Neuer Schub für die Windenergie
Laut Koalitionsvertrag soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65% steigen. Für den Klimaschutz ist das ein wichtiges Signal, doch Experten halten die Umsetzung für äußerst ambitioniert. Zu viele Widerstände gegen Windkraftanlagen gebe es vor Ort und zu wenig rechtlichen Spielraum, um den Betroffenen mit attraktiveren Konditionen entgegenzukommen. Wir fragen Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe e.V., wie sich diese Herausforderung am besten angehen lässt.
Warum sind Windenergieanlagen mittlerweile so wenig gelitten? Vor ein paar Jahren noch gab es eine richtige Aufbruchsstimmung und Windenergie war die Zukunft.
Auch früher waren nicht alle Bürger von Windkraftanlagen begeistert. Windräder sind nun mal weit sichtbar, drehen sich und machen Geräusche. Auch aus Naturschutzgründen ist nicht jeder Standort geeignet. Aber es stimmt, dass der Widerstand gegen neue Anlagen zugenommen hat. Das liegt zum einen daran, dass sie deutlich höher und einfach auch zahlenmäßig mehr werden. Es liegt aber auch daran, dass die wirtschaftlichen Vorteile, die man sich davon versprochen hat, vielerorts so nicht eingetroffen sind. Insbesondere die Gewerbesteuern für die Standortkommune, die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die regionale Wertschöpfung blieben hinter den Erwartungen zurück. Und wenn die Menschen vor Ort nichts von den Anlagen haben, sinkt die Zustimmung. Das macht sich auch bei so genannten „Repowering-Maßnahmen“ bemerkbar, wenn bestehende Windräder durch leistungsfähigere, aber eben auch größere Anlagen ersetzt werden.
Was müsste man ändern, damit wieder mehr Anlagen gebaut werden können?
Ein zentraler Punkt ist eine andere Gestaltung der Geldströme in die Standort- und die Nachbarkommunen. Das bisherige Prinzip der Gewerbesteuer hat sich nicht bewährt, weil es oft jahrelang dauert, bis Geld in die Kommunen fließt – wenn überhaupt. In eine neue Richtung denkt z.B. ein Vorschlag des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM). Sie schlagen eine zweckgebundene Sonderabgabe vor, die in Abhängigkeit von der Höhe der Anlage und dem Stromertrag ab dem ersten Betriebsjahr an die Kommunen gezahlt wird. Der Vorteil: Die Kommunen haben garantiert etwas von der Anlage und nicht nur vielleicht und irgendwann. Das „Prinzip Hoffnung“ wird durch Verlässlichkeit ersetzt. Dann läge der Erfolg auch nicht bei einigen wenigen, sondern eine Gemeinschaft würde profitieren. Dieser Aspekt des „öffentlichen Nutzens“ ist bisher unterbewertet.
Andere denken an eine Reform der Konzessionsabgabeverordnung. Versorgungsunternehmen, die öffentliche Straßen und Wege für Leitungen nutzen, zahlen den Gemeinden dafür ein Entgelt – die Konzession. Derzeit berechnet sich die Höhe aus dem Stromverbrauch. Warum nicht auch den erzeugten Strom mit einbeziehen? Schließlich dienen die Leitungen auch für die Einspeisung aus z.B. Windkraftanlagen. Auch hier hätten die Gemeinden eine sichere Einnahmequelle durch die Windenergie.
Zur Bewertung der Vorschläge müssen alle Akteure an einen Tisch kommen. Auch die DUH wird sich in die Debatte einmischen und auf eine Lösung hinarbeiten, die möglichst allen Beteiligten gerecht wird.
Was kann neben der Veränderung der Geldströme noch für mehr Windenergie getan werden?
Man muss die Energiewende vor Ort erklären – aufzeigen, warum es ohne Windkraft einfach nicht geht. Man muss anhand guter Beispiele darlegen, worauf man achten muss, damit das Projekt ein Erfolg wird. Letztendlich muss man auch die Folgen des Nichthandelns aufzeigen. Mittlerweile erfährt so gut wie jede Region ungewöhnliche Wetterkapriolen, die einen Vorgeschmack auf das geben, was noch kommen kann.
Von der Politik erwarte ich ein klares Bekenntnis zu Klimaschutz und Energiewende. Leider zeigen die ersten Entscheidungen der neuen Bundesregierung genau in die andere Richtung. Ganz konkret müssen JETZT die Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich angehoben und damit mehr Anlagen gefördert werden. Wir brauchen JETZT eine Sonderausschreibung für Photovoltaik und Wind, um uns dem CO2-Ziel 2020 wenigstens noch anzunähern. Und wir brauchen JETZT eine Initiative zur Einführung eines CO2-Preises.
Eine relativ neue Baustelle betrifft ganz konkret die Anlagen selbst: Viele von ihnen sind mittlerweile so alt, dass sie Ende 2020 aus der EEG-Förderung turnusmäßig herausfallen oder ihre Typen- oder Standortgenehmigung ausläuft. Wenn all diese Anlagen zurückgebaut werden, müssen noch viel mehr neue Standorte gefunden werden. Der Bundesverband Windenergie schätzt, dass bis 2023 rund 14.000 Megawatt installierte Leistung auf der Kippe stehen. Hier muss dringend eine Lösung her, mit der möglichst viele Anlagen am Markt bleiben können und mit der sich die Typen- oder Standortgenehmigung unaufwändig prüfen lässt.