der massiv gestiegene Eintrag von Stickstoff aus Düngung, Gülle und Massentierhaltung in Grund- und Oberflächengewässer. Die Konsequenzen sind die Schließung von Brunnen zur Trinkwassergewinnung, ein ständig steigender technischer und finanzieller Aufwand zur Trinkwasseraufbereitung und die Überdüngung sensibler Ökosysteme wie Seen, Flüsse und Küstengewässer“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH fordert den Schutz des belasteten Grund- und Trinkwassers. Ziel unserer der Klage für „Sauberes Wasser“ ist es, so schnell wie möglich einen rechtmäßigen Zustand zu schaffen. Dazu bedarf es einer Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms und damit des deutschen Düngerechts. „Wir haben uns entschlossen, nach der ‚Sauberen Luft‘ auch das ‚Saubere Wasser‘ auf dem Klageweg durchzusetzen. Die DUH setzt sich seit ihrer Gründung für saubere Luft und sauberes Wasser ein. Das Beispiel Luftreinhaltung und die von der DUH gewählte Klagestrategie zeigen eindrucksvoll, dass die notwendigen Schritte zur Durchsetzung der Luftqualitätsgrenzwerte nur gerichtlich erzwungen werden können“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Bitte unterstützen Sie unsere Grundsatzklage für Sauberes Wasser!

Zur Pressemitteilung vom 17.07.2018: „Zweithöchste Nitratbelastung des Grundwassers in der EU: Deutsche Umwelthilfe klagt für 'Sauberes Wasser' gegen die Bundesrepublik Deutschland“

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