„Neue Wohngemeinnützigkeit“: Für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen
Schon seit Monaten verschleppt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochenen Pläne für bezahlbares Wohnen. Zunächst wollte Bundesbauministerin Klara Geywitz die langerwarteten Pläne für die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ bis März 2023 vorstellen. Daraus wurde dann schnell Mitte Juni. Und auch dann gab es nur ein eineinhalb-seitiges Papier mit drei unausgearbeiteten Optionen für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“. Dem SPD-geführten Bau- und dem FPD-geführten Finanzministerium ist es bisher nicht gelungen, sich auf eine Finanzierung für das Vorhaben zu einigen. Diese Unstimmigkeit zwischen Finanz- und Bauministerium war bereits im März der Grund für die Verzögerung.
„Der Staat fördert die private Wohnungswirtschaft steuerlich mit 8 Milliarden Euro, pro Jahr fließen 15 Milliarden in Wohngeld für oft überteuerte renditegetriebene und teilweise unsanierte Wohnungen. Daneben wirkt die geschätzte Steuererleichterung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen von 100 Millionen Euro vergleichsweise niedrig. Mit der ‚Neuen Wohngemeinnützigkeit‘ haben wir die Chance, die beiden aktuell größten Herausforderungen im Wohnsektor – immer weniger bezahlbare Mieten und unsanierte Gebäude – gleichzeitig zu bewältigen. Die Bundesregierung muss jetzt dringend liefern, anstatt Koalitionsunstimmigkeiten auf Kosten von Klima sowie Mieterinnen und Mietern auszutragen“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Krisenbewältigung: Klimaschutz und Soziales miteinander verbinden
Angesichts vielerorts steigender Mieten und der notwendigen Kosten für den klimagerechten Gebäudeumbau braucht es staatliche Förderung für einen gewinnbefreiten Wohnsektor. Für dauerhaft bezahlbare Mieten, die energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden und den klimafreundlichen Neubau muss die Bundesregierung deshalb umgehend ein Konzept vorlegen.
Die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ ist dafür der richtige Ansatz. Hierbei stellen Wohnungsunternehmen dauerhaft bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur Verfügung und bekommen im Gegenzug Steuererleichterungen und Investitionszulagen. Durch die Renditebeschränkung auf vier Prozent werden Gewinne in Instandhaltung und Sanierung sowie klimafreundlichen Neubau reinvestiert. Anders als beim sozialen Wohnungsbau verlieren die Wohnungen in der Wohngemeinnützigkeit nicht ihre Sozialbindung und bleiben dauerhaft bezahlbar. So kann kontinuierlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen, modernisiert und erhalten werden.
Vorzeigestadt Wien: Gewinnbefreiter Wohnsektor schafft bezahlbare Mieten und beschleunigt energetische Sanierungen
Dass das Konzept der „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ funktioniert, zeigt das Beispiel Wien mit einem gemeinnützig verwalteten Bestand von knapp einer Million Wohnungen. Dort haben die gemeinnützigen Träger die energetisch schlechtesten Gebäude, die vor 1980 erbaut wurden, mit einer Milliarde Euro energetisch saniert. Dadurch konnten die CO2-Emissionen pro Wohnung auf weniger als die Hälfte einer durchschnittlichen österreichischen Wohnung gesenkt werden. Hinzu kommt, dass die gemeinnützigen Träger die Wohnfläche pro Person effizient aufteilen, das heißt den Energieverbrauch pro Haushalt erheblich senken.
Quellen: Statista, Berliner Mieterverein 2023, Umweltbundesamt 2023, SPIEGEL. Wirtschaft